Kreis Hildesheim - Wer Bus oder Bahn im niedersächsischen Nahverkehr fährt, kann dort künftig auch eine OP-Maske tragen. Von Samstag an greift im Bundesland laut Gesundheitsministerium eine veränderte Maskenpflicht im Nahverkehr. Zuvor war eine FFP2-Maske Pflicht, die allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren galt. Die neue OP-Maskenpflicht gilt für alle ab sechs Jahren.
Wer weiterhin eine FFP2-Maske tragen möchte, kann dies natürlich tun. Diese Masken bieten einen höheren Schutz als OP-Masken. Für den Nahverkehr gibt es keine bundeseinheitlichen Regeln. Im Fernverkehr, also etwa Zügen der Deutsche Bahn, gilt von Samstag an bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht, Kinder bis 13 Jahren können auch eine OP-Maske tragen.
Andere Regelung in Flugzeugen
Ab Oktober gelten bundesweit neue Corona-Regeln. Für die Menschen in Niedersachsen bedeutet dies jedoch eher geringfügige Änderungen. In Flugzeugen entfällt künftig etwa die Maskenpflicht.
Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche einen Stufenplan für mögliche verschärfte Corona-Regeln vorgelegt. Die maßgeblichen Werte sind dafür die Belegung der Intensivbetten sowie die Sieben-Tage-Hospitalisierung. Dieser Wert gibt an, wie viele Patientinnen und Patienten je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen neu mit einer Corona-Infektion in Krankenhäusern aufgenommen wurden. Die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen spielen in diesem Plan keine Rolle mehr für eventuelle Beschränkungen.
Von diesen im Plan festgehaltenen Werten ist Niedersachsen derzeit allerdings ziemlich weit entfernt. Somit müsste sich die Situation deutlich verschlechtern, bis verschärfte Regeln greifen könnten. Das könnten dann etwa Maskenpflichten in bestimmten Bereichen sein.
