Hildesheim - Laut der jüngsten geplanten Änderung der landesweiten Corona-Verordnung dürfen in Niedersachsen keine Feuerwerke gezündet und auch nicht geböllert werden – jedenfalls nicht „auf belebten Plätzen, Straßen und Wegen“, wie es Claudia Schröder vom niedersächsischen Krisenstab am Dienstag formulierte. Städte und Gemeinden sollen selbst die genauen Orte festlegen, an denen das Böllerverbot gelten soll. Von 21 bis 7 Uhr in der Silvesternacht ist das Mitführen von Feuerwerk an diesen Orten verboten.
Eine Entscheidung, die manchem bekannt vorkommen könnte: Denn so stand es auch schon Anfang Dezember in der niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Neufassung vom 15. Dezember untersagte das Zünden von Feuerwerken und den Verkauf von Raketen und Böllern komplett. Ebenso für die Zeit von Silvester bis Neujahr „Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit, selbst wenn die das Abstandsgebot einhalten“.
Rakete anzünden bedeutet nicht gleich Kontakt zu anderen
Dagegen wiederum reichte ein Anwalt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Klage ein. Und man gab ihm recht. Das Anzünden einer Rakete setze nach Ansicht des Gerichts „keinen engen Kontakt zwischen Personen voraus“.
Dieser Ansicht folgte in Hildesheim nicht jeder. Oberbürgermeister Ingo Meyer sagte nach Bekanntwerden des Lüneburger Urteils: „Das Urteil ist nachvollziehbar. Ein maßvolles Feuerwerk unter Beachtung der sonst gültigen Regelungen sollte kein zusätzliches Infektionsrisiko bergen. Trotzdem sollten sich alle auch mit Blick auf die Umwelt dabei einschränken.“ Landrat Olaf Levonen hingegen hatte auf das nun erneuerte Landesverbot gehofft: „Alles andere wäre aus Sicht des Infektionsschutzes fatal.“
Womit sollte man überhaupt böllern?
Paradox blieb während all dieser Debatten stets, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern wegen der Corona-Pandemie deutschlandweit vor Silvester verboten ist. Womit also hätte man überhaupt lautstark und farbenfroh das neue Jahr begrüßen wollen? Auf legalen Wegen nur mit aus dem vergangenen Jahr übrig gebliebenen Böllern und Raketen.
Böllern an Silvester? Warum lassen wir es nicht für immer, fragt sich HAZ-Redakteurin Kathi Flau.
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Für die Stadt Hildesheim ist dieses allgemeine Verkaufsverbot - gepaart mit dem Verbot von Ansammlungen – Anlass genug, auf eine explizite Nennung von Plätzen zu verzichten, die als öffentlich gelten und damit in die Verbotszone von Feuerwerken fallen. Generell, so Stadtsprecher Helge Miethe, gelte aber bereits seit 2009, dass „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ verboten sei. Zu den brandempfindlichen Gebäuden gehörten insbesondere Reet- und Fachwerkhäuser. Und damit, so Miethe, sei „alles gesagt“.
