Kreis Hildesheim - Mit Wirkung vom 3. April ist die überwältigende Mehrheit der staatlichen Corona-Regeln im Alltag in Niedersachsen abgeschafft. In einigen besonders sensiblen Bereichen gibt es jedoch weiter Schutzvorschriften. Und Gastronomen, Veranstalter, Betriebe und Einrichtungen können aufgrund ihres Hausrechts nach wie vor Zutrittsbeschränkungen verhängen. Die Übersicht:
Wo herrscht noch Maskenpflicht?
Eine staatlich verordnete Maskenpflicht gilt auch weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen und Arztpraxen sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hier muss ab 14 Jahren jeweils eine FFP2-Maske getragen werden, ab sechs Jahren bleiben Stoff-oder OP-Masken erlaubt. Unter sechs Jahren herrscht keine Maskenpflicht.
Für Schülerinnen und Schüler fällt die Maskenpflicht nach den Osterferien in allen Jahrgängen ebenso wie für Lehrer und anderes Personal weg.
Wo herrscht noch Testpflicht?
Einen negativen Corona-Test (24 Stunden Schnelltest, 48 Stunden PCR-Test) müssen Besucher weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen sowie in Gefängnissen vorweisen. Als gültige Nachweise gelten sowohl Bescheinigungen offizieller Testzentren als auch Bescheinigungen unter Aufsicht durchgeführter Selbsttests dort, wo Personen zu deren Abnahme berechtigt sind. Diese Maßnahmen wurden in der neuen Landesverordnung bis zum 25. Mai verlängert.
In den Schulen und Kitas entfällt die Testpflicht ab Montag, 2. Mai. Dann sind die Checks freiwillig, dafür stellen die Einrichtungen weiterhin vom Land gelieferte Testkits zur Verfügung.
Was erlaubt das Hausrecht?
Gastronomen, Veranstalter, Betriebe und Einrichtungen können über das Hausrecht weiterhin Beschränkungen vorsehen. So können die Verantwortlichen eine Maskenpflicht (wahlweise FFP2-oder OP-Maske) ebenso einfordern wie Test, Impf- oder Genesenen-Nachweise (3G, 2G oder 2G plus). Ebenso können sie Kapazitäten beschränken, um das Sitzen mit Abstand zu ermöglichen.
Lesen Sie auch: Keine Corona-Regeln mehr in Niedersachsen – So planen Gastronomen, Kino und Theater in Hildesheim
Wie vor der Pandemie
Aber: Pflicht ist nichts mehr davon. In Restaurants, Geschäften, Theatern, Kinos, Museen, Sporthallen, Schwimmbädern und bei Veranstaltungen gelten keinerlei staatliche Vorgaben und Beschränkungen mehr, dort darf alles wieder so laufen wie vor der Pandemie. Es sei denn, die Verantwortlichen setzen selbst Regeln.