Hildesheim - Im Justizzentrum an der Kaiserstraße gelten ab Montag, 13. Dezember, schärfere Corona-Maßnahmen. Neben der Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ist der Zutritt grundsätzlich auch an die 3-G-Regel geknüpft.
Maske dauerhaft zu tragen
Die Regelung zu den Masken betrifft alle Personen, also neben Besuchern, Verfahrensbeteiligten, Rechtssuchenden und Medienvertretern auch die Beschäftigten der Justizbehörden selbst. Die Maske ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen.
Über die erweiterte Maskenpflicht hinaus erhalten Besucherinnen und Besucher sowie Rechtssuchende im Sinne der 3G-Regel nur noch Zugang zu den Gebäuden des Justizzentrums, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Infos auf der Internetseite
Infos zu Ausnahmen von der Maskenpflicht sind auf der Homepage des Landgerichts Hildesheim abrufbar.
