(ha). Ohne Ausweis geht nichts mehr: Wenn Hausbesitzer oder Vermieter ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, müssen sie dem Interessenten einen Energieausweis vorlegen, aus dem klipp und klar hervorgeht, wie hoch der Energieverbrauch dieses Gebäudes ist. Kleine Einschränkung: Noch gilt die Vorgabe nur für Häuser, die bis Ende 1965 gebaut worden sind. Ab 1. Januar 2009, also schon in knapp drei Monaten, fällt die Altersgrenze. Dann ist der Energieausweis für alle Häuser, die verkauft oder vermietet werden sollen, Pflicht. Ohne Nachweis droht ein Bußgeld, das bis zu 15 000 Euro betragen kann.
Entscheidender Balken
Der Ausweis soll auf den ersten Blick erkennbar machen, ob das Gebäude gut gedämmt ist, also einen niedrigen Energiebedarf hat, oder ob die Bewohner wegen undichter Fenster, dünnem Mauerwerk und schlecht gedämmter Bodenplatten und Dächer das Geld buchstäblich zum Fenster hinauswerfen werden. Nun ist zwar nicht jedermann Fachmann, um Zahlenkolonnen interpretieren zu können. Eine schnelle Orientierung aber gibt Seite drei des vierseitigen Papiers: Dort gibt es ein Energielabel, einen Farbbalken, der von Rot (hoher Verbrauch) bis Grün (geringer Verbrauch) reicht – und einen Pfeil, der individuell an der Stelle steht, in die das Haus energetisch eingeordnet werden muss. Bei einer Markierung im mittleren, gelben Bereich sollte man über eine Modernisierung nachdenken. Der Energiebedarf eines energetisch gut modernisierten Einfamilienhauses sollte nach Ansicht von Experten deutlich unter 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr liegen.

Das Öko-Kalkül
Die Bundesregierung setzt auf die Kraft des Marktes: Schlecht gedämmte Häuser werden sich künftig schlechter vermieten oder verkaufen lassen. Hausbesitzer, die am Werterhalt ihres Objektes interessiert sind, werden – so das ökologisch gedachte Kalkül – in die Isolierung der Außenhülle investieren und damit zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mieter oder Käufer hingegen kaufen, was die Energiekosten anbelangt, nicht mehr die Katze im Sack, sondern wissen im voraus, wie stark sie die Nebenkosten belasten werden. Einen Pferdefuß gibt es allerdings: Bestandsmieter haben keinen Anspruch, den Energieausweis einzusehen. Auch auf das Mietrecht wirkt sich der Ausweis nicht aus: Bei schlechten Werten hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, auch kann er eine Modernisierung nicht erzwingen. Wenn sich der Vermieter nicht bewegt, bleibt im Zweifelsfall nur die Alternative, die Koffer zu packen und eine andere Bleibe zu suchen.
Typ Verbrauch
Noch gibt es zwei verschiedene Typen des Energieausweises: Der eine orientiert sich am Energiebedarf, der andere am Energieverbrauch. Bei dem verbrauchsabhängigen Ausweis werden die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Für Volker Spieth, Geschäftsführer des Hildesheimer Mietervereins, sind solche Angaben allerdings nur bedingt aussagekräftig, weil die Werte individuell großen Schwankungen unterliegen können. Ein sparsamer Single, der selten zu Hause ist und nur einen Raum heizt, wird völlig andere Zahlen produzieren als eine Familie mit kleinen Kindern, die alle Räume warm hält. Erst bei großen Wohnanlagen könne man von einem verlässlicheren Mittelwert ausgehen.
Typ Bedarf
Grundsätzlich besteht die Wahlfreiheit zwischen dem um die 50 Euro teuren Verbrauchsausweis und dem je nach Gebäudegröße mehrere hundert Euro teuren Bedarfsausweis. Beide Dokumente sind zehn Jahre gültig. Allerdings liebt der deutsche Gesetzgeber Ausnahmen von der Regel – die es natürlich auch hier gibt:
Die Fristen
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor (!) dem 1. November 1977 gestellt wurde, sind Bedarfsausweise seit 1. Oktober Pflicht. Es sei denn: Es gab für diese Häuser entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 oder sie wurden durch Modernisierung inzwischen auf diesen Stand gebracht. Dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit … Alles klar?
Fachmann gefordert
Der bedarfsorientierte Ausweis ist in seinen Aussagen ohnehin viel genauer. Das nützt nicht nur dem Interessenten, sondern auch dem Hausbesitzer, der mit dem Ausweis gleich konkrete Empfehlungen an die Hand bekommt, was er sanieren sollte. Um den Bedarfsausweis zu erstellen, muss ein qualifizierter Fachmann ins Haus kommen, Substanz und technische Werte des Gebäudes beurteilen und den Energiebedarf berechnen. Das können Architekten, Bauingenieure, geschulte Handwerker sein. Die Aussagekraft des Ausweises hängt hierbei allerdings sehr vom Aufwand und von der Exaktheit der Datenaufnahme sowie von der Erfahrung des Ausstellers ab.
Empfehlungen
Die Angaben in den Ausweisen beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Eine einzelne Wohnung kann merklich davon abweichen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb Mietern, den Energieausweis zum Vertragsbestandteil des Mietvertrages zu machen.
Aus dem Ausweis muss erkennbar sein, wer die Daten erhoben hat. Zudem muss er vom Aussteller (nicht vom Vermieter oder Verkäufer) unterschrieben sein. Und noch etwas ist zu beachten: Die Kosten für den Ausweis sind keine Betriebskosten, sie dürfen deshalb nicht auf die Miete aufgeschlagen werden.
(ha). Wer im Internet das Stichwort Energieausweis eingibt, wird von Einträgen geradezu überflutet. Darunter gibt es auch diverse Anbieter, die Vermietern oder Verkäufern das Dokument zum vermeintlichen Schnäppchenpreis offerieren: Volker Spieth, Geschäftsführer des Hildesheimer Mieterbundes, ist dabei allerdings äußerst skeptisch. Und nicht nur er. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat solche Ausweise geprüft und festgestellt, dass fast alle den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen haben. „Sofern Sie sich für diesen Ausweistyp entscheiden, so prüfen und vergleichen Sie die Angebote sorgfältig!“, lautet die dringende Empfehlung. Bereits bei der Datenerhebung gibt es erhebliche Unterschiede, die dazu führen können, dass der Ausweis fehlerhaft ist und damit seine Funktion nicht erfüllt. Folgende Daten müssen für die Ausstellung eines Energieausweises zwingend abgefragt werden:
Wird der Mieter oder Käufer durch einen falschen Ausweis getäuscht, weil die Energiekennwerte falsch ausgewiesen worden sind, kann er Schadenersatz fordern. Außerdem sollen Fälle beobachtet worden sein, in denen dem Internetausweis wortgewandte Firmen mit überteuerten Sanierungsangeboten auf den Fuß folgten. Zum Energieausweis gehören immer auch sinnvolle Modernisierungsempfehlungen. Wenn sie fehlen, sollte man skeptisch werden. Da es kein spezielles Zertifikat für die nach der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zugelassenen Aussteller gibt, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers geben zu lassen, dass er persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2007 berechtigt ist. Außerdem nach Referenzen fragen und einer Berufshaftpflichtversicherung, die im Fall fehlerhaft ausgestellter Ausweise etwaig entstehende Ansprüche abdecken kann.
Das beliebte Online-Gewinnspiel ist zurück. Melden Sie sich beim Bundesliga-Trainer 2010/2011 an und gewinnen Sie einen unserer tollen Preise. ...weiter
Nach 2012 läuft der Vertrag mit der Sparkassen-Arena aus, auf das nahe Phönixgelände ziehen Einkaufmärkte und neue Nachbarn. Zudem sinken seit Jahren die Besucherzahlen - schliddert das Schützenfest in eine große Krise? ...weiter
Im Jahr 2003 startete das Olympia-Camp mit 100 Kindern in vier Sportarten. Jahr für Jahr wurde das Angebot erweitert, so dass seit 2007 nun insgesamt mehr als 500 Kinder in rund 17 Sportarten mitmachen können. ..weiter
Für die meisten Niedersachsen ist der Sommerurlaub schon wieder vorbei. Wir lassen die schönsten Wochen des Jahres noch einmal Revue passieren: Zeigen Sie den HAZ-Lesern Ihre schönsten Urlaubsfotos - ganz nach dem Motto: "Da will ich wieder hin!" ...weiter
Der Hildesheimer Citybeach geht in die zweite Runde. Ab dem 17. Juli können Stadtbummler auf dem Platz an der Lilie sechs Wochen lang im Strandkorb entspannen, Cocktails schlürfen oder auf dem feinen Sand Volleyball spielen. ...weiter

Die beliebte HAZ-Sommerserie ist zurück. Zusammen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) hat die Hildesheimer Allgemeine Zeitung neue Radtouren getestet. Die erste führte Redakteurin Sara Reinke zum Fagus-Werk. ...weiter
Alle Freibäder der Region im Überblick - mit Eintrittspreisen, Wassertemperaturen und mehr! ...weiter
Hier wartet ein riesiges Job-Angebot online auf Sie: Die HAZ Job-Börse – mit Suchfunktion, Benachrichtigungs-Service und Lebenslauf. Da steht einem Bewerbungsgespräch nichts mehr im Wege! ...mehr
Sie glauben, das Leben ist schon ernst genug? Von wegen! Man muss nur genau hinschauen. Und deswegen zeigen wir hier die lustigsten und skurrilsten Schnappschüsse aus der täglichen HAZ-Rubrik "Zu guter Letzt". ...mehr