Kreis Hildesheim - Die Niedersächsische Landesregierung hat Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den neuen Corona-Beschränkungen zusammengestellt:
Im Prinzip ist es ganz einfach, wenn auch gerade in dieser Jahreszeit in besonderem Maße einschränkend und belastend:
Sie dürfen sich zuhause oder in der Öffentlichkeit nur noch mit maximal fünf Personen über 14 Jahren gemeinsam treffen.
Diese fünf Personen dürfen nur aus zwei Haushalten stammen, es sei denn, es sind nahe Angehörige. Die Gesamtanzahl von maximal fünf Personen bleibt allerdings auch bei Angehörigen bestehen.
Oder anders formuliert: Sie dürfen sich nur noch zu fünft mit über 14-jährigen Personen aus einem weiteren Haushalt oder Angehörigen gemeinsam treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Wenn bei Ihnen beispielsweise zwei oder drei Kinder aus mehr als zwei Haushalten zusammen spielen, ist dies zulässig, weil diese nicht auf die Höchstzahl von 5 Personen angerechnet werden.
Das ist auch folgerichtig, weil die Kinder vielleicht sogar vormittags gemeinsam in der Schule oder in der Kita gewesen sind. Dies gilt allerdings nur für Kinder unter 14 Jahren. Mit Blick auf die eigentliche Höchstgrenze von insgesamt 5 Personen sollte dies aber bitte möglichst moderat genutzt werden. Gerade in den eigenen vier Wänden, auch nach dem Spielen im Garten, sollte von zu vielen verschiedenen Haushalts-Kontakten möglichst wenig Gebrauch gemacht werden.
Ich habe im Dezember Geburtstag und würde gerne zumindest meine beiden erwachsenen Kinder und meine Mutter sehen …?
Bei nahen Angehörigen ist das unabhängig von den Haushalten möglich, soweit Sie dabei nicht die Personenanzahl von 5 Personen überschreiten.
Ich bin Single, lebe also alleine in einem Haushalt – können mich wenigstens meine beiden besten Freundinnen besuchen, wir sind dann doch nur zu dritt?
Wenn ihre beiden Freundinnen zusammen in einem Haushalt wohnen ist das möglich. Leben diese allerdings auch jeweils alleine, dann geht es leider nur zu zweit, weil sich Zusammenkünfte nur aus zwei Haushalten zusammensetzen dürfen. Vielleicht bietet sich hier ein freundschaftliches Rotationsprinzip mit Skype oder Zoom-Zuschaltung der jeweils dritten Freundin als Option an.
Meine Partnerin lebt in einer anderen Stadt, am Wochenende sind wir zusammen – können wir noch ein anderes Pärchen zum gemeinsamen Kochen treffen?
Theoretisch sind Ihre Partnerin und Sie bereits zwei Haushalte, folglich wäre das Treffen mit einem anderen Pärchen eigentlich nicht möglich. Allerdings zählt Ihre Lebenspartnerin zu den Angehörigen im Sinne dieser Verordnung (die Zugehörigkeit zu einem anderen Haushalt ist hier nicht maßgeblich) insofern können Sie zu viert gemeinsam kochen.
Wir sind verlobt, wohnen aber noch getrennt – dürfen wir uns jetzt tatsächlich nur noch zu zweit sehen?
Auch wenn Sie aus zwei Haushalten kommen, gilt für Sie beide als Lebenspartner das Prinzip der Angehörigen, das heißt Sie beide gemeinsam können sich noch mit EINEM weiteren Haushalt treffen, sofern Sie dabei die Anzahl von fünf Personen nicht überschreiten.
Unser Haushalt besteht aus zwei Erwachsenen, vier Kindern über 14 Jahre und zwei Hunden – wer muss jetzt weichen, weil wir ja über 5 Personen sind?
Natürlich muss hier niemand weichen oder temporär ausziehen, denn es handelt sich hierbei um EINEN Haushalt, für den die Corona-Verordnung keineswegs eine Limitierung an Personen vorschreibt.
So sehr wir es auch bedauern, damit ist tatsächlich die Höchstzahl von fünf Personen erreicht und dies bedeutet, dass keine weitere Person zulässig ist. Die Begrenzung auf eine Anzahl von 5 Personen ist unter Infektionsschutzgründen notwendig.
Es gibt jedoch eine Option: Sollte jemand aus Ihrem Haushalt nicht im Hause sein, dann kann natürlich eine weitere Person zu Besuch kommen, sind zwei nicht zugegen, können auch zwei andere (aus ein und demselben Haushalt) kommen. Entscheidend ist die Höchstzahl an Personen.
Leider nein – auch wenn Sie beide mit Ihrer Lebenspartnerschaft Angehörige sind und bei dem Besuch nur auf zwei Haushalte kommen, bleibt die Überschreitung der Höchstzahl von fünf Personen. Da bietet sich der Advent in Zweisamkeit bei Ihnen zuhause besser an, vielleicht auch gemeinsam mit Freunden aus einem anderen Hausstand. Oder zwei Personen aus dem 6er-Haushalt sind am Abend nicht zuhause, dann könnten Sie natürlich Ihren Partner besuchen.
Und noch mal auf einen Blick: der Advent

