Landessozialgericht hat entschieden

Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim bestätigt: Jobcenter muss nicht für Privatschule zahlen

Hildesheim/Celle - Geklagt hatte eine Mutter, die ihren Sohn nicht auf einer staatlichen Schule zum Unterricht lassen wollte – auch, weil es dort zu viele Migranten und Gewalt gebe.

Die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen haben entschieden, dass das Jobcenter nicht für das Schulgeld an einer Privatschule aufkommen muss – und damit einen Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim bestätigt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hildesheim/Celle - Jobcenter müssen nicht für das Schulgeld an Privatschulen aufkommen – das hat…

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