Kreis Hildesheim - Wenn ein Corona-Infizierter stirbt, gehen die Behörden nicht automatisch davon aus, dass er an Covid-19 gestorben ist. Das hat die Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Hildesheim, Dr. Katharina Hüppe, am Donnerstag in ihrem Lagebericht im Sozialausschuss des Kreistages klargestellt.
Corona im Kreis Hildesheim: Alle Informationen auf einen Blick
Demnach unterscheiden die Ärzte, ob jemand „an“ oder „mit“ Covid-19 gestorben ist. „Wenn wir sagen, jemand ist an Covd-19 gestorben, gehen wir davon aus, dass der Betroffene ohne die Infektion noch leben würde“, sagte Hüppe.
Landkreis zählt auch andere Fälle
Nur die Menschen, die tatsächlich an Covid-19 gestorben sind, werden laut Hüppe in der täglichen Statistik des Landkreises aufgeführt. Auf diesen Zahlen basieren auch die Meldungen, die die HAZ täglich veröffentlicht.
Im Unterschied dazu registriere das Gesundheitsamt auch Menschen, die „mit“ Corona gestorben seien. „Das bedeutet, dass sie zwar infiziert waren, wir aber davon ausgehen, dass sie aufgrund einer anderen Erkrankung oder eines Unfalls auch ohne Covid-19 gestorben wären“, sagte Hüppe.