Corona-Pandemie

Corona-Regeln: Niedersachsen erlaubt mehr als 5000 Besucher bei Veranstaltungen

Hannover - Vor Beginn der Fußballsaison lockert Niedersachsen die Regelung für Großveranstaltungen. Die neue Verordnung, die jetzt in Kraft tritt, soll für die kompletten Sommerferien gelten. Auch in der Tagespflege könnte es Neuigkeiten geben.

Bald dürfen wieder mehr Besucher in die Fußballstadien: Das legt die niedersächsische Landesregierung in der neuen Corona-Verordnung fest. Foto: picture alliance/dpa

Hannover - Unmittelbar vor Beginn der Fußballsaison erlaubt Niedersachsen künftig wieder Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern. Das gilt sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen, allerdings nur bis zu einer Inzidenz von 35 Neuinfektion pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Das kündigte Staatskanzleichef Jörg Mielke am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtags an.

Feste Sitzplätze vorgeschrieben

Die Regelung gilt mit der neuen Corona-Verordnung des Landes, die voraussichtlich an diesem Wochenende in Kraft tritt. Jeder Zuschauer muss einen festen Sitzplatz haben, die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept vorlegen und die Besucherströme coronagerecht lenken. Die Zuschauerzahl ist auf maximal 25.000 begrenzt. Das Land plant insgesamt keine größeren Veränderung in der bisherigen Verordnung.


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Aus dem Entwurf der Landesregierung zur neuen Corona-Verordnung soll es auch Neuigkeiten in der Tagespflege geben. In entsprechenden Einrichtungen sollen demnach künftig Abstandsregeln und Maskenpflicht für Gäste entfallen, wenn alle Anwesenden vollständig geimpft oder genesen sind. „Umarmungen werden wieder möglich sein“, sagte der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, bei einer Unterrichtung des Gesundheitsausschusses des Landtags am Donnerstag.

Dennoch sei laut Mielke weiterhin Vorsicht geboten. Deswegen sieht der Entwurf der neuen Verordnung auch eine Testpflicht für Besucherinnen und Besuchern in Heimen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 10 vor. Bislang waren Tests erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 verpflichtend.

Märkte: Auch Verkäufer ohne Masken

Ansonsten sind eher geringfügige Änderungen geplant. So sollen auf Niedersachsens Wochenmärkten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 nicht nur die Kunden, sondern auch die Marktleute ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen dürfen.

Verordnung gilt bis September

Die neue Corona-Verordung soll bis Anfang September gelten und damit deutlich länger als die bisher üblichen vier Wochen. Staatskanzleichef Mielke begründete das mit Wünschen der Kommunen in Niedersachsen, die sich mehr Planungssicherheit für die Sommerferien gewünscht hätten. Das Land plant insgesamt keine größeren Veränderung gegenüber der bisherigen Verordnung.

Von Marco Seng und dpa

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