Kein Ticket

Blinde Passagierin versteckt sich im Regionalexpress auf der Zugtoilette – doch in Hildesheim wird die 44-Jährige festgenommen

Hildesheim - Sie hatte keine Fahrkarte und hoffte, keiner merkt’s – doch da lag eine 44-Jährige falsch. Das Zugpersonal eines Regionalexpress schnell gemerkt, dass sich da jemand verstecken wollt – und rief die Bundespolizei. Die stellte fest, dass die Frau bereits gesucht wurde.

Bundespolizisten stehen an einem Bahnsteig – nach Hildesheim wurden sie am Dienstagabend gerufen. Foto: Foto: Sven Hoppe/dpa

Hildesheim - Als blinde Passagierin war am Dienstagabend, 17. März, eine 44-jährige Frau in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Goslar unterwegs – doch in Hildesheim endete ihre Reise. Das Zugpersonal hatte Einsatzkräfte der Bundespolizei in Hildesheim alarmiert, nachdem es auf die Frau aufmerksam geworden war, die sich auf der Zugtoilette eingeschlossen hatte, offenbar um einer Fahrkartenkontrolle zu entgehen.

Gegen die Frau lag schon ein Haftbefehl vor

Doch das half ihr wenig. Wie die Bundespolizei nun meldet, war die 44-Jährige nach der Einfahrt des Zuges in Hildesheim bereits aus ihrem Versteck in der Toilette herausgekommen. Die Bundespolizisten stellten die Personalien der Frau fest – wie sich herausstellte, ist sie Slowakin. Zudem entdeckten die Beamten im polizeilichen Auskunftssystem, dass die Frau bereits wegen einer weiteren Straftat gesucht wurde. Sie war im Jahr 2023 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden, zahlte diese jedoch nicht. Mit einem Vollstreckungshaftbefehl fahndeten die Justizbehörden nach ihr.

Die Beamten nahmen die Frau noch am Bahnsteig fest und erklärten ihr die weiteren Maßnahmen auf der Dienststelle. Da die 44-Jährige den haftbefreienden Betrag nicht hinterlegen konnte, musste sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen antreten. Wegen des Fahrens ohne gültigen Fahrschein leitete die Bundespolizei in Hildesheim nun außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen ein.

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