Zeitreise

80 Jahre Kriegsende: Über die katastrophalen Verhältnisse in Hildesheim 1945

Hildesheim - In Hildesheim waren nach einem Bombenangriff vom 22. März 1945 75 Prozent aller Gebäude zerstört oder beschädigt, einschließlich fast der gesamten historischen Altstadt. Ein Blick zurück auf die Entwicklung Hildesheims.

Luftbild der Royal Air Force von Hildesheim nach der Zerstörung vom 22. März 1945. Foto: Gemeinfrei via Wikimedia Commons / British Government - Royal Ordinance Survey

Hildesheim - Am 8. Mai 1945 schwiegen allerorts die Waffen. Genaugenommen nicht überall, weil in Westböhmen auch noch Tage danach verlustreiche Gefechte ausgetragen wurden. Deutschland lag in Trümmern. Hannovers Zentrum war zu 90 Prozent zerstört, in Braunschweig waren beim Einmarsch amerikanischer Truppen am 12. April 1945 35 Prozent der Wohnhäuser und jede zweite Industrieanlage zerstört, und in Hildesheim waren nach einem Bombenangriff vom 22. März 1945 75 Prozent aller Gebäude zerstört oder beschädigt, einschließlich fast der gesamten historischen Altstadt.

Deutschland hatte aufgrund der nationalsozialistischen Diktatur 12 schlimme Jahre hinter sich. Das Regime hatte zahllose Menschen verfolgt und in Lagern und Gefängnissen getötet und Deutschland in einen schlimmen Krieg geführt.

Die Entwicklung in Hildesheim

Auch Hildesheim musste viele Drangsale erdulden. Zwei Beispiele: Mit einem Sammeltransport, der ursprünglich nach Trawniki gehen sollte, wurden am 31. März 1942 Juden aus Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Weserbergland, Gelsenkirchen und Münster ins Ghetto Warschau verschleppt. Am 19. März 1942 teilte die Gestapo aus Hannover in einem Eilschreiben nach Hildesheim mit: „Der Transportzug Da 6 (sogenannter Koppelzug) wird fahrplanmäßig am 31.3.1942 um 12.12 Uhr in Gelsenkirchen eingesetzt und trifft mit 400 Juden der Staatspolizeileitstelle Münster um 18.15 Uhr in Hannover, Bahnhof Fischerhof, ein. Hier erfolgt die Zuladung der für Hannover (Hildesheim) abzuschiebenden 500 Juden... Um 18.36 Uhr fährt der Transportzug nach Braunschweig weiter... Die Staatspolizeileitstelle Braunschweig ladet die von ihr für den Transport vorgesehenen Juden (116) und das zugehörige Gepäck zu, so daß die endgültige Weiterfahrt des Da 6-Transportzuges nach Trawniki bei Lublin um 20.16 Uhr erfolgen kann.“ An jenem Tag wurden laut Transportliste 500 Menschen aus Hildesheim deportiert. Nur wenige Monate nach dem ersten Transport wurden am 23. Juli 1942 die restlichen noch in Hildesheim und Umgebung lebenden Juden nach Theresienstadt verschleppt.

Befremdlich klingt, was Regierungsvizepräsident Dr. Max Bacmeister in Hildesheim, Jahrgang 1875, NSDAP-Mitglied seit 1933, am 22. April 1943 für den „Deutschen Reichsanzeiger“ zu Papier brachte. Aufgrund des „Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ vom 14. Juli 1933 in Verbindung mit dem „Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941“ wurde das inländische Vermögen „der nachstehend aufgeführten Zigeuner“ zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Unter den Leidtragenden waren allein hier 20 Hildesheimer Personen genannt, die durch diese Verfügung mittellos gemacht wurden: Eugen Braun, Max Braun, Mathilde Erla Frantz, Regina Frantz, Käthe Frantz, Selma Frantz, Adelheid Frantz, Anna Frantz, geb. Rose, Adele Frantz, Hedwig Frantz, Willi Frantz, Karl Franz, Gerhard Franz, Günter Franz, Gertrud Franz, Hulda Franz, Franziska Gumann, Anton Meier, Paul Meier, Marga Knöpfel. Was mit diesen Personen passierte, liegt nahe. Mehrere von ihnen sind namentlich in den Sterbebüchern von Auschwitz erfasst. Es waren die Alliierten, die mit vereinten Kräften dem Unrechtsregime in Nazideutschland ein Ende bereiten mussten. Deutschland zahlte für sein Vertrauen in rechte Politik einen hohen Blutzoll.

Die Folgen des Bombenkrieges

Bis zum Frühjahr 1945 war Hildesheim weitgehend von Bombenangriffen verschont geblieben. Es gab lediglich einige Notabwürfe von Bombern, die auf dem Rückweg nach England waren. Der erste Angriff erfolgte am 9. Oktober 1943, im Jahr 1944 folgten zwei weitere.

Die Luftangriffe auf Hildesheim in den letzten zehn Monaten des Zweiten Weltkrieges zerstörten Hildesheim zu großen Teilen. Allein in der Zeit von Juli 1944 bis März 1945 war Hildesheim siebenmal Ziel von Einheiten der United States Army Air Forces, der Royal Air Force (RAF) und der kanadischen Luftstreitkräfte (RCAF). Insgesamt kamen bei dem Luftkrieg in Hildesheim nach offiziellen Angaben 1.645 Menschen ums Leben.

Nach Angaben des statistischen Amtes der Stadt Hildesheim waren dies die schlimmen Bilanzen der Luftangriffe auf Hildesheim:

09.10.1943: 4 Tote beurkundet

29.07.1944: 65 Tote beurkundet

12.08.1944: 10 Tote beurkundet

22.02.1945: 360 Tote, davon 301 beurkundet

03.03.1945: 76 Tote, davon 66 beurkundet

14.03.1945: 124 Tote, davon 105 beurkundet

22.03.1945: 1.006 Tote, davon 689 beurkundet

„Überall beschädigte Häuser und Wege, Geröll auf den Straßen. Menschen buddeln mit bloßen Händen in den Ruinen; versuchen, Verletzte von der Straße zu ziehen“, heißt es in einem Zeitzeugenbericht vom 3. März 1945.

Dann, am 22. März 1945, einem strahlend sonnigen Tag, war die alte Stadt das Tagesziel der alliierten Flugzeuge. Einige Zeit nach dem Ertönen des Fliegeralarms wurden laut den Geheimen Tagesberichten der Deutschen Wehrmachtführung um 13:45 Uhr Uhr die ersten Fliegerbomben auf die Stadt abgeworfen. „Was dann folgte, ist die reinste Apokalypse und lässt sich mit Worten nicht beschreiben“, verlautete 1998 im Jahrbuch der Feuerwehren des Landkreises Hildesheim. 227 viermotorige Lancaster-Bomber zerstörten, begleitet von 8 Moskitos, in weniger als einer halben Stunde große Teile Hildesheims, darunter fast die gesamte historische Altstadt. 70 % der Stadt wurden in Schutt und Asche gelegt, zerstört waren über 3.300 Wohnblöcke. Der Hildesheimer Dom stand ausgebrannt da. Die Alliierten verloren bei diesem Einsatz vier Maschinen.

In Hildesheim haben an jenem Tag 1006 Menschen ihr Leben verloren. Knapp die Hälfte der Bevölkerung war zum Kriegsende obdachlos. Das historische Stadtbild der Hildesheimer Innenstadt war weitgehend zerstört. Die britischen Streitkräfte beanspruchten den Sieg für sich: „[…] und es gab eine Mustang-Eskorte, was möglicherweise zu dem Missverständnis geführt hat. Zweifellos handelte es sich bei den Bombern jedoch um Lancaster.“ In einem Einsatzbericht der Royal Canadian Airforce wurde über deren Unterstützung notiert:

„Hundert Lancaster der 6 Group Bomber Command nahmen an einem Angriff von 220 Maschinen auf Hildesheim teil. Die erste Markierung lag vor dem Zielpunkt, aber unter Anweisung des Masterbombers konnte dieser Fehler korrigiert werden und eine genaue Konzentration der Bomben war zu beobachten. Die Innenstadt von Hildesheim war schon bald von einer Rauch- und Staubwolke überdeckt, die bis zu 5.000 Meter hochstieg und noch aus über 300 Kilometer Entfernung sichtbar war.

Nur zwei Vororte entgingen der Vernichtung, die über Hildesheim hereinbrach. Wenige Gebäude der Stadt blieben erhalten. Die Gaswerke wurden völlig zerstört und das E-Werk ernstlich beschädigt. Die Eisenbahngleise, Güterschuppen, das Bahnhofsgebäude und die Rangierflächen wurden ebenfalls von Spreng- und Brandbomben getroffen. Glücklicherweise genügten vierzehn Minuten, um den größten Teil Hildesheims in Ruinen zu verwandeln. Deutsche Abwehr war so gut wie nicht vorhanden.“

Die Feuerwehr war beim finalen Bombenangriff machtlos. Tagelang stand die Stadt in Flammen. Als die Einheiten der 2. amerikanischen Panzerdivision am 7. April 1945 Hildesheim erreichten, war vom historischen Stadtbild nicht mehr viel zu sehen.

Gleichzeitig eskalierte damals in Hildesheim der Nazi-Terror. 130 italienische Staatsbürger wurden am 27. und 28. März 1945 von der Gestapo und SS auf dem Marktplatz wegen angeblicher Plünderungen öffentlich erhängt.

Oberbürgermeister Werner Krause war damals beurlaubt und wurde seit 1943 durch seinen NSDAP-Parteigenossen Georg Schrader vertreten. In Hildesheim befand sich seit März 1945 ein Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme, in dem etwa 500 jüdische Häftlinge zu Bahnarbeiten herangezogen wurden. Kommandoführer Otto Thümmel wurde später zu fünf Jahren Haft, der besonders brutale Volkssturmmann Heinrich Dettmer hingegen durch das Militärgericht Hannover im August 1946 zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Die Situation der Feuerwehr

Die Feuerwehren blickten beim Zusammenbruch auf schlimme Zeiten zurück. Im Nationalsozialismus war Linientreue gefragt, das Vereinsleben kam zum Erliegen, die Feuerwehren wurden zur Hilfspolizei, jüdische Mitglieder, waren sie auch noch so engagiert und ehrenvoll, wurden aus den Feuerwehren ausgeschlossen, der Bombenkrieg stellte die Feuerwehren vor kaum lösbare Herausforderungen. Überörtliche Einsätze verlangten den Einsatzkräften viel ab. Eine Gruppe der Sarstedter Feuerwehr gehörte im Krieg zur Bereitschaft „Hildesheim-Land“. Sie bestand aus 70 Mann und wurde oft zur Löschhilfe nach Fliegerangriffen eingesetzt: in Hannover, Braunschweig und Hildesheim. Vor allem gegen Ende des Krieges und bis März 1945 war die Gruppe Sarstedt der Bereitschaft I häufig 24 Stunden ununterbrochen unterwegs, von einem Großfeuer zum anderen.

Unterlagen aus diesen Jahren sind in den Feuerwehren des Landkreises Hildesheim kaum erhalten geblieben. Versammlungen, die im Laufe des Krieges zum Erliegen kamen, hatten ohnehin nicht das Ziel von Neuwahlen. Bei den Nazis galt das Führerprinzip: Die Führungskräfte wurden nicht gewählt, sondern bestimmt.

„Diese Zeit von 1933 bis 1945 ist keine besondere Epoche der Feuerwehr geworden, sie ist nur eine Episode geblieben“, schreibt der Chronist der Freiwilligen Feuerwehr Alzey, Eduard Berlet. Die heutige Wehr sehe ihre geschichtliche Kontinuität durch diese Jahre nicht als unterbrochen an. Gleichwohl muss sich die Feuerwehr die Kritik gefallen lassen, dass sie bei ihren ordnungspolizeilichen Maßnahmen in der NS-Zeit sehr oft Mitverantwortung bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit getragen hat.

Mit der Aufstellung des „Sicherheits- und Hilfsdienstes“ hatte man am 4. Mai 1937 begonnen und das Luftschutzgesetz veröffentlicht. Dieser für den zivilen Luftschutz gebildete Dienst unterstand dem Reichsluftfahrtministerium. Die Freiwillige Feuerwehr Hildesheim war für den Luftschutzfall zum „Zivilen Luftschutz“ und „Sicherheits- und Hilfsdienst-Feuerwehr“ herangezogen, ihre Mitglieder behördlich zu diesem Dienst verpflichtet.

Walter Schnell, vormals Provinzialfeuerwehrführer des Feuerwehrverbandes Hannover und als Branddirektor erster Leiter der Feuerwehrschule Celle, hatte am 6. Januar 1938 das spätere „Reichsamt Freiwillige Feuerwehren“ übernommen, was ihm 1942 die Beförderung zum Generalmajor der Feuerschutzpolizei eingebracht hatte.

Gleich nach Kriegsende wurden die Bürgermeister allerorts aufgefordert, für die Wiederaufnahme des Feuerwehrbetriebs zu sorgen. Die gesamte bisherige Entwicklung des Feuerlöschwesens wurde unterbrochen und auf Anordnung der britischen Militärregierung nicht mehr fortgesetzt. Für den Bereich der britischen Besatzungszone wurde die völlige Herausnahme der gesamten Feuerlöschkräfte aus dem Polizeisektor gefordert. Der frühere Befehlshaber der Ordnungspolizei und damit auch die Inspektion F als sachbearbeitende Stelle sowie auch der frühere Abschnittsinspektor der Feuerwehr wurden damit aufgelöst.

Der frühere Hildesheimer Bürgermeister Ernst Ehrlicher wurde vom 8. April bis zum 31. Juli 1945 von der britischen Militärregierung wieder als Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim eingesetzt, dicht gefolgt von Franz Eger und Erich Bruschke sowie 1946 dauerhaft von Albin Hunger.

Am 25. Mai 1945 richtete der Feuerwehringenieur Hermann von dem Bussche in Celle ein Rundschreiben an alle Gemeinden, in welchem ausgeführt wurde: „Das Britische Militärgouvernement ordnet folgendes an: 1. Die Feuerwehren der einzelnen Orte haben sofort ihren Feuerlöschdienst wieder aufzunehmen. 2. Die Bürgermeister veranlassen die Wiederaufstellung der Freiwilligen Feuerwehren und bestimmen zur Führung derselben geeignete Feuerwehrführer. 3. Die Geräte und Ausrüstungsstücke sind umgehend wieder einsatzbereit zu machen.“

Der Aufbau des Feuerschutzes, insbesondere das Löschwesen, beruhte in Niedersachsen seit 1945 auf der „Military Government Instruction“. Die ersten Dienstpläne nach der Neuorganisation erschienen oft in deutscher und englischer Sprache.

Alle nationalsozialistischen und militärischen Dienstvorschriften wurden außer Kraft gesetzt, und nur die wichtige, grundlegende Ausbildungsvorschrift „Die Gruppe“ ließ man weiter gelten. Es wurde darauf hingewiesen, dass Abzeichen und Symbole mit dem Hakenkreuz an den Uniformen und Fahrzeugen zu entfernen seien.

Oberbrandrat Fritz Heimberg, ehemals Kommandeur der Feuerschutzpolizei-Ersatzabteilung, wurde im Juli 1945 zum Inspekteur der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise des Feuerlöschwesens in der Provinz Hannover ernannt. Wegen der Beschriftung der Feuerlöschfahrzeuge wurde angeordnet, dass alle Feuerlöschfahrzeuge auf der Vorderseite des Führerhauses oberhalb der Windschutzscheibe und auch auf den vorderen Seitentüren die Beschriftung „Fire Service“ erhalten sollten. Die Schrift auf den Seitentüren sollte so hoch gesetzt werden, dass später noch der Ortsname daruntergesetzt werden konnte. Auf den Seitentüren sollte auch „Feuerwehr“ stehen. Die Beschriftung hatte in weißer Farbe zu erfolgen.

Durch Erlass des Oberpräsidenten der Provinz Hannover vom 18. August 1945 über die Organisation des Feuerlöschwesens schieden die Feuerwehren aus der Polizeiorganisation aus und wurden Einrichtungen der Gemeinden. Die Bezirks- und Kreisführer erhielten wieder die Bezeichnung Bezirks- und Kreisbrandmeister. Auch die übrigen Dienstränge erfuhren eine Änderung. Die Freiwilligen Feuerwehren der Provinz Hannover wurden zur Landesfeuerwehr Hannover zusammengefasst.

Das Zugunglück im November 1945

Am 5. November 1945 ereignete sich in Hildesheim ein schlimmes Zugunglück, das 35 Todesopfer forderte. Ein Zeitzeuge wird von Erich Heinemann („Jahre zwischen gestern und morgen“, 1983) zitiert: „Am letzten Montag, 5. November, ereignete sich ein schweres Zugunglück. Der Personenzug 17.45 Uhr nach Gronau stieß mit dem einfahrenden Zug aus Hannover frontal zusammen. 35 Personen fanden den Tod, 148 wurden verletzt. Unter den Toten ist auch Helmuths Vater. Im Krieg hatte er Nachschubzüge durch Rußland zu fahren, durch Wälder, in denen es von Partisanen wimmelte, wo Tag für Nacht Sprengladungen zwischen den Schienen hochgingen ...“

Der „Neue Hannoversche Kurier“ ging am 9. November 1945 etwas näher ins Detail: „35 tot, 148 verletzt, das Zugunglück in Hildesheim. Wie die Reichsbahndirektion Hannover am Donnerstagabend mitteilte, hat sich die Zahl der Toten bei dem Eisenbahnunglück in Hildesheim auf 35 erhöht. 109 Personen sind schwerverletzt, 39 leicht verletzt.

Das Unglück ereignete sich am Montag gegen 17.45 Uhr. Der ausfahrende Personenzug 1856 (Hildesheim–Gronau) stieß auf dem Bahnhof Hildesheim mit dem einfahrenden Personenzug 511 (Hannover–Hildesheim) zusammen. Der Zusammenstoß war so heftig, daß fünf Wagen völlig ineinandergeschoben wurden. Hilfe war schnell zur Stelle. U. a. wurde der Hilfszug aus Hannover eingesetzt. Die Verletzten wurden in den Krankenhäusern von Hildesheim und Hannover untergebracht. An den Bergungsarbeiten nahmen auch englische Soldaten teil. Die Schuldfrage wird noch geklärt. Auskunft über die bei dem Unglück zu Schaden gekommenen Personen geben der Pressedienst der Reichsbahndirektion Hannover (Sophienstraße 1 A, Telephon 2 73 41, Nebenanschluß 51 14) und der Bahnhof Hildesheim.“

Am 5. April 1946 verlautete im „Neuen Hannoverschen Anzeiger“: „Das Verbot des Tragens militärischer Uniformen und Abzeichen durch deutsche Zivilisten ist in den vergangenen Monaten nicht streng befolgt worden. Es machte Schwierigkeiten, Tausende von Uniformen zu färben, die die einzige Bekleidung vieler entlassener Soldaten sind. […] Die einzigen Uniformen, die in Deutschland erlaubt bleiben, sind — abgesehen von den nichtentlassenen Angehörigen der Wehrmacht einschließlich der Kriegsgefangenen — diejenigen der verschiedenen Zweige des öffentlichen Dienstes, wie Polizei, Feuerwehr, Post, Zoll und anderer Dienststellen, deren Pflichten wirkungsvoller in Uniform ausgeübt werden. Die Angehörigen dieser Dienststellen dürfen auch solche Kopfbedeckungen, Rang- und Dienstgradabzeichen tragen, die von der Militär-Regierung genehmigt worden sind.“

von Matthias Blazek

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