Kreis Hildesheim - Von Freitag an greift eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen. Nach nur acht Tagen sind die derzeitigen Regeln schon wieder Geschichte. Es folgt der vorletzte Lockerungsschritt mit weiteren Erleichterungen in vielen Bereichen. Die Übersicht über die ab Freitag, 4. März, geltenden Regeln.
Kontaktbeschränkungen
Hier gibt es keine Änderungen: Für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen. Ungeimpfte dürfen sich wie bisher nur mit Personen ihres eigenen Haushalts sowie maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
Impfstatus:
Als geimpft gelten alle, die mindestens zweimal geimpft sind, wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss. Alle anderen gelten als ungeimpft. Als genesen gelten alle, deren positiver PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt, unabhängig vom Impfstatus. Bei Reisen in andere EU-Länder wird dort der 2-G-Staus nur bis neun Monate nach der zweiten Impfung anerkannt.
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Kontaktdaten:
Das Hinterlassen von Kontaktdaten ist keine Pflicht. Betreiber und Veranstalter müssen aber QR-Codes zur Registrierung mit der Corona-Warn-App (nicht der Luca-App) anbieten.
Einzelhandel:
Es gibt weiter keine Zutrittsbeschränkungen. Allerdings herrscht in allen Geschäften die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Gastronomie:
Drinnen herrscht 3G statt bisher 2G, draußen herrscht keine Beschränkung mehr. Es herrscht drinnen weiter FFP2-Maskenpflicht, am Platz darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. In Kantinen, Mensen und auf Autobahn-Raststätten gilt 3G nicht.
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Nahverkehr:
Dort herrscht unverändert 3G – weiterhin müssen alle Fahrgäste ab 14 Jahren FFP2-Masken tragen. Das gilt für die Fahrzeuge, aber auch für Haltestellen, Wartehallen und ähnliche Anlagen.
Friseur und Co.:
Unverändert: Bei körpernahen Dienstleistungen muss eine FFP2-Maske getragen werden, 3G gilt nicht.
Schule:
Schülerinnen und Schüler müssen sich ab Montag wieder nur noch dreimal pro Woche einem Schnelltest/Selbsttest unterziehen und nicht mehr täglich. Ausnahme: Bei Corona-Fällen in einer Lerngruppe wird wieder fünf Schultage lang täglich getestet. Befreit sind nur Kinder und Jugendliche, die auch eine Booster-Impfung erhalten haben oder doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind.
Darüber hinaus müssen alle Schüler, Lehrer und weiteres Personal mindestens medizinische Masken tragen. Corona-Fälle in einer Klasse ziehen keine Quarantäne für Mitschüler nach sich. In Grundschulen endet die Maskenpflicht im Unterricht in gut zwei Wochen.
Kitas:
Kinder ab drei Jahren müssen dreimal wöchentlich einen Corona-Selbsttest machen. Geht das partout nicht, darf ersatzweise eine Bezugsperson getestet werden („Umfeldtestung“). Corona-Fälle in einer Gruppe ziehen keine Quarantäne für andere Kinder nach sich.
Sport:
Hier gibt es weitere Lockerungen. Auf Sportanlagen im Freien sowie in Sporthallen, Kletterhallen und Fitnessstudios gilt nicht mehr 3G. Die einzige Vorgabe, die noch herrscht: Wer in Innenräumen gerade nicht aktiv ist, muss eine FFP2-Maske tragen – aber auch das gilt nicht mehr, wenn jemand einen Sitzplatz einnimmt.
Schwimmbäder:
Analog zum Sport herrscht keine 3-G-Pflicht mehr.
Veranstaltungen:
Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen ist kein Hygienekonzept nötig. Bei Veranstaltungen mit 50 bis 2000 Teilnehmern, egal ob drinnen oder draußen, gilt 3G statt 2G. Abstandsregeln herrschen gar nicht mehr, aber weiterhin FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmern gilt 2G statt bisher 2G plus. In Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent der Kapazität erlaubt, maximal dürfen 6000 Besucher kommen. Bei Schachbrett-Besetzung darf die Maske am Platz abgenommen werden. Draußen sind 75 Prozent Auslastung, maximal aber 25 000 Besucher erlaubt. Allerdings: Verlangt der Veranstalter von sich aus 2G plus, sind drinnen 75 Prozent Auslastung und draußen die Nutzung der kompletten Kapazität erlaubt – etwa in einem Fußballstadion.
Theater, Kino, Museum:
Hier, sowie in Museen, Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen herrscht in Innenräumen 3G statt 2G, die FFP2-Maskenpflicht bleibt.
Messen:
Unverändert: Es gilt 3G und dazu die FFP2-Maskenpflicht, außer auf Sitzplätzen.
Discos, Clubs, Shisha-Bars:
Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars dürfen unter 2G plus drinnen wie draußen wieder öffnen. Außer am Sitzplatz gilt FFP2-Maskenpflicht, auch für Jugendliche.
Hotels:
Hier gibt es Lockerungen: Es herrscht 3G statt 2G. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Bereichen.
Altenheime:
Besucher müssen sich anmelden und FFP2-Masken tragen. Zudem ist ein tagesaktueller negativer Test nötig, unabhängig vom Impfstatus. Betreiber können weitere Regeln aufstellen.
Versammlungen:
Ob angemeldet oder nicht – bei Versammlungen herrscht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle ab 14 Jahren.
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Gottesdienste:
Für „religiöse Versammlungen“ gibt es keine staatlichen Vorgaben. Kirchengemeinden machen aber eigene Regeln. Wer einen Gottesdienst besuchen will, sollte sich vorher über die in der jeweiligen Kirche geltenden Regeln informieren.
Trauerfeiern:
Egal ob kirchlich sind oder nicht, es gelten die gleichen Vorgaben wie für „religiöse Versammlungen“. Für die Trauerfeier und den Gang zum Grab gibt es keine Beschränkungen der Teilnehmerzahl, allerdings herrscht ab 50 Teilnehmern 3G. Für anschließende Treffen in Restaurants oder Cafés gelten die Regeln für die Gastronomie.
Krankenhäuser:
Es herrscht mindestens 3G, unabhängig vom Impfstatus, zudem Maskenpflicht (FFP2). Die einzelnen Krankenhäuser legen ihre Besucherregeln selbst fest. Wer eine Klinik besuchen will, sollte sich vorab informieren.
Ausnahmen und Geltungsdauer
Die neuen Regeln gelten in ganz Niedersachsen ungeachtet der lokalen Inzidenz. Ausnahme: Steigen die Inzidenz und die Zahl der Neuaufnahmen von Corona-Patienten in einem Landkreis so stark an, dass „eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist“, kann der betreffende Landkreis die Regeln der „Winterruhe“ wieder einführen. Am 19. März sollen alle Kontakt- und Kapazitätsbeschränkungen sowie G-Vorgaben fallen.
Schon jetzt gelten alle 2G-plus-, 2-G- und 3-G-Regeln nicht für unter 18-Jährige sowie für Menschen mit Vorerkrankungen, die sich ärztlich bescheinigt nicht impfen lassen können. Ausnahme: Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten bereits ab 14 Jahren.
