Kreis Hildesheim - Die Hildesheimer Kreisverwaltung hat angekündigt, bestimmte Details aus der Corona-Statistik des Gesundheitsamtes ab sofort nicht mehr im selben Umfang wie in den vergangenen Monaten zu veröffentlichen oder gar nicht mehr täglich mitzuteilen.
Das betrifft zum einen Einzelfälle in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen, also in Schulen, Kindergärten oder Heimen, zum anderen die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die sich kreisweit in häuslicher Quarantäne befinden.
„Keine Aussage über mögliches Infektionsgeschehen in der Einrichtung“
Die Kreisverwaltung informierte die Presse seit Beginn der Pandemie über Coronafälle in Einrichtungen, seit November 2020 in einer tabellarischen Übersicht, in der jeder neue Fall berücksichtigt wurde. „Das hat allerdings oft zu einem falschen Bild geführt“, meint Kreis-Sprecherin Birgit Wilken. Denn: Besonders in Schulen und Kitas hätten sich Infektionsketten nur selten in den entsprechenden Einrichtungen fortgesetzt. Die Mehrheit der Kinder stecke sich nachweislich außerhalb der Schule im privaten Raum an.
Wichtig für die Bewertung einzelner Fälle sei außerdem folgender Umstand: „Wer positiv getestet ist, muss ja sofort in Quarantäne und wird von der Einrichtung isoliert.“ Allein dadurch werde die Infektionskette schon entscheidend unterbrochen. Die Auflistung von Coronafällen, die zu keinen weiteren Ansteckungen oder speziellen Gegenmaßnahmen in den jeweiligen Einrichtungen führten, hat daher nach Einschätzung des Landkreises „lediglich dokumentarischen Charakter. Eine Aussage über ein mögliches Infektionsgeschehen in den Einrichtungen bietet sie nicht.“
Meldung nur noch ab zwei Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang
Die Kreisverwaltung meldet nun nur noch, wenn es in einer Gemeinschaftseinrichtung mindestens zwei Fälle von Covid-19-Infizierten gibt, die in einem epidemiologischen Zusammenhang stehen – das heißt: Infektionsfälle, bei denen eine gemeinsame Quelle wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Ein solcher Zusammenhang müsse allerdings erst aufgedeckt werden, gibt die Kreisverwaltung zu bedenken. Deshalb gebe es entsprechende Meldungen erst mit einem zeitlichen Verzug. Sprecherin Wilken betont aber auch: „Wenn eine Gemeinschaftseinrichtung betroffen ist, hat die Nachverfolgung der Fälle dort für das Gesundheitsamt erst einmal Priorität.“
Die Zahl der Coronafälle sei auch in Alten- und Pflegeheimen im Vergleich zum vergangenen Jahr überschaubar, ist die Bilanz der Kreisverwaltung. Und dank der fortgeschrittenen Impfkampagne sei offensichtlich auch die vulnerable Gruppe der Seniorinnen und Senioren gut geschützt. Einen Beitrag, weitere Ansteckungen innerhalb eines Heimes zu verhindern, leisteten außerdem Hygiene-, Abstands- und Lüftungskonzepte.
Die zweite Änderung: Ab sofort meldet das Gesundheitsamt nicht mehr die Zahl der Personen in häuslicher Quarantäne. Der Grund: „Aus dieser Angabe lässt sich keine wesentliche Aussage über das Infektionsgeschehen ableiten“, heißt es. Sie ermögliche nur Rückschlüsse auf die Zahl der Kontaktpersonen, um die sich das Gesundheitsamt kümmern muss.
