Hildesheim (hei). Zum vorläufigen Abschied hat sich der Schnee gestern noch einmal von seiner gefährlichen Seite gezeigt. Allerorten stürzten bei Tauwetter Schneelawinen von Hildesheimer Dächern, vor allem in der zweiten Hälfte der Nacht zu Montag. Viele geparkte Autos wurden beschädigt. Menschen kamen offenbar nicht zu Schaden.
Hart getroffen hat es einen Autobesitzer, der seinen Peugeot in der Michaelisstraße abgestellt hatte. Vereister Schnee rutschte von mehreren Hausdächern, zersplitterte die Frontscheibe und drückte das Dach ein. Auch die Feuerwehr war machtlos. „Auf mehreren Häusern waren noch weitere Eisplatten, aber wir wären mit der Drehleiter wegen des Winkels nicht herangekommen“, sagt Marcus Illemann von der Berufsfeuerwehr. Diese sicherte die gefährlichen Stellen mit Absperrbändern, die Polizei schleppte mehrere Autos zu ihrem eigenen Schutz weg. Besonders zwischen Mitternacht und dem frühen Morgen knallte es an vielen Stellen der Stadt. Da könne leicht allerhand zu Bruch gehen, sagt Andreas Asmus, dessen Schornsteinbau-Firma aus Groß Düngen auf etlichen Dächern Eiszapfen und rutschenden Schnee beseitigte. „Bei so einem Schneebrett kommen schnell mehr als 100 Kilogramm zusammen, und wenn das aus 15 Meter Höhe fällt, ist das schon eine Wucht.“ Das musste auch ein Erfurter feststellen, der an der Vogelweide seinen Citroën-Geländewagen parkte – mit einem Panoramadach aus Glas. Nach einem Volltreffer am Sonntag war von dem nichts mehr übrig, der Wagen war mit Schnee und Eis gefüllt. „Der Halter wollte den Wagen erst mal in ein Parkhaus bringen und dort den Schnee rausholen“, sagt Oberkommissar
Harald Pape von der Polizei. Im Einsatz- und Streifendienst fuhr er von einem Lawinenschaden zum nächsten. Dabei ist die Polizei gar nicht zuständig: Geschädigte müssen ihre Forderungen direkt an den Besitzer des Gebäudes richten. „Wenn einer im Vorbeigehen ein Auto kaputtmacht, ist das anders, das wäre Sachbeschädigung“, sagt Pape. Fällt jedoch Schnee vom Dach, ist das eine Versicherungssache. Wessen Versicherung zahlen muss – die des Autohalters oder die des Hausbesitzers – wird jedoch genau geprüft. Bei der VGH etwa gab es gestern zahlreiche Anfragen. „Das Telefon klingelt ununterbrochen, heute ist es extrem“, berichtet VGH-Mitarbeiterin Christina Röseler. Zusammen mit ihren Kollegen erklärt sie allen die Rechtslage:Fällt ein Eiszapfen herab, ist der Hausbesitzer verantwortlich. „Den hätte er auf jeden Fall abschlagen müssen, notfalls mit Hilfe eines Dachdeckers“, sagt Röseler. Rutscht jedoch Schnee, kommt es auf die Umstände an. Es geht um die Frage: Musste der Autofahrer mit herabstürzenden Schneemassen rechnen? Bei den Lawinengeschädigten von gestern und vom Wochenende sei das wohl der Fall, sagt die Versicherungsfrau. Denn der Schnee kam nicht überraschend, und dass er bei Tauwetter vom Dach rutscht, müsse jedem klar sein. „Der Autofahrer muss dafür sorgen, dass er sein Fahrzeug sicher abstellt – notfalls muss er eben ein paar Meter mehr gehen.“
(Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 19. Januar 2010)
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