Wichtige Fragen und Antworten

Dickes Minus im Haushalt – nun kommt die Stadt Hildesheim auch auf den Hund: So stark soll die Steuer steigen

Hildesheim - Die Stadt Hildesheim will angesichts der angespannten Haushaltslage ihre Einnahmen erhöhen und deswegen auch die Hundesteuer anheben. Was auf die Halterinnen und Halter zukommt – und wo Hildesheim im Vergleich zu anderen Großstädten steht.

Rund 4100 registrierte Hunde gibt es aktuell im Hildesheimer Stadtgebiet – die Halterinnen und Halter sollen nach Willen der Verwaltung demnächst höhere Steuern für ihre Tiere zahlen. Foto: Jan Fuhrhop

Hildesheim - Die Finanzen der Stadt Hildesheim treiben den Verantwortlichen in der Verwaltung und den Ratsmitgliedern Sorgenfalten auf die Stirn – der Haushalt für das kommende Jahr weist nach derzeitiger Planung ein sattes Minus von 20 Millionen Euro aus. Wenn die Politik die aus dem Rathaus avisierten Steuererhöhungen mitmacht, könnte das Loch schrumpfen – ein Loch von 12 Millionen Euro würde dann aber immer noch klaffen. Bei der Suche nach Mehreinnahmemöglichkeiten ist das Finanzdezernat von Kämmerer Ulf Behnel auch auf den Hund gekommen: Nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist kalkuliert die Stadt für 2024 mit zusätzlichen 100000 Euro im Vergleich zum laufenden Jahr durch eine Erhöhung der Hundesteuer. Aber wie hoch ist die derzeit eigentlich? Wo steht Hildesheim im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden? Auf welcher Grundlage wird die Hundesteuer eingezogen, und wie viele der Vierbeiner gibt es im Stadtgebiet eigentlich? Die HAZ liefert einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viele registrierte Hunde gibt es aktuell im Stadtgebiet Hildesheim?

Nach Auskunft des Stadtsprechers Helge Miethe sind aktuell rund 4100 steuerpflichtige Hunde im Stadtgbiet registriert.

Wie hoch ist die Hundesteuer aktuell in der Stadt Hildesheim?

Die Hundesteuer beträgt derzeit noch 126 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund werden jeweils 186 Euro jährlich fällig.

Wie liegt Hildesheim damit zurzeit im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden im Landkreis?

In der Stadt Hildesheim ist der Hundesteuersatz bereits jetzt höher als in den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis. In Bad Salzdetfurth etwa müssen Hundebesitzer fürs erste Tier 90 Euro zahlen, für jedes weitere 120 Euro. In Sarstedt kostet der erste Hund 76 Euro im Jahr, der zweite 120 Euro. Dafür muss noch einmal mehr zahlen, wer drei oder noch mehr Hunde hat: Ab dem dritten Hund liegt der Steuersatz in Sarstedt bei 170 Euro. In Algermissen will die Gemeindeverwaltung den Hundesteuerssatz zum 1. Januar 2024 erhöhen, und zwar von 72 auf 84 Euro für das erste Tier. Der zweite Hund würde bei Zustimmung der Politik dann ab kommendem Jahr 96 Euro und der dritte sowie jeder weitere jeweils 108 Euro kosten.

Und wie sieht’s im Vergleich mit anderen Städten in Niedersachsen aus?

In der Landeshauptstadt liegt der Steuersatz bei 150 Euro für den ersten Hund, für jeden weiteren sind 276 zu zahlen. Sechs Euro günstiger als in Hildesheim ist der erste Hund in Göttingen und Braunschweig, hier müssen Halter 120 Euro jährlich zahlen, für den zweiten sind 216 Euro (Göttingen) beziehungsweise 204 Euro (Braunschweig) fällig. In Holzminden kostet ein Hund nur 80 Euro (ab dem 1. Januar 2024), das zweite Tier 144 Euro und für das dritte und jedes weitere jeweils 132 Euro. Die Stadt Wolfsburg bittet Hundehalter mit 108 Euro, 144 und 168 Euro für den ersten Hund, den zweiten sowie den dritten und jeden weiteren zur Kasse. Festzuhalten ist: Unter den acht niedersächsischen Großstädten liegt Hildesheim aktuell vor der geplanten Hundesteuererhöhung bereits mit dem zweithöchsten Satz hinter Hannover auf Platz 2.

Gelten in allen Städten und Gemeinden für als gefährlich geltende Hunde höhere Steuern als für andere?

Nein. Tatsächlich erheben manche Städte und Gemeinden für „gefährliche Hunde“ eine deutliche höhere Steuer als für andere, nicht so eingestufte Vierbeiner. Nachdem in vielen Städten eine zeitlang bestimmte Rassen grundsätzlich als gefährlich galten und sogenannte Rassenlisten Grundlage für die Steuererhebung waren, gilt mittlerweile weitgehend eine Art Täterprinzip. Es werden dabei auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden solche Hunde als gefährlich eingestuft, „die Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat“ oder „auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist“. Bestimmte Hunderassen sind in dem Gesetz nicht aufgeführt – nach solchen Listen dürfen aber Kommunen laut Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und des Bundesverwaltungsgerichts dennoch grundsätzlich höhere Steuersätze für bestimmte Rassen verlangen. Die Stadt Hannover zum Beispiel stuft folgende Rassen als gefährlich ein und verlangt pro Exemplar jährlich 720 Euro: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier.

Sind gefährliche Hunde in Hildesheim höher besteuert als andere?

Nein. Und die Stadt schlägt auch im Zuge der geplanten Steuererhöhung keine eigene Stufe für gefährliche Hunde vor.

Steht schon fest, wie stark die Stadt die Hundesteuer erhöhen will?

Ja, auf Nachfrage der HAZ teilt Stadtsprecher Helge Miethe mit, wie nach Vorstellung der Stadt die Steuer künftig gestaffelt werden soll. Demnach sollen Halter für einen Hund 150 Euro statt bisher 126 Euro pro Jahr zahlen. Für jeden weiteren Hund will die Verwaltung nach der Erhöhung jeweils 210 Euro statt 186 Euro erheben. Stimmt der Stadtrat dieser Erhöhung zum 1. Januar 2024 zu, liegt Hildesheim bei der Höhe der Steuer für den ersten Hund gleichauf mit der Landeshauptstadt und ist damit zusammen mit Hannover die teuerste Hundestadt unter den acht niedersächsischen Großstädten.

Was passiert eigentlich mit dem Geld, dass die Stadt durch die Hundesteuer einnimmt?

Die Hundesteuer steht keiner bestimmten Gegenleistung gegenüber, sondern fließt in den Gesamthaushalt ein und dient zur Finanzierung von kommunalen Aufgaben. Öffentliche Hundekotbeutelspender bezahlt die Stadt schon länger nicht mehr: Diesen Service hatte die Stadt im Zuge der Sparmaßnahmen beim Zukunftsvertrag eingestellt.

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