Hildesheim - Eigentlich sind Baumfällarbeiten ab dem 1. März nicht mehr erlaubt, weil dann in der Tierwelt die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Die Stadt Hildesheim weist allerdings darauf hin, dass eine Reihe von Baumfällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherung nötig sind, in diesem Jahr erst nach dem 1. März abgeschlossen sein können.
Wintereinbruch ist der Grund
Der Grund ist laut Stadtverwaltung der massive Wintereinbruch Mitte Februar. Wegen dem mussten die laufenden Baumfällungen unterbrochen und eingestellt werden – und werden nun bis zum 12. März nachgeholt. Der größte Teil dieser Arbeiten wird an folgenden Stellen erledigt: im Liebesgrund, im Kehrwiedergrund, im Amphibienbiotop und am Trog im Zuge der Struckmannstraße.
Die Stadt betont, dass Baumfällungen und Grünschnitt den Kommunen auch während der Brut- und Setzzeit erlaubt sind, sofern sie der Verkehrssicherheit dienen. Vor den Arbeiten werde grundsätzlich geprüft, ob sich in den Bäumen brütende Vögel aufhalten.
