
In der Neujahrsnacht 2012 wird der 35-jährige Syrer Abdelkader D. an einer Ampel in Sarstedt erschossen. Ein halbes Jahr später beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter Mohamad O..
1./2. Januar: Der 35-jährige Abdelkader D. sitzt in seinem Auto an einer roten Ampel an der Kreuzung Giesener Straße/Voss-Straße. Zwei Männer eröffnen vom Bürgersteig aus das Feuer auf ihn und geben mindestens zehn Schüsse durch das Fenster der Beifahrertür ab. Das Duo flüchtet.

2./3. Januar: Mit Hochdruck fahndet eine 20-köpfige Mordkommission nach den beiden Tätern. Die Polizei durchsucht mehrere Wohnungen und einen Kiosk in der Hildesheimer Nordstadt - ebenso eine Wohnung in Gelsenkirchen. Dort lebt die Großfamilie der Geliebten des getöteten Abdelkader D.. Bei der Wohnungsdurchsuchung stellt die Polizei mehrere Waffen sicher. Und sie stößt auf einen 47-jährigen Mann, der zumindest eine der beiden Pistolen besorgt haben soll, mit der Abdelkader D. niedergestreckt wurde.
4. Januar: Am späten Abend nimmt die Polizei den mutmaßlichen Waffenlieferanten fest, der 47-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Der Festgenommene gehört zur Familie der Geliebten und gilt als einer der Wortführer des Clans.
6. Januar: Die Polizei und die Staatsanwaltschaft fahnden bundesweit nach einem blauen Opel Vectra mit dem Kennzeichen HI-WR 2007.
9. Januar: Die Polizei stellt den gesuchten Opel Vectra auf einem Parkplatz in Nordstemmen sicher. Mit dem Wagen sollen die beiden mutmaßlichen Täter nach den Todesschüssen geflohen sein. Einem Zeitungsleser war der dunkelblaue Opel aufgefallen.
11. Januar: Der mutmaßliche Waffenlieferant wird aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sich der dringende Tatverdacht auf Beihilfe zum Mord nicht erhärtet hat.
17. Januar: Die Polizei fasst einen der mutmaßlichen Todesschützen in einer Wohnung in Hildesheim: Mohamad O.. Der Mann ist 38 Jahre alt und mit der Freundin des Mordopfers verheiratet. Er hat sich bei einem Familienangehörigen versteckt – und das ganz in der Nähe der Hildesheimer Staatsanwaltschaft in der Von-Voigts-Rhetz-Straße. Von seinem Komplizen und den Tatwaffen fehlt weiter jede Spur. Mohamad O. lässt sich von einem Anwalt vertreten und verweigert die Aussage.

21. März: Die Staatsanwaltschaft Hildesheim klagt Mohamad O. wegen Mordes an. Die Ermittler sehen es als erwiesen an, dass der Mann mit einem Komplizen den Geliebten seiner Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschoss, um die „Familienehre“ wiederherzustellen. Der Angeklagte schweigt weiter zu dem Vorwurf. Für das Verfahren vor dem Schwurgericht werden 61 Zeugen und drei Sachverständige benannt. Es soll ein aufwändiger Indizienprozess mit hohem Sicherheitsaufwand werden.

6. Juni: 47 Seiten Anklageschrift, mehr als 50 Zeugen, drei Sachverständige und höchste Sicherheitsvorkehrungen: Der Mordprozess beginnt. 17 Prozesstage hat die Staatsanwaltschaft anberaumt, um die verworrenen Fäden um Familienbande und vermeintliche Familienehre zu entknoten. Doch am Auftakttag wird der Prozess unterbrochen. Die Anwälte des Angeklagten beantragen einen Aufschub des Verfahrens wegen formaler Fehler. Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.
11. Juni: Der zweite Verhandlungstag geht spektakulär zu Ende. Nach der neunstündigen Sitzung bricht ein Zeuge mit einem Kreislaufkollaps zusammen. Von dem 48-jährigen Iraker hat sich die Staatsanwaltschaft wichtige Hinweise versprochen, doch Kanan B. entpuppt sich als schwieriger Zeuge. Während der polizeilichen Vernehmung hat er den Angeklagten Mohamad O. und dessen Schwager Valid O. schwer belastet. Beide will er vor der Tat mit Schusswaffen gesehen haben. Doch zu dieser Aussage kommt es nicht mehr. Auch mit dem zweiten vermeintlichen Belastungszeugen hat die Anklage kein Glück: Naso B. hat vor der Kripo gesagt, dass Mohamad und Valid O. den Tod von Abdelkader D. verabredet hatten. Doch davon will der Zeuge nichts mehr wissen.
Die Verhandlung wird am 13. Juni fortgesetzt. Allerdings muss das Gericht auf die Aussage einer wichtigen Zeugin verzichten: Kamale O., die Geliebte des Getöteten und Ehefrau des Angeklagten, will ebenso wie Mohamad O. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Kamale O. ist an einem sicheren Ort untergebracht.

13. Juni: Der Eindruck, dass Zeugenaussagen mit der Familie des Angeklagten abgesprochen sind, verstärkt sich am dritten Verhandlungstag. Mehrere Zeugen aus dem Umfeld von Mohamad O. widersprechen ihren Aussagen, die sie kurz nach der Tat gegenüber der Polizei gemacht haben.
Die Besitzerin der Shisha-Bar in Hildesheim hat noch bei ihrer Polizeivernehmung am 3. Januar behauptet, unter ihren Gästen sei in der Mordnacht auch jener 48-jährige Iraker gewesen, der den Angeklagten und seinen Schwager bewaffnet in der Shisha-Bar gesehen haben will. Im Gerichtssaal heißt es, der Iraker sei doch nicht da gewesen. Auch eine 18-jährige Aushilfe der Shisha-Bar will von ihren ersten Aussagen vor der Polizei plötzlich nichts mehr wissen. Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen auf Abdelkader D. hat die junge Frau angegeben, dass der Angeklagte in der Neujahrsnacht mit Sicherheit nicht in der Bar gewesen sei. Nun die Kehrtwende: „Mohamad war von 20 Uhr bis ungefähr 0 Uhr da“, sagt die Aushilfe. Damit hätte der Angeklagte ein Alibi.
Der Prozess wird am 18. Juni fortgeführt.
18. Juni: Hat Ahmed Z. als Familienoberhaupt den Tod des Syrers Abdelkader D. befohlen? Eine Schwester des Getöteten ist sicher und sagt vor Gericht: „Das letzte Wort in der Familie hat Ahmed Z.“ Schon wenige Tage nach der Tat wurde der 47-jährige Autohändler in Gelsenkirchen verhaftet, weil er die Waffen für den Mord besorgt haben soll. Doch die Beweislage reichte nicht aus, der Mann musste wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Die Schwestern des Getöteten treten im Prozess als Nebenkläger auf. Eine Schwester berichtet von einem Treffen der Clan-Chefs in Essen, bei dem bereits vor einem Jahr entschieden worden sei, dass sich Abdelkader D. nicht mehr in Hildesheim blicken lassen und nach Syrien zurückkehren solle. Vielleicht hätte sich die Situation beruhigt, wenn Abdelkader D. am 21. Dezember 2012 nicht eine für Araber unerhörte Provokation begangen hätte: Er verschickte Fotos von sich und seiner Geliebten an die Familie des Angeklagten und legte den Briefen auch noch eine Heiratsurkunde des neuen Paares bei. Beide hatten sich am 25. November 2012 in Hamburg nach islamischen Recht das Ja-Wort gegeben.
Wie groß der Hass in der Familie O. auf das spätere Opfer gewesen sein muss, wird durch die zweite Schwester belegt. Sie ist nicht nur die Schwester des Ermordeten, sondern auch mit einem Mitglied der deutsch-libanesischen Familie O. verheiratet, zu dem auch der Angeklagte gehört. Nach ihrer Aussage hatte ihr eigener Ehemann seit November 2011 eine goldrote Pistole im Kleiderschrank aufbewahrt: „Wenn ich ihn sehe, bringe ich ihn um“, soll er über Abdelkader D. gesagt haben.
20. Juni: Die Schwester des getöteten Syrers belastet ihren eigenen Ehemann schwer. Schon einen Tag vor den tödlichen Schüssen habe Abdelkader D. in akuter Lebensgefahr geschwebt. Denn schon am Silvesterabend seien seine beiden mutmaßlichen Mörder dem Syrer auf der Spur gewesen. Die 39-Jährige ist zugleich Ehefrau des mutmaßlichen zweiten Mörders, des untergetauchten Deutsch-Libanesen Walid O.. Der Angeklagte Mohamad O. ist zudem ihr Cousin. Selten hat eine Zeugin in der bisherigen Verhandlung so umfangreich ausgesagt, wie die Frau mit dem grauen Kopftuch. Sie verlor in der Neujahrsnacht nicht nur ihren 35-jährigen Bruder, sondern auch ihren Ehemann, mit dem sie sich ein weiteres Leben nicht mehr vorstellen kann.
Nach Aussage der Zeugin besorgte sich ihr Mann Walid schon damals in Berlin eine Waffe, um den Nebenbuhler seines Schwagers umzubringen. Doch die Pistole fiel der Polizei bei einer Kontrolle am Hildesheimer Bahnhof in die Hände. Walid O. ließ nicht locker, besorgte sich angeblich beim Chef der Großfamilie Ahmet Z. eine zweite Waffe: „Der hat die ganze Familie mit Waffen versorgt“, sagt die 39-Jährige.
Im Gegensatz zu ihr geben sich andere Zeugen eher wortkarg.
21. Juni: Haftrichter Bertold Lau sagt aus, was Clan-Chef Ahmed Z. ihm gegenüber im Januar geäußert hat. Er wisse nicht, wer Abdelkader D. erschossen habe, soll das Familienoberhaupt zu Protokoll gegeben haben. Um zu ergänzen: „Alle Mitglieder der Familie hatten vor, ihn zu töten, sogar die Kinder.“ Was seine Rolle bei der Verwirklichung dieses Ansinnens angeht, wies Z. laut Richter Lau jede Verantwortung von sich. Im Gegenteil. Er habe ständig versucht, zu beschwichtigen, zumal die Familien der mutmaßlichen Todesschützen und des Opfers stark verflochten und vielfach untereinander verheiratet seien.
Lau macht deutlich, wie er, die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Lage nach dem Mord einschätzten. Man habe befürchtet, dass sich zwischen den Familien O. und D. etwas entwickle, wie man es aus amerikanischen Mafia-Bandenkriegen kenne. „Wir hatten die Horror-Vision, dass alle paar Tage wieder einer im Blut auf der Straße liegt."
25. Juni: Die Ehefrau des Mordopfers sagt vor dem Gericht aus, dass Abdelkader D. Angst vor dem eigenen Tod und dem Tod seiner Familie gehabt habe. Er habe am 25. Dezember 2011 eine Sms an sie verschickt: „Pass auf dich und die Kinder gut auf. Die Familie will Rache.“ Noch heute sorgt sich die 33-Jährige, dass auch ihr und ihren Kindern etwas passieren könnte. Deshalb muss sie vor Gericht ihren Wohnort nicht angeben. Die zierliche Frau spricht in knappen Worten über ihre Ehe, die sie am 31. Juli 1998 mit Abdelkader D. eingegangen ist. Eine Ehe, die von Anfang an unter keinem guten Stern stand. Denn schon am Tag der Hochzeit wusste sie, dass es da noch eine andere Frau im Leben des Abdelkader D. gab: Kamale O. „Wir waren kein perfektes Ehepaar.“
27. Juni: Nach Auswertung der Handydaten steht fest, dass der Angeklagte und sein untergetauchter Schwager Walid O. in der Mordnacht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Nähe des Tatortes waren. Ein Gutachter des Landeskriminalamtes bestätigte, dass die Anrufe über jene Funkantenne erfolgten, die den Tatort in der Giesener Straße abdeckt.
Dass die Anklage einen weiteren Trumpf im Ärmel hat, macht die Aussage eines Polizeibeamten deutlich, der das Fluchtfahrzeug der Täter untersucht hat. In dem blauen Opel Vectra stießen die Ermittler auf einen Kaffeebecher, den Walid O. kurz vor dem Mord an der Shell-Tankstelle in Sarstedt gekauft haben dürfte. Nachdem ihn seine Frau bereits auf dem Überwachungsvideo der Tankstelle wiedererkannte, erwartet das Gericht in der nächsten Woche die Vorlage einer DNA-Analyse der Spuren am Kaffeebecher.
28. Juni: Das Alibi des mutmaßlichen Mörders Mohamad O. hat gerade einmal 15 Tage gehalten. Nun wird es vor dem Schwurgericht durch Polizeibeamte schwer erschüttert. Damit steht fest: Zeugen haben gelogen. Entweder bei ihrer Vernehmung durch die Polizei oder im Sarstedter Mordprozess. Das Gericht muss nun abwägen, wem es mehr glaubt: den wankelmütigen Zeugen oder der Mordkommission.
2. Juli: Unterschiedlicher hätten die Männer kaum auftreten können, die das Schwurgericht hört. Zum einen Dr. Thomas Rothämel, der Abdelkader D.s Leichnam obduziert hat. Und dann, quasi als Gegenentwurf, ein angeblicher Belastungszeuge, der selbst auf einfachste Fragen ausschweifend und wirr antwortet.
MHH-Gerichtsmediziner Rothämel erklärt, dass er 20 Löcher in D.s Haut festgestellt hat - 20 Stellen, an denen Kugeln in seinen Körper ein- oder ausgetreten sind. Beine, Bauch, Brust, Arme, Kopf, nahezu nirgends blieb der Syrer unversehrt. Die Brustkorbdurchschüsse, die unter anderem sein Herz, seine Aorta und seine Lunge zerstörten und ihn innerlich und äußerlich verbluten ließen, wurden von links abgefeuert.
Kanan B., der den Angeklagten und dessen untergetauchten Schwager gegenüber der Polizei schwer belastet hat, will nichts mehr von seinen früheren Aussagen wissen. Selbst auf einfachste Nachfragen des Vorsitzenden („Waren Sie in der Bar, ja oder nein?“) antwortet er ausweichend, ausschweifend und zusammenhanglos.
5. Juli: Die Familie will dem Angeklagten zur Seite springen, drei seiner Brüder sollen ihn entlasten. Laut Verteidigung können die Zeugen erklären, woher die nachgewiesenen Schmauchspuren an der Kleidung des 38-Jährigen stammen: aus einer Schreckschusspistole, die Mohamad O. in der Silvesternacht benutzt haben soll. Doch ausgerechnet heute fehlen jene drei Männer im Gerichtssaal. Richter Ulrich Pohl telefoniert den Brüdern hinterher, doch keiner von ihnen geht ans Handy.
11. Juli: Mohamad O. soll lebenslang und ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung ins Gefängnis. Das fordert Staatsanwalt Wolfgang Scholz nach Abschluss der Beweisaufnahme. „Planmäßig und eiskalt“ habe der 38-Jährige Deutsch-Libanese in der Neujahrsnacht gemeinsam mit seinem Schwager den ehemaligen Geliebten seiner Frau Kamale mit insgesamt neun Schüssen umgebracht. Und dabei nicht zuletzt durch die hartnäckige Verfolgung seines Opfers eine besondere Schwere der Schuld auf sich geladen.
12. Juli: Die beiden Verteidiger des mutmaßlichen Mörders Mohamad O. plädieren auf Freispruch. Nach eineinhalb Stunden fällt der Satz, der bei Indizienprozessen so oft zu hören ist: In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Geht es nach Rechtsanwalt Clemens Anger, dann hätte jedes der rund 100 in Hildesheim lebenden Mitglieder der deutsch-libanesischen Großfamilie O. ein Motiv gehabt, den Nebenbuhler von Mohamad O. umzubringen: "Weil die Ehre gekränkt und beschmutzt war."

18. Juli: Das Schwurgericht spricht den Deutsch-Libanesen Mohamad O. wegen Mordes schuldig und verurteilt ihn zu lebenslanger Haft. Damit endet nach 15 Verhandlungstagen der Prozess. Aufgrund einer Vielzahl von Indizien sehen es die Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Neujahrsnacht mit einem noch immer flüchtigen Komplizen in Sarstedt den Syrer Abdelkader D. auf offener Straße erschossen hat, um die vermeintliche Familienehre wiederherzustellen. Der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl nennt die Tat eine Exekution. Die Angehörigen des Angeklagten reagieren mit Unverständnis, nach der Urteilsbegründung kommt es zu heftigen Tumulten im Gericht und vor dem Eingang zum Justizzentrum. Dabei wird der Richter unverhohlen bedroht und beleidigt. Weil sich Teile der Großfamilie nicht beruhigen, rückt am Ende sogar eine Hundertschaft der Polizei an. Ob sie die Lage dauerhaft beruhigt hat, ist unklar.
19. Juli: Nach dem Schuldspruch stellt die Polizei sowohl den Vorsitzenden Richter als auch den Staatsanwalt unter besonderen Schutz. Damit reagieren die Ordnungshüter auf die wüsten Drohungen der Angehörigen des mutmaßlichen Mörders unmittelbar nach der Urteilsverkündung. Stunden nach den Tumulten im Gerichtssaal rückt die Polizei zudem mit einem Großaufgebot bei den Clans der mutmaßlichen Todesschützen und ihres Opfers an.
Die Polizei geht davon aus, dass der Mord der traurige Höhepunkt eines Familiendramas ist – und das tödliche Ende einer monatelangen Flucht vor der Selbstjustiz einer syrischen Großfamilie. Der syrische Kurde Abdelkader D. lebte seit 1994 Deutschland. Kurze Zeit später heiratete er die ebenfalls aus Syrien nach Deutschland ausgewanderte Neval Y., die beiden bekamen sechs Kinder. Sie trennten sich im Jahr 2010. Anlass war eine neue Beziehung von Abdelkader D. mit einer Cousine, die ebenfalls verheiratet ist. Eine Affäre zweier Verheirateter – ein übler Verstoß gegen die Familienehre. Abdelkader D. fühlte sich bedroht und verschwand für mehrere Monate aus der Gegend. Acht Wochen vor dem Mord tauchte Abdelkader D. wieder in der Region Hildesheim auf und kam bei Freunden in Sarstedt unter.
Nach 15 Verhandlungstagen spricht das Schwurgericht Hildesheim den Deutsch-Libanesen Mohamad O. am 18. Juli 2012 wegen Mordes schuldig und verurteilt ihn zu lebenslanger Haft.

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