Rechtsprechung

Couragierte Mutter bringt in Holzminden einen Drogendealer vor Gericht – die Strafe fällt deutlich aus

Holzminden - Weil ein 29-Jähriger aus Holzminden zwei Minderjährigen Kokain angeboten hat, stand der Mann nun vor Gericht. Das fällt ein deutliches Urteil – dabei hätte das Strafmaß noch höher ausfallen können.

Ein Justizbeamter bringt den Angeklagten in den Gerichtssaal. Foto: Uwe Engelhardt

Holzminden - Das Amtsgericht Holzminden hat einen Schlussstrich unter die Drogenkarriere eines 29-jährigen, stadtbekannten Drogendealers gezogen. Der Mann, der bereits in der Justizvollzugsanstalt Rosdorf eine zweijährige Haftstrafe absitzt, wurde zu einer weiteren Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Er hatte im Juni 2025 zwei noch minderjährigen Jugendlichen an der Stadthalle Holzminden Kokain zum Kauf angeboten. Nur dem couragierten Handeln einer Mutter, die den Fall zur Anzeige brachte, ist es zu verdanken, dass es überhaupt zu diesem Prozess kam.

Wirkstoffgutachten des Landeskriminalamtes

Im Konzert der Großen dürfte der Angeklagte eine eher untergeordnete Rolle spielen, nicht aber im beschaulichen Holzminden. Hier war der 29-Jährige auf dem besten Wege, eine feste Größe im Milieu zu werden. Und die Drogen, die bei ihm gefunden wurden, waren bestens dazu geeignet, unerfahrene Jugendliche aus den Schuhen zu hauen. Denn das Wirkstoffgutachten des Landeskriminalamtes wies Werte deutlich über dem durchschnittlichen Gehalt aus. Amphetamine, Kokain, Cannabis. Es gab nicht viel, was es bei dem Mann nicht zu kaufen gab. Dazu ein einsatzbereites Springmesser, das bei seiner Durchsuchung im Hosenbund gefunden wurde.

In der Summe hätten die ihm zu Last gelegten Delikte auch für eine Anklage vor dem Landgericht gereicht. Dass es aber „nur“ das Amtsgericht und eine Straferwartung von maximal vier Jahren wurde, dafür kann sich der Angeklagte bei Staatsanwalt Wotschke bedanken, der verfahrenstaktische Gründe für diese Entscheidung nannte. „Hätten wir diesen Fall vor dem Landgericht verhandelt, das Strafmaß wäre durch die Decke gegangen“, so der Staatsanwalt.

Bei Hausdurchsuchung Drogen im Kilobereich gefunden

In seinem Plädoyer hielt Wotscke dem Mann vor, dass er genau wusste, was er tat. Er habe kleine Mengen verkaufen wollen, um mehr Gewinn zu erzielen. Denn bei einer vorangegangenen Hausdurchsuchung wurden bereits Drogen im Kilobereich und eine größere Menge Bargeld beschlagnahmt. So schlitterte der Mann in einen Teufelskreis: Auf der einen Seite seine Zulieferer – Menschen, die beim Thema Geld und Drogen keinen Spaß verstehen. Auf der anderen Seite der Druck, Geld einzunehmen, seine eigene Sucht zu finanzieren und gleichzeitig die Außenstände zurückzuzahlen. „Es ist grundverwerflich, im öffentlichen Raum so zu agieren und Jugendlichen Kokain anzubieten. Da schluckt man als Staatsanwalt“.

Trotzdem sei ein Dealer, der selbst konsumiert und dealt, um sich zu refinanzieren, anders zu bestrafen, als ein Dealer, der nicht konsumiert, fasste Wotschke zusammen. Drei Jahre und zehn Monate lautete die Forderung des obersten Ermittlers.

Verteidiger: Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt

Mischa Gamroth, Pflichtverteidiger des 29-Jährigen, stellte die Altersfrage der Jugendlichen in den Mittelpunkt seines Plädoyers. Es sei an besagten Abend komplett dunkel gewesen, es habe sich um eine Abifeier gehandelt, wo eigentlich volljährige Menschen unterwegs seien, und in Kombination habe sein Mandant nicht erwarten können, dass es sich bei den beiden Mädchen um Minderjährige gehandelt habe. Sein Mandant sei zu dem Zeitpunkt nicht vorbestraft gewesen und er habe alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Als Gesamtstrafe seien zwei Jahre und vier Monate ausreichend.

Mit drei Jahren und acht Monaten korrigierte die Kammer die Forderung der Staatsanwaltschaft leicht nach unten. Der Vorsitzende Richter Jan Scharffetter zeichnete in seiner Urteilsbegründung das traurige Bild eines gescheiterten Kleindealers. Die Kammer habe keinen Zweifel daran, dass er die Minderjährigkeit der beiden Mädchen billigend in Kauf genommen habe. Und obwohl er gewusst habe, dass eine Freiheitsstrafe drohe, weil zu dem Zeitpunkt noch ein Berufungsprozess ausstand, sei er trotzdem tätig geworden und habe auch danach munter weitergedealt. „Das macht die Sache umso verwerflicher. Und die Abgabe an Minderjährige lässt das alles nochmal in einem komplett anderen Licht erscheinen“. Zudem fehlten für einen minderschweren Fall jegliche Anhaltspunkte.

Mit Leuten eingelassen, die eine Nummer zu groß sind

Scharffetter attestierte dem Angeklagten, dass er nicht der typische Kriminelle sei, der sich bereichern wolle, vielmehr habe er sich selbst in die Scheiße geritten, bis es eskaliert ist und sich mit Menschen eingelassen, die eine Nummer zu groß für ihn seien. Der Richter stellte klar, dass das Urteil ein Signal der Generalprävention ist. „Alle, die meinen, in dieser schönen Stadt Holzminden mit Drogen handeln zu müssen, können sich auf eine gehörige Strafe gefasst machen“.

Von Uwe Engelhardt

  • LeineBL
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