
Silke S. und Uwe R., der Doppelmord von Lamspringe und der Hildesheimer, der seine tote Ehefrau acht Wochen lang in seiner Wohnung versteckte. Immer wieder sorgten in den vergangenen zehn Jahren Morde in der Region für Gesprächsstoff.
Dies sind einige der Mordfälle, die die Menschen besonders bewegten:

Der 42-jährige Hildesheimer Uwe R. wird am 5. Januar 2001 in der Garage an der Pieperstraße erschossen neben seinem Auto gefunden. Die Polizei fahndet zunächst vergeblich nach der Mordwaffe und nach Zeugen, die die Schüsse gehört haben.
Dann die überraschende Wende: Nur drei Tage nach der Tat gesteht der 37-jährige Hildesheimer Volker M., seinen langjährigen Freund Uwe R. mit drei Schüssen getötet zu haben. Hinweise von Uwe R.'s Freunden und Verwandten hatten die Polizei auf die richtige Spur gebracht. Bei der Vernehmung gibt M. zu, bereits im Dezember 2000 versucht zu haben, R.'s Auto in die Luft zu sprengen.
Im Juli 2001 verurteilt das Hildesheimer Schwurgericht M. zu lebenslanger Haft. Ein gutes Jahr später steht auch M.'s Ex-Geliebte vor Gericht, Uwe R.'s Stieftochter. Laut M. war sie es, die ihn zu dem Mord angestiftet hatte - angeblich, weil ihr Stiefvater sie missbraucht habe.
Die 81-jährige Hanna K. wird am Pfingstmontag im Flur ihres Wohnhauses im Alfelder Ortsteil Föhrste brutal erschlagen. Ihr 24-jähriger Neffe findet die Frau am Abend blutüberströmt und in Hockstellung an eine Tür gelehnt. Der alarmierte Notarzt kann nur noch den Tod durch mehrere Schläge auf den Hinterkopf feststellen.
Einbruchsspuren findet die Polizei keine - die Beamten vermuten, dass Hanna K. ihrem Mörder die Tür geöffnet haben muss. Sie gehen von einem Raubmord aus, da die Handtasche der 81-Jährigen verschwunden ist.
Fünf Jahre lang tappt die Polizei im Dunkeln. Dann, im Januar 2006, die Wende: Der arbeitslose Sven S. gesteht, Hanna K. getötet zu haben, weil er sie vergewaltigen wollte. Er kannte die 81-jährige aus der Nachbarschaft. Außerdem gibt S. zu, ein Jahr vor dem Mord eine Rentnerin bei Meimershausen überfallen und fast totgeschlagen zu haben, weil er ihre Beine berühren wollte.
Eine psychiatrische Gutachterin bescheinigt S. eine schizophrene Psychose. Da die Diagnose aber erst für einen Zeitraum nach den beiden angeklagten Bluttaten gilt, ist eine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie nicht möglich. Das Hildesheimer Schwurgericht verurteilt S. im Juli 2006 zu lebenslanger Haft und stellt die "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit kommt S. nicht nach 15 Jahren Haft - wie sonst üblich - zur Bewährung wieder auf freien Fuß.

Grausiges Geständnis einer Hildesheimer Sozialpädagogik-Studentin: Die 28-jährige Nicole D. gibt zu, ihre beiden Söhne kurz nach der jeweiligen Geburt im September 2001 und im August 2002 erstickt und in den Müll geworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt daraufhin im November 2002 Anklage beim Landgericht wegen zweifachen Kindesmordes.
Die junge Frau will die Schwangerschaften erst bemerkt haben, als es für eine Abtreibung zu spät war. Getötet habe sie die Kinder, um die Beziehung zu ihrem 53-jährigen Lebensgefährten nicht zu gefährden. Dieser war nur der Vater des zweiten Kindes, zur ersten Schwangerschaft kam es laut Nicole D. durch eine Vergewaltigung.
Der Lebensgefährte sagt, er wusste von den Kindern nichts. Nicole D. hatte ihm erzählt, sie müsse wegen eines Hirntumors Medikamente nehmen, die zur Gewichtszunahme führen. Erst in einem Telefonat mit Nicole D.'s Mutter erfuhr der 53-Jährige von der ersten Schwangerschaft seiner Freundin. Die Mutter wiederum vermutete monatelang, Nicole D. habe das Kind zur Adoption freigegeben.
Im Februar 2003 wird Nicole D. vom Hildesheimer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ganz Lamspringe ist geschockt, als am 27. März die Rentner Josef und Henriette B. mit durchtrennten Kehlen im Wohnzimmer und im Flur ihres Hauses im Kirchweg gefunden werden. Auf den Schock folgt Fassungslosigkeit: Nur wenige Tage später verhaftet die Polizei den Täter. Es ist der erst 15-jährige Enkelsohn der Opfer, Markus B. (Name geändert).
Vor Gericht gesteht Markus B. die Bluttat, mit der er seine kleine Schwester rächen wollte. Angeblich hatte sein Großvater sich sexuell an dem Mädchen vergangen - und das im Wissen der Großmutter, die jedoch nicht einschritt. Ob die Vorwürfe stimmen, wird nie geklärt werden.
Im September wird Markus B. von der Jugendkammer des Landgerichts zu neun Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Sein Cousin, seine Freundin und ein Kumpel - alle ebenfalls minderjährig - wussten von der Tat und werden ebenfalls verurteilt. Sie kommen mit Bewährungsstrafen davon.

Aus Trennungsschmerz bringt der ehemalige Wirt der Gaststätte "Glücksgans", Reiner L., am 30. Mai seine Ehefrau Iris auf brutale Weise um. Polizei und Gerichtsmediziner finden die durch Messerstiche, Schläge und Machetenhiebe grausam zugerichtete Leiche unter einer Decke im blutverschmierten Wohnzimmer. Reiner L. liegt nach einem Suizidversuch benommen im Ehebett. An die Tat will er sich nicht erinnern können.
Beim Prozess vor dem Hildesheimer Landgericht im Dezember rekonstruiert die Schwurgerichtskammer die Details mit Hilfe von Zeugen und Sachverständigen und kommt zu dem Schluss: Reiner L. ist ein kaltblütiger Mörder, der die Tat überlegt vorbereitet und seine Frau über Stunden gequält hat. Er wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

Es ist der 30. April, und die Optikerin Silke S. geht zur Mittagspause nach Hause. Dort kommt sie nie an: Vor einem Café am Neustädter Markt greift sie ihr Ex-Freund Markus N. mit einem Messer an. Sieben Mal sticht der 26-Jährige auf die wehrlose Frau ein und flüchtet anschließend. Passanten versuchen sofort, Silke S. zu helfen, alarmieren den Notarzt. Doch die 26-Jährige verblutet. Wenige Minuten später nimmt die Polizei Markus N. auf der Zingel fest.
Beim Prozess im August steht schnell fest: Schon Wochen vor dem Mord verfolgte Markus N. seine Ex-Freundin, bombardierte sie mit Anrufen und SMS und bedrohte sie - rammte einmal sogar ein Messer in ihre Wohnungstür. Ein Psychiater beschreibt den Mann als aggressiv, attestiert ihm eine "schwere seelische Abartigkeit". Das Hildesheimer Schwurgericht hält Markus N. dennoch für voll schuldfähig und verurteilt ihn zu lebenslanger Haft.
Bei seinem Nachbarn Sven R. und dessen Clique sucht der 41-jährige Arbeitslose Günter L. Anschluss - und bezahlt die Bekanntschaft schließlich mit dem Leben. Wochenlang dient Günter L. als Dienstbote und Prügelknabe für den Gewohnheitstrinker Sven R. und seine Freunde. Er wird gedemütigt, nachts auf den Balkon gesperrt, angepinkelt und geschlagen.
In der Nacht zum 2. Mai eskaliert die Gewalt: Während eines Saufgelages schlagen und würgen Sven R. und sein Kumpel Christian G., beide 24 Jahre alt, den hilflosen Günter L. und zertrümmern Flaschen auf seinem Kopf. Schließlich nimmt G. das Opfer mit in seine Wohnung am Brühl und quält ihn weiter. Als L. das Bewusstsein verliert, fesselt G. ihn und klebt ihm Nase und Mund mit Kreppband zu. Günter L. erstickt auf der Couch in G.'s verlotterter Fachwerkwohnung.
Im Oktober wird Christian G. vom Hildesheimer Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt, Sven R. zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.

Kurz nach Pfingsten tötet der arbeitslose Kaufmann Gerd B. in der Ludwigstraße nach 31 Jahren Ehe seine Frau Rosemarie, verletzt sie durch Schläge und Messerstiche, erstickt sie schließlich mit einem Sofakissen. Der Grund: Geldsorgen, von denen seine Frau nichts ahnte. Nach der Tat will B. sich selbst das Leben nehmen, schafft es jedoch nicht.
Stattdessen bringt er seine Frau ins Arbeitszimmer und klebt die Tür mit Paketband ab. Acht Wochen lebt der 58-Jährige, der an einer Riechstörung leidet, mit der Leiche Tür an Tür. Erst am 9. Juli bemerkt ein Videoladenbesitzer, der von Gerd B. ausgeliehende Filme zurückverlangt, den unerträglichen Gestank und alarmiert die Polizei. Die Beamten finden die teils skelettierte, teils mumifizierte Leiche von Rosemarie B. und nehmen Gerd B. fest.
Im Dezember wird Gerd B. zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Ihm zugute gehalten wird seine Reue sowie seine schwere Lebenskrise. Gerd B. ist schwer depressiv und hat bereits zwei Suizidversuche hinter sich.
Die schrecklichen Bilder des Amoklaufs von Winnenden sind noch immer in den Köpfen der Menschen, als nur eine Woche später der Familienvater Christian H. in Hornsen bei Woltershausen ein Blutbad anrichtet und dabei seine Lebensgefährtin Cornelia K. und den gemeinsamen achtjährigen Sohn tötet. Cornelia K.s Kinder aus erster Ehe, eine 14-jährige Tochter und ein 16-jähriger Sohn, sowie ihr 15-jähriger Kumpel werden bei der Tat schwer verletzt.
Es ist der 18. März 2008 gegen 18.45 Uhr. Cornelia K. will gerade mit ihrem Wagen vom Hof fahren, als plötzlich Christian H. vor ihr steht und drei Schüsse abfeuert. Die 40-Jährige ist auf der Stelle tot. H. wendet sich dem Haus zu und schießt auf seine Kinder und deren Kumpel, der gerade mit seiner Mutter zu Besuch ist.
Elf Schüsse feuert der Täter ab. Weil das Magazin der US-Waffe nur acht Patronen fasst, muss er sogar einmal nachgeladen haben. Die befreundete Mutter flüchtet mit der gemeinsamen, sechs Jahre alten Tochter von Christian H. und Cornelia K. und den schwer verletzten Söhnen. Bei den Nachbarn wollen sie sich in Sicherheit bringen. Doch der Achtjährige bricht noch im Garten seines Elternhauses zusammen. Erste Hilfe, Wiederbelebungsversuche, all das kommt zu spät. Er stirbt im Nachbarhaus, noch bevor die Notärzte um 19.25 Uhr zur Stelle sind.
Christian H. verfolgt seine Opfer nicht. Am Hintereingang des Hauses richtet er die Waffe auf seinen Kopf und beendet mit dem elften Schuss aus seiner Pistole das Blutvergießen.
Die Dorfbewohner sind nach der Tat geschockt und rätseln über das Motiv. Das Paar, das seit zehn Jahren im Ort lebte, soll seit längerer Zeit „Konflikte und Probleme“ gehabt haben. Cornelia K.s Freundinnen berichten von krankhafter Eifersucht des Täters. Es gebe auch Hinweise darauf, dass die Familie in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sei, sagt der Leiter der Mordkommission.
Ein ausführliches Dossier zum Familiendrama in Hornsen finden Sie hier.

Gekriselt hat es in der Ehe von Sven und Kerstin S. aus Drispenstedt schon lange. Anfang Januar verlangt Kerstin S. von ihrem Mann deshalb die Trennung. Der 33-Jährige will die Situation zunächst nicht wahrhaben, fragt seine 27-jährige Frau immer wieder über ihr Tun und Lassen aus.
Am 25. Januar eskaliert die Situation in der Wohnung des Paares. Als Kerstin S. sich schick macht, um sich mit einer Freundin zu treffen, fragt Sven S. sie wie so häufig nach ihren Plänen. Als die 27-Jährige schließlich erwidert, sie fahre zu einem anderen, rastet der 33-Jährige aus. Mit Küchenmessern attackiert er seine Ehefrau, sticht 28-mal zu und verletzt sie in der Brust, am Rücken, am Hals und am Kopf.
Anschließend wählt Sven S. den Notruf, gesteht, gerade seine Frau erstochen zu haben, weil sie ihn habe verlassen wollen. Als Polizei und Notarzt am Tatort eintreffen, lebt Kerstin S. noch. Zwei Stunden später erliegt sie jedoch ihren schweren Verletzungen.
Im Juni verurteilt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Sven S. wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Drispenstedter die Auseinandersetzung mit seine Frau am Tattag durch sein dauerndes Fragen nach ihren Plänen selbst provoziert.
Der Tod des fünfjährigen Julian aus Delligsen erschüttert die Bevölkerung. Stundenlang quält der 26-jährige Björn D., ein arbeitsloser, drogenabhängiger Maurer, in der Nacht zum 16. August den kleinen Sohn seiner Lebensgefährtin. Aufgeputscht durch Amphetamine geht D. in Julians Kinderzimmer und prügelt dort auf den kleinen Jungen ein, verdreht sein Bein so lange, bis der Oberschenkelknochen bricht. Julians Mutter ist zu diesem Zeitpunkt mit ihrem anderen, knapp einjährigen Sohn im Krankenhaus. Auch diesen hatte D. zuvor verletzt.
Schließlich stirbt Julian an seinen inneren Blutungen und schweren Gehirnverletzungen. Um die Tat zu vertuschen, verstaut D. den Leichnam des Jungen in einem Müllsack und versteckt ihn in einer Garage unter einem Abfallberg. In den kommenden Tagen beteiligt sich der 26-Jährige an der Suche nach dem vermissten Kind. Auch als die Leiche schließlich von Polizeibeamten gefunden wird, weist er zunächst jede Schuld von sich und verlangt seinen Anwalt. Erst im Laufe des Tages entschließt er sich zu einem Geständnis vor dem Vernehmungsrichter.
Im Dezember wird Björn D. vom Hildesheimer Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vom Staatsanwalt geforderte "Schwere der Schuld" verneint das Gericht aufgrund psychiatrischer Befunde: D. leide an einer Persönlichkeitsstörung und habe während der Tat unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Damit bekommt D. theoretisch die Möglichkeit, nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen zu werden.

Es war eine Hinrichtung mitten in der Stadt – aber auch nach drei Jahren bleibt der Mord am Wasserparadies ungesühnt: kein Haftbefehl, keine Anklage. Und doch verdächtigen Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Männer – als Täter in einem Wirtschaftskrimi, in dessen dramatischem Verlauf sogar Wladimir Putin eine Rolle spielte. ..weiter