Hildesheim - Wie eine abgezockte Verbrecherin wirkt die Angeklagte nicht, als sie am Donnerstag in Saal 16 des Amtsgerichts in Bluse und heller Jacke neben ihrem Verteidiger Kai Remmer Platz nimmt. Die 21-Jährige mit den weichen, fast kindlichen Gesichtszügen wirkt unsicher, knetet nervös ihre Hände. Dabei haben es die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in sich, denen sie sich heute stellen muss. Es geht um nicht weniger als um eine vorgetäuschte Entführung und die Erpressung ihres eigenen Bruders – die junge Frau soll im Mai 2024 als Komplizin ihres damaligen Freundes und zwei weiterer Männer, die in anderen Prozessen angeklagt sind, vorgemacht haben, sie befinde sich in der Hand gewalttätiger Kidnapper. Letztlich ließ sich der Bruder auf die Zahlung auf 20.000 Euro ein, er informierte aber die Polizei, die schließlich bei der Übergabe zugriff – und schnell Zweifel daran hatte, dass die junge Frau tatsächlich gegen ihren Willen festgehalten worden war.
Polizei nimmt den Fall ernst – und deckt die Fake-Entführung auf
Die Fake-Entführung löste damals einen Großeinsatz der Polizei aus: Eine Sonderkommission nahm die Arbeit auf, insgesamt waren in den sieben Stunden von der ersten Nachricht des erpressten Bruders bis zum Zugriff in Hannover rund 50 Fahrzeuge und 100 Beamte im Einsatz, darunter ein Mobiles Einsatzkommando (MEK). Die Polizeidirektion Göttingen hat alles in einem Kostenbescheid zusammengestellt: gut 70.000 Euro sind zusammengekommen. Wie viel die 21-Jährige davon letztlich zahlen muss, ist noch unklar – ihr Anwalt Kai Remmer geht gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht vor. Die 21-Jährige räumt die Vorwürfe nun vor Gericht ein und zeigt sich reuig. „Ich weiß, dass man seiner Familie so etwas nicht antut, es tut mir alles so leid. Ich möchte mich verbessern, ich möchte ein neues Leben beginnen.“ Remmer ergänzt: Die Familie habe ihr inzwischen verziehen.
Was sie damals dazu getrieben hat, versucht ihr Verteidiger zu erklären: Seine Mandantin sei schlecht darin gewesen, „nein“ zu sagen – ihr damaliger Freund habe Schulden gehabt, und sie habe ihm helfen wollen. Vor ihrem Bruder hatte das Duo bereits versucht, dessen Freundin zu erpressen – in mehreren Anrufen war ihr durch den Mann gedroht worden, sie müsse Geld zahlen, oder ihrer Familie passiere etwas. Die Frau ging nicht darauf ein, schließlich hörten die Anrufe auf. Nach Darstellung Remmers, weil seine Mandantin damals ihren Partner dazu gebracht habe – denn sie habe mitbekommen, wie sehr die angerufene Freundin ihres Bruders unter den Drohungen gelitten habe. Diese Erkenntnis hielt sie aber nicht davon ab, noch einen draufzusetzen und sich selbst zum angeblichen Entführungsopfer zu machen.
Sie sehe durchaus den negativen Einfluss der Männer um sie herum, so die zuständige Staatsanwältin, und sie werte auch das Geständnis strafmildernd – und doch gehöre schon „erhebliche kriminelle“ Energie dazu, dem eigenen Bruder und der Familie so etwas anzutun, befindet die Strafverfolgerin. Und so fordert sie vom Gericht einen vierwöchigen Dauerarrest – deutlich mehr als die von der Jugendgerichtshilfe empfohlene sechsmonatige Verlängerung der bereits andauernden Betreuung durch eine Erziehungshelferin.
Milde Strafe, unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Das hält schließlich Christopher Gedeon, der dem Jugendschöffengericht vorsitzt, für überzogen – obwohl er grundsätzlich durchaus „arrestfreudig“ sei, wie er sagt. Das Gericht wolle aber der reuigen Täterin nicht den angestrebten Neustart mit einer Ausbildung ab dem 1. August verbauen – in der Hoffnung, dass sie die Chance tatsächlich nutzt, um ihr Leben in die richtigen Bahnen zu lenken. Als „Denkzettel“ verhängt Gedeon allerdings wegen Erpressung und versuchter Erpressung einen Freizeitarrest gegen die junge Frau: Sie muss für ein Wochenende hinter Gitter. „Dann haben Sie Zeit, in sich zu gehen und zu spüren, wie es ist, nicht in Freiheit zu sein.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Es ist nicht das erste Mal, dass die Angeklagte mit einer milden Sanktion davonkommt: Sie stand bereits vor Gericht, weil sie als Mitarbeiterin einer Arztpraxis Atteste gefälscht hatte, um ihren Cousins den Schulbesuch zu ersparen. Dieses Verfahren wurde vom Gericht gegen eine Auflage eingestellt.
