Vorschrift

Bäume dürfen im Kreis Hildesheim auch auf Privatgrundstücken nicht einfach so gefällt werden: Das ist zu beachten

Kreis Hildesheim - Auch auf Privatgrundstücken ist es nicht ohne Weiteres erlaubt, einen Baum zu fällen. Darauf weist der Landkreis Hildesheim ausdrücklich hin und erläutert, was zu tun ist.

Auch in Privatgärten darf nicht einfach so jeder Baum gefällt werden. Foto: Moritz Frankenberg

Kreis Hildesheim - Auch auf Privatgrundstücken ist es nicht einfach so erlaubt, einen Baum zu fällen. Darauf weist der Landkreis Hildesheim ausdrücklich in einer Pressemitteilung hin und empfiehlt: Wer einen Baum entfernen will, sollte das vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abstimmen. Denn: „Grundsätzlich gilt, dass Eingriffe jeglicher Art in Natur und Landschaft zu vermeiden sind“, schreibt der Landkreis.

Naturschutzrecht umfassend geändert

Die Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz und das niedersächsische Naturschutzrecht, das im Jahr 2020 umfassend geändert wurde. Das Gesetz sieht es so: „Baumfällungen können einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, wenn dadurch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigt wird“, erläutert die Kreisverwaltung. Und ein solcher Eingriff muss unter Umständen gut begründet und ausgeglichen, Beseitigtes ersetzt werden. Ob eine Baumfällung einen erheblichen Eingriff in die Natur darstellt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Dabei sei neben der Art des Gehölzes auch das Alter entscheidend, erklärt der Landkreis. Er weist darauf hin, dass ungenehmigte Baumfällungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen können – und die kann nicht nur ein Bußgeld zur Folge haben, sondern auch Ersatzpflanzungen oder Wiederherstellungen nach sich ziehen. Oft geschehe ein Verstoß unbewusst, weiß die Naturschutzbehörde – eine frühzeitige Klärung könne ihn vermeiden.

Einschränkungen bis Ende September auch beim Rückschnitt

Die Prüfung kann schriftlich mit einigen Informationen über das geplante Vorhaben beantragt werden, am besten mit Fotos. Der entsprechende Antrag ist auf www.landkreishildesheim.de zu finden. Genehmigungsfrei sind Gehölz- und Baumpflege sowie der Obstbaumschnitt im Garten – zu beachten ist aber: Nicht nur für das Fällen, sondern auch für das Zurückschneiden gelten besondere Einschränkungen während der gesetzlichen Zeiten zum Schutz von brütenden Vögeln und anderen wildlebenden Tieren vom 1. März bis zum 30. September.

  • Region
  • Kreis Hildesheim