Die Urheberrechte liegen, falls nicht anders angegeben, bei der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co. KG/hildesheimer-allgemeine.de. Texte und Bilder von Nachrichtenagenturen sind urheberrechtlich geschützt und entsprechend gekennzeichnet. Kopie, Weiterverbreitung oder Weiterverarbeitung, insbesondere zum kommerziellen Gebrauch, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. Missbrauch wird verfolgt.
Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Informationen auf hildesheimer-allgemeine.de. Insbesondere kann nicht für die Folgen gehaftet werden, die aus der Nutzung einer Information entstehen können, es sei denn, die unrichtige Information wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich veröffentlicht. Gleichwohl ist der Verlag bemüht, jede Information nach den Maßgaben der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen und unrichtige Informationen sofort nach Bekanntwerden dieser Tatsache von dem Online-Auftritt zu entfernen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist.
Für den Inhalt von verlinkten Internetseiten sind ausschließlich deren Betreiber allein verantwortlich. Insoweit wird keine Haftung für die Inhalte externer Links übernommen.
Dasselbe gilt für Beiträge, die von Nutzern unseres Online-Dienstes stammen, wie insbesondere Beiträge in Leser-Foren oder Kommentierungen von Artikeln. Wir übernehmen in soweit keine Haftung und distanzieren uns ausdrücklich von allen von Nutzern eingestellten Beiträgen, unabhängig von deren Inhalt.
Alle Rechte vorbehalten.
Der Verlag übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte oder deren Veröffentlichung. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden im Falle einer Ablehnung - unabhängig vom verwendeten Datenträger - nicht an den Absender zurückgesandt.
Ohne vorherige Genehmigung der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co. KG darf ein Nachdruck, eine Aufnahme ins Internet bzw. Online-Dienst nicht vorgenommen werden. Dies gilt ebenso für die Aufnahme elektronischer Datenbanksysteme sowie die Vervielfältigung auf elektronische Datenträger. Die Inhalte dieser Seiten sowie deren Gestaltung unterliegen dem Urheberrecht der Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co. KG.
Der Verlag ist bemüht, den Zugriff auf hildesheimer-allgemeine.de jederzeit zu ermöglichen. Dennoch kann keine Haftung dafür übernommen werden, dass der entsprechende Server jederzeit verfügbar ist.
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegen-darstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
c) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Ausgleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Erfolgt die Übertragung der Druckunterlagen – die in schreibgeschützter Form zu übermitteln sind – auf digitalem Wege, übernimmt der Verlag keine Haftung für Veränderungen der digitalen Daten durch Übertragungsfehler. Gleiches gilt in den Fällen, in denen die vom Kunden übermittelten Daten systembedingt (nicht kompatibel) beim Verlag nicht verarbeitet werden können. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Anzeigenleitung erfolgt.
d) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
e) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von drei Monaten erscheinen sollte.
f) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Kollektiven und Sonderbeilagen je nach Art und Erscheinungsweise Sonderkonditionen zu gewähren.
g) Konzernrabatt kann nur gewährt werden, wenn die entsprechende Tochterfirma zu mindestens 75 % zum Konzern zugehörig ist.
h) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen.
i) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
j) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst übernehmen, d. h., die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
k) Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, gerichtlichen Vergleichsverfahren und Zwangsbeitreibungen entfällt jeglicher Nachlass; bereits gewährter Nachlass wird dem Auftraggeber wieder belastet.
l) Anzeigenaufträge lokaler Inserenten aus unserem Verbreitungsgebiet werden zu Direktpreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.
m) Abbestellungen von Aufträgen oder Daueraufträgen müssen schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Abbestellungen werden ohne Gewähr entgegengenommen.
n) Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Verlag nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
o) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
p) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.
a) Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. CD-ROM, USB-Stick, MMC- und SD-Card), direkt oder indirekt online an den Verlag papierlos übermittelt werden.
b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter InDesign, Illustrator usw. gespeichert wurden, kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können.
f) Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch und gegen eine pauschale Versandgebühr von Euro 5,- , an den Kunden zurückgeschickt.
g) Der Verlag sendet einen Korrekturabzug zur Überprüfung. Der Verlag empfiehlt seinen Kunden, diese Korrekturabzüge gründlich zu prüfen und ggf. einen Fehler unverzüglich, insbesondere aber vor dem für die Anzeige geltenden Anzeigenschluss, dem Verlag zur Korrektur zu melden. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, und es werden Fehler vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder anderweitige Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz, Ansprüche auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten oder Ordnungsgelder.
h) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit einem Verlag als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist „Verbraucher“, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters, insbesondere dem(n) Internetangebot(en) der Verlagsobjekt(e), zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Anbieters sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:
- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten.
(3) Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
(4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.
(1) Ein Vertrag, kommt soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens des Anbieters oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das Angebot durch den Anbieter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zu Stande.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zu Stande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
Widerrufsrecht/ Abbestellungen von Aufträgen müssen 24 Std. vor Erscheinung schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Abbestellungen werden ohne Gewähr entgegengenommen.
(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Fall dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
(3) Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens des Anbieters erteilt werden.
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
(2) Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge – und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist.
Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung vom Anbieter entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu.
(3) Der Anbieter kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/ Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht des Anbieters bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
(4) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. Der Anbieter ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.
(1) Datenlieferung
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
(b) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
(2) Platzierung
(a) Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grund-vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
(b) Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält der Anbieter für die Dauer von 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit:
- die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
- die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.
(2) Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
(3) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(4) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
(5) Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Der Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig zehn Tage ab Rechnungsdatum.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen.
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
(4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
Mit der Erteilung eines Werbeauftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters an.
Die Zeitung wird an Abonnenten sechs Mal die Woche in den Morgenstunden von Montag bis Sonnabend in den Briefkasten oder an eine andere geeignete Ablagestelle, z. B. Zeitungsbox, geliefert.
In manchen Regionen ist eine Zustellung durch uns nicht möglich. Dann erhalten Sie die Zeitung durch einen Postdienst. Sollte sich Ihr Briefkasten nicht im Erdgeschoss befinden, von außen nicht zugänglich oder zu klein für die manchmal umfangreiche Zeitung sein, sprechen Sie uns bitte an. Ein Schlüssel für unsere Zusteller oder eine Zeitungsbox von uns außen am Haus oder Zaun kann helfen, Ihre Zeitung vor Wind und Wetter zu schützen. An Sonn- und Feiertagen erscheint die Zeitung nicht.
Im Abonnement der gedruckten HAZ mit Bezug von Montag bis Samstag ist der Zugriff auf das ePaper, die aktuelle Ausgabe der HAZ im Web und App und zu allen bezahlpflichtigen Artikeln auf www.hildesheimer-allgemeine.de enthalten.
Digitale Inhalte und Abonnements sind in verschiedenen Formen erhältlich. Der Zugang erfolgt in der Regel passwortgeschützt per Datenfernübertragung unter Verwendung individueller Zugangsdaten (Benutzername und Passwort: 6 bis 16 Zeichen aus Groß-, Kleinbuchstaben und Zahlen). Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung Ihres Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Es gilt für private Abonnenten: Alle digitalen Angebote der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen wird, sind ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Es gilt für gewerbliche Abonnenten: Alle digitalen Angebote der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung und sämtliche Inhalte, auf die über den Dienst zugegriffen wird, sind ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt. Es ist nicht gestattet, einen Zugang zu digitalen Inhalten der HAZ mit mehreren Personen zu teilen.
Im Abonnement der gedruckten HAZ mit Bezug von Montag bis Samstag ist der Zugriff zum ePaper der aktuellen Ausgabe der HAZ und zu allen bezahlpflichtigen Artikeln auf www.hildesheimer-allgemeine.de enthalten. Sie haben Zugriff über Ihren Computer, können das ePaper aber auch auf einem Tablet-Computer sowie auf einem Smartphone in der App „HAZ Digital“ lesen. Ein Print-Abonnent (Mo-Sa) kann seinen Zugang zu den digitalen Angeboten der HAZ auf maximal 5 Geräten gleichzeitig nutzen.
Eine Vorabversion der HAZ-Morgenausgabe erscheint in der App bereits am Vorabend um ca. 22 Uhr. Das vollständige ePaper steht Ihnen i.d.R. ab 4 Uhr morgens zur Verfügung.
In der App erhalten Sie außerdem Zugang zum aktuellen Newsfeed der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung und zu diversen anderen digitalen Inhalten und Services.
ePaper, App und Webzugang werden über das Internet zur Verfügung gestellt. Datentarif und Zugang zum Internet sind nicht Vertragsbestandteil.
Der Bezugspreis für das Abonnement und die Bereitstellung der beschriebenen Leistungen versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Im Abonnement-Preis für die gedruckte HAZ ist sowohl die Lieferung der gedruckten Ausgabe als auch der Zugang zu allen digitalen Inhalten enthalten (Komplettpreis für alle Leistungen). Eine Trennung zwischen digitalem Abo und Lieferung der Printzeitung kann in diesem Fall nicht vorgenommen werden. Eine vom Kunden gewünschte Unterbrechung der Zeitungslieferung und eine daraus resultierende Gutschrift über den Zeitraum der Unterbrechung bringen daher das zeitgleiche Unterbrechen des Zugangs zu digitalen Produkten für den Kunden mit sich. Soll das Abonnement also auf Wunsch des Kunden zeitweilig unterbrochen werden, um eine Gutschrift für den Zeitraum der Unterbrechung zu erhalten, erfolgt die Gutschrift über nicht gelieferte Ausgaben und die Tage ohne Zugang zum Digitalangebot ab dem 3. Tag. Möchte der Kunde die digitalen Inhalte hingegen weiter beziehen, muss das Printabonnement im Zeitraum, in dem der Kunde es nicht geliefert haben möchte, an eine andere Adresse umgeleitet bzw. gespendet werden. Es erfolgen in diesem Fall keine Gutschriften.
Sofern ein Kunde der gedruckten Ausgabe den Zeitungsbezug kündigt, endet mit dem Printabonnement auch der Zugang zu den digitalen Inhalten der HAZ.
Erscheint das Abonnement aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens, nicht, so besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden. Der Verlag haftet im Falle von Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die zwingende Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurden. Der Verlag bemüht sich, den Zugang zu seinen digitalen Produkten stets zur Verfügung zu halten, kann dies aber nicht gewährleisten. Mangelnde Verfügbarkeit der Digitalprodukte ist unverzüglich anzuzeigen. Sollte aufgrund von Leistungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen das Digitalprodukt nicht abgerufen werden können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingter Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder bei fremden Netzbetreibern besteht ebenfalls kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz.
Wenn Sie nur das ePaper lesen und keine gedruckte Ausgabe der HAZ geliefert bekommen möchten, können Sie das Digitalabonnement abschließen. . Mit dem Digitalabonnement der HAZ ist der Zugriff zum ePaper der aktuellen Ausgabe der HAZ und zu allen bezahlpflichtigen Artikeln auf www.hildesheimer-allgemeine.de möglich. Sie haben Zugriff über Ihren Computer, können das ePaper aber auch auf einem Tablet-Computer sowie auf einem Smartphone in der App „HAZ Digital“ lesen. Ein Nutzer kann seinen Zugang zum Digitalabonnement auf maximal 5 Geräten gleichzeitig nutzen.
Eine Vorabversion des HAZ-ePapers erscheint in der App bereits am Vorabend um ca. 22 Uhr. Das vollständige ePaper steht Ihnen i.d.R. ab 4 Uhr morgens zur Verfügung.
In der App erhalten Sie außerdem Zugang zum aktuellen Newsfeed der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung und zu diversen anderen digitalen Inhalten und Services.
Das Digitalabonnement ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Der Datentarif und der Zugang zum Internet sind nicht Vertragsbestandteil.
Der Bezugspreis für das Digitalabonnement und die Bereitstellung der beschriebenen Leistungen versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Ein zeitweiliges Pausieren des Digitalabonnements ist, ebenso wie die Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.
Erscheint das Abonnement aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens, nicht, so besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden. Der Verlag haftet im Falle von Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die zwingende Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurden. Der Verlag bemüht sich, den Zugang zum Digitalabonnement stets zur Verfügung zu halten, kann dies aber nicht gewährleisten. Mangelnde Verfügbarkeit der Digitalprodukte ist unverzüglich anzuzeigen. Sollte aufgrund von Leistungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen das Digitalprodukt nicht abgerufen werden können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingter Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder bei fremden Netzbetreibern besteht ebenfalls kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz.
Das Digital-Abonnement HAZ+ ermöglicht den uneingeschränkten Zugriff auf alle Artikel der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, die auf www.hildesheimer-allgemeine.de veröffentlicht werden.
Das Digital-Abonnement HAZ+ ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst, der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Der Datentarif und der Zugang zum Internet sind nicht Vertragsbestandteil.
Der Bezugspreis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Preis enthält die Bereitstellung der beschriebenen Leistungen, nicht jedoch die Kosten für die Internetverbindung selbst.
Ein Nutzer kann seinen Zugang zum Digital-Abonnement HAZ+ auf maximal 3 Geräten gleichzeitig nutzen.
Ein zeitweiliges Unterbrechen des Digital-Abonnements HAZ+ ist, ebenso wie die Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.
Erscheint das Abonnement aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens, nicht, so besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden. Der Verlag haftet im Falle von Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verlag haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die zwingende Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen und Software, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder die durch Verhalten Dritter in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurden. Der Verlag bemüht sich, den Zugang zum Digital-Abonnement HAZ+ stets zur Verfügung zu halten, kann dies aber nicht gewährleisten. Mangelnde Verfügbarkeit des Digitalproduktes ist unverzüglich anzuzeigen. Sollte aufgrund von Leistungsstörungen im Internet oder als Folge höherer Gewalt oder als Folge von Arbeitskampfmaßnahmen das Digitalprodukt nicht abgerufen werden können, besteht kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz. Im Falle vorübergehender Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingter Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder bei fremden Netzbetreibern besteht ebenfalls kein Anspruch auf Leistung, Minderung des Bezugspreises oder Schadensersatz.
Mit einem nicht rabattierten Abonnement (Print und Digital) von Montag bis Sonnabend genießen Sie als Privatperson im Rahmen unseres ABOextra-Angebots geldwerte Vorteile.
Eine aktuelle Übersicht der Abonnenten-Vorteile finden Sie hier: www.hildesheimer-allgemeine.de/aboextra.
Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie sich die Zeitung nachsenden lassen.
Dies ist innerhalb Deutschlands bis zu vier Wochen ohne Zusatzkosten möglich. Für das europäische Ausland berechnen wir Ihnen anteilige Portokosten pro Erscheinungstag. Bitte fragen Sie uns, welche Portokosten konkret für Ihr Feriengebiet anfallen.
Wenn Sie verreisen, können Sie Ihre Zeitung für die Zeit auch an eine caritative Einrichtung spenden.
Wenn Sie die Lieferung der Zeitung für die Zeit Ihrer Abwesenheit unterbrechen, schreiben wir die Bezugsgebühren ab dem dritten Tag gut. Für die Zeit der Lieferunterbrechung der gedruckten Zeitung pausiert auch der Zugang zu unseren digitalen Inhalten,
Das Entgelt für Ihr Abo können Sie per Bankeinzug von Ihrem Konto monatlich, viertel-, halb- oder jährlich bezahlen. Möchten Sie eine Rechnung von uns erhalten, so stellen wir Ihnen jeweils am Anfang des Quartals die Kosten für das folgende Quartal in Rechnung. Den jeweils gültigen Preis finden Sie im Impressum der Zeitung. Der Abonnementpreis enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die derzeit gültige Mehrwertsteuer und ist jeweils im Voraus im von Ihnen gewünschten Zahlungsrhythmus (mit Lieferbeginn) zu entrichten. Gutschriften und Belastungen, die aus Veränderungen Ihres Abonnements resultieren, werden bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Preisänderungen und andere wichtige Informationen zu Ihrem Abo werden vom Verlag rechtzeitig durch Veröffentlichung in der Zeitung bekannt gegeben.
Für den Fall, dass Ihre Zeitung nicht bei Ihnen angeliefert wird, bitten wir taggleich um Ihren Anruf unter 08 00 / 1 06 72 00 oder eine Mail an leserservice(at)hildesheimer-allgemeine.de. Dann schreiben wir Ihnen das Entgelt für diesen Tag selbstverständlich gut. Weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Bitte melden Sie sich aber auf jeden Fall umgehend bei uns, damit wir Abhilfe schaffen können. Im Fall höherer Gewalt und bei Störung des Arbeitsfriedens gibt es keinen Entschädigungsanspruch.
Als Studentin oder Student in Vollzeit an einer Universität oder Fachhochschule (ausgenommen sind duale Studiengänge) erhalten Sie einen Preisnachlass auf das Abonnement.
Voraussetzung ist, Sie bestellen das Abo direkt bei uns (ohne Werbeprämie) und geben uns die Erlaubnis, von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. Die Lieferung erfolgt an den Erstwohnsitz. Wir behalten uns vor, eine Meldebescheinigung ggfs. anzufordern. Ein gültiger Studiennachweis, den Sie uns regelmäßig vor Semesterbeginn zusenden, ist notwendig. Bei Sonderaktionen gibt es keine weiteren Preisnachlässe.
Rabattierte Kurzabonnements und kostenlose Leseproben werden gewährt, sofern in den letzten sechs Monaten im Haushalt des Empfängers kein Abonnement der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung bestanden hat. Probe- oder vergünstigte Lieferungen von Zeitungen und digitalen Produkten sollen Neukunden die Möglichkeit geben, sich mit dem Produkt vertraut zu machen. Der Verlag behält sich das Recht vor, zunächst eine Prüfung vorzunehmen und ggf. eine Auslieferung des Angebots abzulehnen.
Wenn Sie die Zeitung nicht mehr lesen möchten – gedruckt/digital oder digital - können Sie Ihr Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Das Digital-Abonnement HAZ+ ist ebenfalls jederzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar.
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Hildesheimer Allgemeine Zeitung, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich über den genannten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums möglich. Es ist untersagt, mehrfach am Gewinnspiel teilzunehmen, um die Gewinnchancen zu erhöhen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die Gewinner der Verlosung werden über ihren Gewinn per E-Mail informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Webseite.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Sämtliche Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Teilnahme am Gewinnspiel der Hildesheimer Allgemeine Zeitung, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich über den im Facebook-Post genannten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Facebook-User die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss zunächst dem offiziellen Facebook-Auftritt der Hildesheimer Allgemeine Zeitung (www.facebook.com/hinews) gefolgt werden. Die Teilnahme ist nur innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums möglich. Es ist strengstens untersagt, mehrere Facebook-Konten zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die Gewinner der Verlosung werden über ihren Gewinn auf Facebook oder per E-Mail informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Veranstalter-Webseite.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Informationen zum Datenschutz nach EUDSGVO: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Vorgaben der Datenschutzgesetze in Deutschland und der EU.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.