Polizeieinsatz

Betrunkener fährt im Kreis Hildesheim auf dem Rasenmäher zum Supermarkt und kauft Bier

Bad Salzdetfurth - Die Polizei ist am Dienstag zu einem ungewöhnlichen Einsatz in Bad Salzdetfurth gerufen worden. Ein 60-Jähriger fuhr betrunken mit seinem Rasenmäher zum Supermarkt. Alle Details zu einem kuriosen Einsatz.

Die Polizei hielt am Dienstag einen Mann an, weil er betrunken auf einem Rasenmäher fuhr. Foto: Joscha Röhrkasse (Symbolbild)

Bad Salzdetfurth - Besonders schnell kann er nicht gefahren sein, der Mann, der am Dienstagnachmittag mit seinem Rasenmäher zum Rewe an der Ahnepaule in Bad Salzdetfurth fuhr, um Bier zu kaufen. Auf die Frau, die seinetwegen die Polizei alarmierte, machte er jedenfalls keinen besonders fahrtüchtigen Eindruck. Und tatsächlich stellten die Beamten, die ihn wenig später kontrollierten, einen Atemalkoholwert von 1,7 Promille fest, wie ein Beamter des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth dieser Redaktion auf Nachfrage mitteilte.

Für die Polizisten, die den 60-Jährigen kontrollierten, war damit klar: bei seiner Fahrt mit dem Rasenmäher handelte es sich eindeutig um eine Verkehrsstraftat. Das wollte der Mann aber zunächst nicht einsehen. Er beteuerte, er habe doch nur „Nachschub“ holen wollen. Tatsächlich hatte er in seinem Rucksack eine Palette Dosenbier, außerdem einen Apfel, zwei Fahrradschlösser und eine Astschere. Das Bier und den Apfel habe er im Rewe gekauft. Die Astschere und eines der Schlösser im Sonderpreis Baumarkt nebenan. Warum?

Die Sache mit dem zweiten Schloss

Das war so: Seinen Rasenmäher schloss der Mann vor seinem Bierkauf im Rewe mit einem handelsüblichen Fahrradschloss an. Doch als er – Bier und Apfel im Rucksack – zurück zum Rasenmäher kam, da musste er feststellen, dass er den Schlüssel fürs Mäherschloss nicht mehr finden konnte.

Seine Idee: Im Baumarkt gibt es bestimmt ein Werkzeug, das helfen kann. Also die Astschere. Deren mutmaßliche Schlossknacker-Fähigkeiten testete der 60-Jährige Rasenmäher-Fahrer am Dienstag dann aber doch nicht mehr. Denn als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, da fand er den Schlüssel wieder, den er nach seinem Einkauf im Rewe verloren glaubte – in seiner Jackentasche. So machte er sich dann also – zwei Schlösser (ein neues hatte er ja vorausschauend auch gleich erworben), die Palette Bier und den Apfel im Gepäck – auf den Rückweg.

Das sagt die Polizei dazu

Weit kam er nicht: Die Polizei war ja schon unterwegs. Diese weist anlässlich dieses eher ungewöhnlichen Einsatzes darauf hin, dass auch nicht klassisch motorisierte Fahrzeuge – wie etwa Rasenmäher oder E-Scooter – unter die Regelungen der Straßenverkehrsordnung fallen, wenn sie im öffentlichen Verkehr genutzt werden.

Wer sich also betrunken ans Steuer setzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – auch wenn er Rasenmäher fährt. Seinen fahrbaren Untersatz musste der 60-Jährige aus Bad Salzdetfurth nach der Polizeikontrolle jedenfalls stehen lassen. Die Beamten nahmen ihn mit zur Wache, wo ihm Blut entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn eingeleitet wurde.

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