Kreis Hildesheim - Wer zu Hause Schusswaffen und Munition für den Schützensport oder die Jagd aufbewahrt, muss diese in besonders gesicherten Schränken verschließen. Die entsprechenden Regeln wurden 2017 durch eine Gesetzesänderung verschärft – auch als späte Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009, als ein 17-Jähriger mit einer Pistole seines Vaters 15 Menschen in seiner ehemaligen Schule erschoss. Die Androhung einer Gewalttat an der IGS Bad Salzdetfurth blieb am Montag glücklicherweise ohne Folgen – doch sie erinnert auch wieder an die Notwendigkeit, alles zu tun, damit Waffen nicht in unbefugte Hände gelangen.
Urteil wohl mit „enormer praktischer Relevanz“
In diesen Zusammenhang passt eine aktuelle Meldung der Jägerschaft Hildesheim. Sie informiert ihre Mitglieder in der regelmäßig erscheinenden „Jägerpost“ über ein „Schlüsselurteil“ zur Waffenaufbewahrung. Das stammt zwar vom Oberverwaltungsgericht (OVG) aus Nordrhein-Westfalen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen geht aber davon aus, dass sich die niedersächsische Rechtsprechung an dem OVG-Urteil orientieren wird – denn das schließt als bundesweit erstes Urteil eines Obergerichtes eine Auslegungslücke, indem es betont: Die Schlüssel zu einem Waffenschrank müssen in einem Behälter aufbewahrt werden, der denselben Sicherheitsstandards entspricht wie der Waffenschrank selbst. „Das Urteil dürfte eine enorme praktische Relevanz haben“, erwartet Benjamin Munte, der Justitiar der Landesjägerschaft.
Sie empfiehlt jedem Mitglied, den Schlüssel in einen Sicherheitsbehälter mit Zahlenschloss zu legen, der der Sicherheitsklasse entspricht, die für die jeweilige Waffe vorgeschrieben ist.
Für viel Wirbel wird das Thema privater Waffenbesitz in den kommenden Monaten wieder im Wahlkampf vor den Präsidenschaftswahlen in den USA spielen, wo es äußerst kontrovers diskutiert wird. Donald Trump, der erneut für die Republikaner kandidieren möchte, hat bereits angekündigt, alle von Amtsinhaber Joe Biden eingeführten Waffenbeschränkungen wieder abzuschaffen.
