Biberdamm zerstört: Keine Straftat

Titel:  Beschreibung: Der Biberdamm am Rössingbach zwischen Rössing und Emmerke wurde im Februar zerstört.
Der Biberdamm am Rössingbach zwischen Rössing und Emmerke wurde im Februar zerstört.

Von Sebastian Knoppik

Rössing/Emmerke. Die Zerstörung eines Biberdamms am Rössingbach zwischen Emmerke und Rössing wird keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Nun geht es noch um die Frage, ob der Verursacher der Schäden eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und ein Bußgeld zahlen muss.

Der Vorfall hatte sich bereits im Februar ereignet. Mit schwerem Gerät hatte jemand den von einem Biber gebauten Damm und damit dessen Lebensraum zerstört. Der Biber gehört zu den besonders geschützten Arten. Inzwischen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim abgeschlossen, wie deren Sprecher Christian Gottfriedsen berichtet. „Das Verfahren ist eingestellt worden mangels Straftatverdachts.“

Um eine Straftat handelt es sich laut Anklagebehörde deswegen nicht, weil kein Vorsatz erkennbar sei. Das ist aber laut Bundesnaturschutzgesetz Voraussetzung dafür, dass die Zerstörung eines Biberbaus strafrechtlich geahndet wird.

Das Verfahren richtete sich laut Gottfriedsen gegen denjenigen, der für die Gewässerunterhaltung in dem Gebiet zuständig ist. „Hier spricht alles dafür, dass die Verantwortlichen es nicht als Biberbauten erkannt haben“, erklärt Gottfriedsen, der in diesem Fall selber als Sachbearbeiter ermittelt hat. Entschieden hat er den Fall anhand von Fotos aus dem Gebiet. Er sei zwar kein Experte, aber durchaus naturinteressiert, so der Jurist: „Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass es eine Biberburg ist.“

Da es sich also allenfalls um eine fahrlässige Tat handelt, hat Gottfriedsen die Sache an den Landkreis Hildesheim weitergeleitet, der für die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Dort ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Kreissprecherin Birgit Wilken will sich mit Rücksicht auf das laufende Verfahren derzeit nicht äußern. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro vor.

Eigentümer der Fläche ist die Paul-Feindt-Stiftung. Deren Vorsitzender Bernd Galland war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Heyersumer Biber-Berater Dieter Mahsarski vom Nabu war seinerzeit bei einem Ortstermin mit der Naturschutzbehörde dabei. „Der Mittelbau war total zerstört, das heißt, der war für den Biber nicht mehr nutzbar“, berichtet er. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, hinterfragt Mahsarski nicht: „Das ist eine rein juristische Frage.“ Er hoffe nun, dass der Landkreis die Ordnungswidrigkeit ahndet und so „ein Exempel statuiert wird“.

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