Unfall in Hildesheim

Betrunkene Frau fährt Schild auf der Marienburger Höhe um und flüchtet – Zeugen alarmieren die Polizei

Hildesheim - Eine betrunkene Frau hat am Mittwoch auf der Marienburger Höhe für Aufmerksamkeit gesorgt: Sie flüchtete nach einem Unfall auf einer Verkehrsinsel. Jedoch kam ihr die Polizei schnell auf die Schliche.

Die Polizei hat am Mittwoch eine betrunkene Autofahrerin aus dem Kreis Hildesheim auf der Marienburger Höhe aus dem Verkehr gezogen. Foto: Chris Gossmann (Symbolbild)

Hildesheim - Eine 43-Jährige hat sich am späten Mittwochnachmittag betrunken hinters Steuer gesetzt und einen Unfall auf der Marienburger Höhe verursacht – dann fuhr sie davon. Die Polizei kam ihr dank aufmerksamer Zeugen jedoch schnell auf die Schliche.

Nach den Erkenntnissen der Ermittlerinnen und Ermittler war die Frau aus dem Landkreis Hildesheim gegen 17.15 Uhr auf der Marienroder Straße unterwegs. Von dort bog sie nach links auf die Marienburger Straße ab. Doch sie konnte die Spur nicht halten, fuhr über eine Verkehrsinsel, beschädigte dabei ein Verkehrszeichen und fuhr weiter. Zeugen beobachteten das Geschehen, riefen die Polizei und verfolgten die Frau im Auto. Nur kurze Zeit später wurde die 43-Jährige dann von einer Streife kontrolliert. Schon beim Öffnen der Autotür sei den Beamten Alkoholgeruch aufgefallen, die Frau musste daraufhin pusten. Es stellte sich heraus, dass sie Alkohol getrunken hatte, und zwar nicht wenig. Wie viel Promille sie intus hatte, dazu macht Polizeisprecher Jan Makowski zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Frau keine Angaben. Da mehrere Zeugen die Autofahrerin gesehen haben, ist sie für diese identifizierbar. Die 43-Jährige sei jedoch definitiv nicht mehr fahrtüchtig gewesen – laut Strafgesetzbuch gilt man ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig.

Führerschein beschlagnahmt

Die Polizei nahm die Frau mit auf die Wache in der Schützenwiese, dort musste sie eine Blutprobe abgeben. Außerdem nahmen die Beamten ihr den Führerschein ab und ermitteln jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernens vom Unfallort gegen sie.

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