Kontrolle

31-jähriger Hildesheimer versucht vergeblich, vor der Polizei zu fliehen – nun kommen gleich mehrere Strafverfahren auf den Mann zu

Hildesheim - Nach einer Polizeikontrolle muss sich ein Hildesheimer mehreren Vorwürfen stellen. Denn es stellte sich heraus, dass der 31-Jährige nicht nur unter Einfluss von Alkohol und Cannabis stand.

Die Polizei hat einen Hildesheimer kontrolliert und dabei mehrere Verstöße feststellen müssen. Foto: Chris Gossmann (Archiv)

Hildesheim - Nach einer Verkehrskontrolle in Hildesheim musste die Polizei gleich mehrere Verfahren gegen einen Hildesheimer einleiten.

Am Ostersonntag gegen 16.30 Uhr fiel der Autobahnpolizei Hildesheim in der Steuerwalder Straße ein Auto auf, an dem Kurzzeitkennzeichen angebracht waren, die aber schon abgelaufen waren. Die Kennzeichen waren nur bis Februar 2026 gültig. Als der Autofahrer die Polizei sah, versuchte er zu fliehen und stellte später das Auto in einem Hinterhof ab, um nicht kontrolliert zu werden. Die Polizei leitete daraufhin eine Fahndung ein – mit Erfolg. Die Beamten konnten den 31-jährigen Hildesheimer zu Fuß schließlich finden. Zeitgleich war über den Notruf ein Hinweis eines aufmerksamen Anwohners eingegangen, dem das verdächtige Verhalten des Autofahrers aufgefallen war. Die Einsatzkräfte fanden das Auto.

Blutentnahme im Krankenhaus

Während der Kontrolle gab der 31-Jährige zu, Alkohol getrunken sowie am Vorabend Cannabis konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,33 Promille. Zur genaueren Überprüfung ordnete die Polizei eine Blutentnahme an, die dann auch in einem Hildesheimer Krankenhaus von einer Ärztin durchgeführt wurde.

Außerdem räumte der Mann ein, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Mann willigte zudem ein, dass ihn die Einsatzkräfte durchsuchten. Dabei fanden die Ermittler in der Jackentasche auch noch einen Schlagring. Der Schlagring ist laut Waffengesetz verboten. Die Polizei stellte die Kurzzeitkennzeichen, den Schlagring sowie eine abgelaufene Zulassungsbescheinigung sicher.

Mehrere Verfahren eingeleitet

Auf den 31-Jährigen kommen nun mehrere Verfahren zu: Es wurden Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte der Hildesheimer wieder gehen.

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