Hildesheim - Im Hildesheimer Pflegeheim Cara-Seniorenresidenz am Immengarten ist zu einem Corona-Ausbruch unter Bewohnern und Beschäftigten gekommen. Das hat der Landkreis Hildesheim am Freitag bekanntgegeben. Infiziert haben sich nach dem aktuellen Stand jeweils vier Bewohnerinnen und Bewohner und vier Angestellte. Bei allen acht Betroffenen wurde dabei die Omikron-Variante des Coronavirus nachgewiesen, wie die Kreisverwaltung weiter ausführte. Es ist der erste bekannte Corona-Ausbruch durch die Omikron-Variante in Stadt und Landkreis Hildesheim.
Betroffene Bewohner geboostert
Wie die Kreisverwaltung auf HAZ-Nachfrage mitteilte, waren die betroffenen vier Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur doppelt geimpft, sondern allesamt auch bereits geboostert. Tatsächlich hatten bereits im Herbst vergangenen Jahres in den meisten Heimen in Stadt und Landkreis großflächig Booster-Impfungen bei Personal und Bewohnerschaft stattgefunden. Zum Impfstatus der betroffenen Beschäftigten hatte das Gesundheitsamt am Freitagnachmittag „noch keinen abschließenden Kenntnisstand“.
Besuchsverbot?
Das Pflegeheim selbst war am Freitagnachmittag nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen. Allerdings waren die Verantwortlichen nach HAZ-Informationen auch in umfangreiche Abstimmungsgespräche mit dem Gesundheitsamt eingebunden. So war am Freitag nicht mehr zu erfahren, wie es den Betroffenen geht und ob für die Einrichtung nun ein Besuchsverbot gilt.
Letzteres ist nach der Corona-Landesverordnung nicht vorgeschrieben. Vielmehr sollen auch bei einem Infektionsgeschehen im Haus Besuche weiter ermöglicht werden, „soweit dies mit dem Interesse des Gesundheitsschutzes vereinbar ist und die örtlich zuständigen Behörden dem zustimmen“, wie es in der Verordnung einschränkend heißt.
Quarantäne?
Ein mögliches Dilemma dabei: Acht Infektionsfälle in einem Haus mit rund 100 Bewohnern müssten eigentlich nicht zu einem Besuchsverbot führen – doch die Tatsache, dass es sich um die nach allen bisherigen Erkenntnissen besonders ansteckende Omikron-Variante handelt, muss in die Erwägungen mit einbezogen werden.
Was die Frage der Quarantäne angeht, verweist der Landkreis auf die derzeit gültigen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Die sehen für vollständig Geimpfte die Möglichkeit vor, nach fünf Tagen einen PCR-Test zu absolvieren – fällt dieser negativ aus, darf der Betroffene die Isolierung verlassen. Bedingung: Er darf bis dahin keine Erkrankungssymptome gezeigt haben.
Detaillierte Regeln
Zeigt ein infizierter Heimbewohner leichte Symptome, dauert die Quarantäne deutlich länger: Dann müssen seit dem Auftreten der ersten Symptome mindestens 14 Tage vergangen sein, wobei der Betroffene am Ende mindestens 48 Stunden frei von jeglichen Symptomen ist. Fällt dann ein Schnelltest negativ aus, darf die Isolation verlassen werden. Bei schweren Krankheitsverläufen gelten die gleichen Fristen, am ende ist aber ein PCR-Test vorgeschrieben.
Ungeimpfte Heimbewohner – die im aktuellen Fall zumindest bislang nicht betroffen sind – müssten nach dem ersten Positiv-Test mindestens 14 Tage in Quarantäne, ehe sie sich per Schnelltest freitesten können. Alle diese Regelungen gelten für alle Varianten des Coronavirus, also auch für Omikron. Die Vorgaben ändern sich allerdings nach neuen Erkenntnissen immer mal wieder.
Nicht der erste Ausbruch
Die Cara-Seniorenresidenz war bereits im Februar vergangenen Jahres von einem Corona-Ausbruch betroffen. Damals infizierten sich insgesamt 26 Bewohner und sechs Beschäftigte mit dem Virus. Allerdings durchlebten die Betroffenen eher milde Verläufe, was die Verantwortlichen des Heims damals darauf zurückführten, dass die Bewohner zu jenem Zeitpunkt bereits eine Impfung hinter sich hatten. Auch breitete sich das Virus nicht so stark aus wie in anderen Hildesheimer Heimen vor Beginn der Impfkampagne.
