Hildesheim - Gut zwei Monate nach Eingang der Schmerzensgeldklage des Algermisseners Jens Windel gegen das Bistum Hildesheim, hat die Diözese nun reagiert. Über einen Anwalt haben die Verantwortlichen am Domhof beim Landgericht Hildesheim beantragt, die Klage zurückzuweisen. Zudem machen sie geltend, dass die von Windel beschriebenen Missbrauchstaten an ihm durch den Sorsumer Pfarrer Christian Straub aus ihrer Sicht verjährt seien. Das Bistum selbst hatte die Schilderungen Windels in einem internen Verfahren als „plausibel“ eingestuft und ihm deswegen auch Geld als Zeichen für die sogenannte Anerkennung des Leids überwiesen – nun verweist das Bistum aber ausdrücklich darauf, das die Plausibilität keineswegs mit einem Beweis zu gleichzusetzen sei.
Bistum will Windels Version nicht bewerten
In einer am Dienstag verschickten Pressemitteilung heißt es: „Das Bistum Hildesheim kann keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen der sexualisierten Gewalt, die Herr Windel getätigt hat, in der von ihm vorgetragenen Weise zutreffend sind.“ Würde die Diözese auf die Einrede der Verjährung verzichten, so argumentiert das Bistum, „würde dies vor Gericht als Zustimmung gewertet werden, dass sich die Schilderungen der sexualisierten Gewalt so zugetragen haben, wie Herr Windel dies angegeben hat.“
Jens Windel ist nach eigenen Angaben als Kind durch den Sorsumer Pfarrer Christian Straub mehrfach schwer sexuell missbraucht worden. Straub gilt als erwiesener Missbrauchstäter, dem Bistum sind 16 Personen bekannt, die Opfer sexualisierter Gewalt des 2000 verstorbenen Geistlichen geworden sind. Die von Windel gegründete Betroffeneninitiative Hildesheim weiß von zwei weiteren. Der Algermissener hat insgesamt in mehreren Teilsummen 50.000 Euro als Zahlung zur sogenannten Anerkennung des Leids bekommen. Windel hatte aber darum gekämpft, das Bistum zu einer höheren Zahlung zu bewegen, um mit einer Summe von über 50.000 Euro als „besonders schwerer Fall“ anerkannt zu werden.
Windel fordert Schmerzensgeld und weitere Kostenübernahmen
Das Bistum bekräftigt, dass es nicht grundsätzlich anzweifele, dass der verstorbene Pfarrer Christian Straub Missbrauchstäter war. Allerdings gebe es in anderen Fällen Hinweise auf tatsächliche Taten und Opfer, die im Fall von Jens Windel nicht vorlägen. Auf eine außergerichtliche Einigung hierzu hatte sich Bischof Heiner Wilmer nicht eingelassen, woraufhin Windel über seinen Anwalt Christian Roßmüller die Schmerzensgeldklage vorbereiten ließ. Darin fordert er neben den 400.000 Euro auch „die Feststellung, dass das Bistum Hildesheim sämtliche zukünftigen materiellen Schäden, wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Rentenverringerungen zu ersetzen hat“.
Das Bistum erklärt nun in der aktuellen Stellungnahme: In seiner Auffassung bestünden keine Amtshaftungsansprüche, die Jens Windel geltend machen könne. „Es handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, über die das Gericht entscheiden muss.“
Jens Windel hat jetzt vier Wochen Zeit, um auf die Stellungnahme des Bistums zu reagieren. Liegt seine Erwiderung vor, dürfte die Zivilkammer einen ersten mündlichen Verhandlungstermin anberaumen.
