Nach drei Wochen Lockerung

Ab Dienstag wieder nur Notbetreuung in Kitas: Das sind die Regeln

Hildesheim - Ab Dienstag sind die Kindergärten in Stadt und Landkreis Hildesheim wieder geschlossen. Eine Notbetreuung kommt erneut nur für einen eingeschränkten Kreis infrage.

Spielen in der Kita: Ab Dienstag ist das wieder nur für einen stark eingeschränkten Kreis von Kindern möglich. Foto: Archiv

Hildesheim - Es waren gerade mal drei Wochen, in denen Kindergärten in Niedersachsen wieder über eine Notbetreuung hinaus geöffnet sein durften. Ab Dienstag, 30. März, ist nun auch in Stadt und Landkreis Hildesheim erneut nur ein Notbetrieb erlaubt – wie schon in der Zeit zwischen dem 11. Januar und dem 5. März. Szenario C, wie es im offiziellen niedersächsischen Corona-Vokabular heißt.

Bescheinigung vom Arbeitgeber

Das heißt: Grundsätzlich sind die Kitas geschlossen. Im Rahmen einer Notbetreuung dürfen die Gruppen höchstens halb so groß werden wie sonst. Wie schon ab Januar gilt: In der Regel muss mindestens ein Elternteil „in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ tätig sein, wie es dazu in einer Erläuterung der Stadt Hildesheim heißt. Nötig ist wie gehabt eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers. Die ist in den Tagesstätten erhältlich, in Hildesheim zum Beispiel auch auf der städtischen Homepage, aktualisiert für eine Notbetreuung ab dem 30. März.


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Für die Betreuung der Mädchen und Jungen, die ab Dienstag noch in die Kindergärten dürfen, gelten wieder wie in den ersten Phasen des Notbetriebs strenge organisatorische Vorgaben. Eine Mischen von Gruppen ist nicht erlaubt. Gemeinschaftsräume oder das Außengelände dürfen nicht zeitgleich von mehreren Gruppen genutzt werden. Spielbereiche müssen durch einen Korridor von anderthalb Metern Breite getrennt sein und Kinder aus unterschiedlichen Gruppen sollen sich auch nicht auf den Gängen begegnen. Singen oder Sport in geschlossenen Räumen sind tabu.

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