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  • Die Produktion bei Wallcover in Emmerke ist eingestellt, de Beschäftigten müssen um ihnen noch zustehende Gehaltszahlungen bangen. / Foto: Gossmann

    Die Produktion bei Wallcover in Emmerke ist eingestellt, de Beschäftigten müssen um ihnen noch zustehende Gehaltszahlungen bangen. / Foto: Gossmann

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  • Die Produktion bei Wallcover in Emmerke ist eingestellt, de Beschäftigten müssen um ihnen noch zustehende Gehaltszahlungen bangen. / Foto: Gossmann

Wallcover-Mitarbeiter fürchten um Löhne

Veröffentlicht von Tarek Abu Ajamieh am 6. Dezember 2018.

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Emmerke - Die Beschäftigten des insolventen Emmerker Tapeten-Herstellers Wallcover müssen befürchten, dass sie einen erheblichen Teil der ihnen noch zustehenden Gehälter nicht mehr bekommen werden. Das hat Insolvenzverwalter Philip Schober auf HAZ-Anfrage erklärt. Nach aktuellem Stand reiche die Insolvenzmasse nicht aus, um die Ansprüche der Mitarbeiter zu erfüllen.

Wie berichtet hatte Wallcover einen Insolvenzantrag gestellt, im vorläufigen Verfahren hatte Schober als „vorläufiger Sachwalter“ zusammen mit der Geschäftsführung der Muttergesellschaft Pickhardt + Siebert aus Gummersbach nach Investoren gesucht. Doch das Bemühen blieb ohne Erfolg, die Produktion wurde Ende November eingestellt. Am 1. Dezember hat das Amtsgericht Köln nun über beide Unternehmen das offizielle Insolvenzverfahren eröffnet und Schober zum Verwalter bestellt.

Zu dessen ersten Amtshandlungen in neuer Rolle gehörte es, allen rund 100 Mitarbeitern in Emmerke zu kündigen. Die überwältigende Mehrheit von ihnen braucht bereits nicht mehr in die Firma kommen und ist freigestellt. Nur ein Kernteam von weniger als zehn Beschäftigen soll sich an Anlagen und Gebäude noch um das Nötigste kümmern. Diese Gruppe bekommt auch noch ihren Lohn vom Unternehmen.

Ausgleich von Arbeitsagentur

Die große Mehrheit der Belegschaft erhält aber ab sofort nur noch einen Ausgleich von der Agentur für Arbeit in Höhe des Arbeitslosengeldes I – auch wenn die Kündigungsfristen teilweise erst am 31. März nächsten Jahres enden. Die Agentur zahlt also 60 Prozent des letzten Einkommens für Kinderlose oder 67 Prozent für solche, bei denen Kinder berücksichtigt werden. Und zwar so lange, wie die Betroffenen formell noch Mitarbeiter bei Wallcover sind. Danach würde sich, wenn sie keinen neuen Job finden, das tatsächliche Arbeitslosengeld in gleicher höhe anschließen.

So lange sie allerdings nur freigestellt und nicht arbeitslos sind, haben die Beschäftigten einen Anspruch „gegen die Insolvenzmasse“. Heißt: Der Insolvenzverwalter müsste sie aus den verbliebenen Einnahmen der Firma beziehungsweise aus Einnahmen aus dem Verkauf des Betriebes oder seiner Immobilien und Anlagen bezahlen.

„Möglich, aber nicht sicher“

Wenn er denn kann. Und das ist der Knackpunkt. Denn in aller Regel reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen. Damit rechnet Schober auch in diesem Fall und hat beim Amtsgericht die sogenannte Masseunzulänglichkeit angezeigt. „Es ist möglich, dass die Betroffenen ihre Gehälter oder einen Teil davon noch erhalten, aber nicht sicher“, sagt Schober. Das könne sich allerdings auch erst im Februar oder März herausstellen.

Produktionsbetriebe wie Wallcover haben, wenn sie in massiven wirtschaftlichen Problemen stecken, allerdings meist alle Gebäude, Maschinen und andere Anlagen von Wert über Baken besichert. Damit haben die Kreditinstitute auch den ersten Zugriff darauf, nur ein kleiner Teil eventueller Erlöse daraus, in der Regel etwa ein Zehntel, fließt in die Masse ein und kann dann unter anderem für ausstehende Gehälter aufgewandt werden.

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