Arbeiten verlängert

Warum in Hildesheim dieses Jahr Bäume bis in die Brut- und Setzzeit gefällt werden

Hildesheim - Baumfällungen sind grundsätzlich nur bis 1. März erlaubt. Die Stadt kann aktuelle Arbeiten dieses Jahr aber erst am 12. März beenden. Woran das liegt und wo noch gefällt wird.

Die alljährlichen Fällarbeiten sind in Hildesheim diesmal nicht bis 1. März abgeschlossen. Foto: Julia Moras (Archiv)

Hildesheim - Eigentlich sind Baumfällarbeiten ab dem 1. März nicht mehr erlaubt, weil dann in der Tierwelt die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. Die Stadt Hildesheim weist allerdings darauf hin, dass eine Reihe von Baumfällungen, die aus Gründen der Verkehrssicherung nötig sind, in diesem Jahr erst nach dem 1. März abgeschlossen sein können.

Wintereinbruch ist der Grund

Der Grund ist laut Stadtverwaltung der massive Wintereinbruch Mitte Februar. Wegen dem mussten die laufenden Baumfällungen unterbrochen und eingestellt werden – und werden nun bis zum 12. März nachgeholt. Der größte Teil dieser Arbeiten wird an folgenden Stellen erledigt: im Liebesgrund, im Kehrwiedergrund, im Amphibienbiotop und am Trog im Zuge der Struckmannstraße.

Die Stadt betont, dass Baumfällungen und Grünschnitt den Kommunen auch während der Brut- und Setzzeit erlaubt sind, sofern sie der Verkehrssicherheit dienen. Vor den Arbeiten werde grundsätzlich geprüft, ob sich in den Bäumen brütende Vögel aufhalten.

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