
In Deutschland drückt Anfang Februar sibirische Kälte die Temperaturen in den Keller. Auch in Hildesheim werden selbst tagsüber Temperaturen im zweistelligen Minusbereich erwartet. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor strengem Frost mit bis zu minus 18 Grad. Dennoch: Die Stadtverwaltung warnt vor dem Betreten von Eisflächen. Bei ersten Messungen der Berufsfeuerwehr auf dem Hohnsensee und dem Kalenberger Graben wurde eine tragfähige Kernschicht von deutlich unter zehn Zentimetern festgestellt. Bei Betreten der Eisflächen besteht Lebensgefahr!
Wie halten Sie sich warm? Ist ausgerechnet heute der Frostschutz in der Scheibenwischanlage leer gewesen? Waren die Handschuhe einfach nicht zu finden. Und der Pullover doch viel zu dünn? Hier ist Platz für Ihre Geschichten.
Wir möchten wissen:


...dass Wodka erst bei minus 45 Grad gefriert?
...1983 bei der Forschungstation Wostok in der Antarktis eine Temperatur von minus 89,2 Grad gemessen wurde - Kälterekord!
...dass es nachts auf dem Mond ziemlich ungemütlich wird? Dort sinkt das Thermometer auf minus 110 Grad. Zum Ausgleich bringt es der Tag dann aber wiederum auf schlappe 120 Grad.
...dass das Tote Meer wegen des hohen Salzgehaltes erst bei minus 21 Grad zufriert?

Die schönsten Winterfotos der HAZ-Leser sehen Sie hier: ...weiter
Eiskalt - so lautet des Motto des HAZ-Fotowettbewerbs im Februar. ...weiter
Während in Hildesheim die Zentralen Werkstätten für die Räumung der Straßen verantwortlich sind, müssen die Bürger für eis- und schneefreie Gehwege sorgen – dies beinhaltet auch Radwege, wenn diese auf dem Gehweg eingezeichnet sind. An Werktagen sind die Geh- und Radwege von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr zu räumen. Als Streugut sollen die Bürger abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand verwenden. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Verantwortlich für die Räumung ist immer der Grundstückseigentümer. Wohnt dieser nicht auf dem Grundstück, muss er sich darum kümmern, dass entweder seine Mieter oder eine Firma Schnee schippen. Verstöße gegen die sogenannte Straßenreinigungsverordnung werden teuer: Das Bußgeld kann bis zu 5000 Euro betragen, hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche, sollte tatsächlich jemand auf der Eisfläche stürzen und sich verletzen. Gefährlich für Fußgänger sind Dachlawinen und Eiszapfen. Auch hier wird der Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen.
Wem die kalte Luft nichts ausmacht, muss auch bei den derzeitigen Temperaturen nicht auf das Radfahren verzichten. Warm angezogen lässt sich auch durch kalte Winterluft radeln. Das rät die Deutsche Verkehrswacht:
„Radbekleidung für den Winter hält idealerweise nicht nur warm und trocken, sondern erhöht durch integrierte Reflektoren auch die Sichtbarkeit des Radlers bei Dunkelheit“, so Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D. „Autofahrer können sich viel eher auf einen vorausfahrenden Radler einstellen, wenn dieser bereits von Weitem sichtbar ist.“
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