Bad Salzdetfurth - Es war am Montagabend um 21.55 Uhr, als einer Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth zwischen den Ortschaften Bad Salzdetfurth und Bodenburg ein E-Scooter entgegenkam. Da dieser in Schlangenlinien auf dem Geh- beziehungsweise Radweg fuhr, entschlossen sich die Beamten, den Rollerfahrer zu kontrollieren. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte ihren Verdacht: exakt zwei Promille zeigte das Messgerät an.
Außerdem konnte der 27-Jährige Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Die hätte er für seinen Scooter gebraucht, weil dessen Leistung 20 Kilometer pro Stunde übersteigt. Für schnellere E-Scooter benötigen Fahrer einen Führerschein der Klasse AM - im Besitz eines Pkw-Führerscheins ist diese Klasse automatisch enthalten.
Auch das nötige Versicherungskennzeichen suchten die Beamten an dem Roller vergebens. Dem Beschuldigten wurde schließlich in Hildesheim durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Der E-Scooter wurde zudem beschlagnahmt.
Dem Mann drohen nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.