Vor der Strafkammer

Beißattacke auf Polizisten: Angeklagter aus Hildesheim ist massiv vorbestraft – unter anderem wegen eines spektakulären Falls mit SEK-Einsatz

Hildesheim - Im Prozess um einen Mann, dem die Anklage unter anderem Rauschgifthandel vorwirft, beschreibt ein Gutachter die Drogenprobleme des 35-Jährigen. Der hatte vor Jahren einen Großeinsatz mit Polizei-Spezialkräften in Hildesheim ausgelöst.

Der 35-Jährige verdeckt mit einer Akte sein Gesicht - rechts daneben steht sein Verteidiger Sebastian Ballauf. Foto: Andreas Mayen

Hildesheim - Der heftige Widerstand gegen Polizisten hat einem Hildesheimer eine massive Anklage eingebracht – der hatte einem Beamten an Heiligabend 2023 in Dinklar in die Hand gebissen. Im Verfahren gegen den 35-Jährigen, dem die Anklage neben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bewaffneten Drogenhandel zur Last legt, hat am Donnerstag ein Gutachter über dessen psychische Leiden und Drogenabhängigkeit berichtet.

Vor zwei Jahren ist der Angeklagte psychisch angeschlagen. Immer wieder gibt es Streit mit seiner Freundin. Dann erhält er kurz vor Weihnachten einen Brief vom Gericht. Die Bewährung für eine ausgesetzte Reststrafe wird widerrufen. Der Angeklagte muss erneut ins Gefängnis. In diese Zeit fällt der Widerstand gegen die Polizisten. Erst mit Beginn des neuen Jahres kann sein Anwalt Sebastian Ballauf reagieren. Schließlich erhält der Angeklagte Recht: Die Aussetzung der Bewährung war rechtswidrig.

Immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt

Der 35-Jährige ist massiv vorbestraft. Der Grund: sein Rauschgiftkonsum. Bereits als Schüler kommt er mit Drogen in Kontakt, muss die Schule verlassen. Nach seinem Realschulabschluss beginnt er drei Ausbildungen, bricht sie wieder ab. Es folgen etliche Delikte: Diebstahl, Widerstand, Freiheitsberaubung, unerlaubter Waffenbesitz. Über mehr als zehn Jahre kommt er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, wird verurteilt, muss in Haft.

Spektakulär ist ein Fall aus dem Jahr 2011: Der Hildesheimer sperrt seine damalige Freundin in der gemeinsamen Wohnung im Panoramahochhaus ein. Die klettert über den Balkon im fünften Stock von außen über ein Fenster in die Wohnung eines Nachbarn. Als der Angeklagte das bemerkt, dringt er in die Wohnung des Nachbarn ein, verletzt ihn. Zurück in seiner Wohnung wirft er Gegenstände von seinem Balkon aus durchs Fenster in die Wohnung seines Nachbarn. Die Polizei sperrt die Straße, weil auf dieser Gegenstände landen. Erst eine SEK-Einheit, die eine Blendgranate einsetzt, kann den Wütenden überwältigen. Nach dieser Tat wird er erstmals im Maßregelvollzug untergebracht.

Für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel

Im aktuellen Verfahren steht für den 35-Jährigen viel auf dem Spiel. Wird er immer wieder straffällig oder bekommt er die Sucht in den Griff? Die 9. große Strafkammer des Hildesheimer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Steffen Kumme hat Professor Gregor Szycik von der Medizinischen Hochschule Hannover mit einem Gutachten beauftragt. „Der Angeklagte hat schon im jungen Alter große Mengen an verschiedenen Drogen genommen“, so der Gutachter, „der Schwerpunkt seines Lebens lag in der Beschaffung und dem Konsum von Drogen.“

Doch die sind nicht der Ursprung des Problems. „Führend ist eine bipolare Störung mit guten und mit manischen Phasen. Die Abhängigkeit folgt der psychischen Erkrankung“, sagt Szycik. Der Angeklagte verfolgt die Ausführungen. Er weiß um deren Bedeutung. Als der Gutachter über die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik spricht, schüttelt der 35-Jährige mit dem Kopf.

Engmaschige Kontrolle

Doch der Gutachter sieht auch eine positive Entwicklung. Inzwischen nimmt der Angeklagte keine Drogen mehr, lebt in einer eigenen Wohnung. Er ist in ambulanter Behandlung, nimmt regelmäßig Medikamente unter anderem gegen Angststörungen. „Es funktioniert derzeit“, so Szycik weiter. Er rät aber dazu, den Erfolg der Therapie engmaschiger zu kontrollieren. Der Angeklagte kann derweil seine Gefühle nicht mehr beherrschen, fängt an zu weinen.

Der Prozess wird am Donnerstag, 2. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt.

Von Andreas Mayen

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