Hildesheim - Wir leben in einem Land, in dem fast alles reguliert ist. Zu jedem noch so kleinen Lebensbereich finden wir eine Vorschrift, so und so ist das zu machen und so nicht, jawohl. Wer sich nicht dran hält, dem droht Ungemach – immerhin dann, wenn’s einem anderen auffällt und den dann auch noch stört. Der Umfang geltender Bundesgesetze hat in diesem Jahr übrigens ein neues Rekordhoch erreicht, die Bürokratie wächst und wächst. Da wundert es kaum, dass sich auch die Größe von Kindergarten-Außenbereichen nach gesetzlichen Vorgaben und Richtwerten richtet. Einfach gesagt sollen jedem Kind im Schnitt 10 Quadratmeter Platz zustehen. Das heißt: Gibt es 100 Betreuungsplätze, ist das Gelände draußen mindestens 1000 Quadratmeter groß.
Reicht doch! Oder etwa nicht?
Jeder, der ein drei- bis sechsjähriges Kind kennt, weiß, wie hoch der Bewegungsdrang in diesem Alter ist – und dass der (durch einen Zaun gesicherte) Platz an der frischen Luft kaum groß genug sein kann. In Groß Düngen kämpft die Kita derzeit dagegen, dass ihr Außenbereich verkleinert werden soll. Die Stadt Bad Salzdetfurth als Eigentümerin des Grundstücks argumentiert aber mit eben jener Vorschrift: Das Gelände sei ohnehin größer als vorgeschrieben, was also soll die Aufregung?
Huhn, Schwein, Kind
Mich beruhigt in dieser Debatte immerhin, dass einem Kind in diesem Land an der frischen Luft mehr Platz zusteht als einem Huhn. Das bekommt laut Nutztierhaltungsverordnung auf dem freien Land nämlich 4 Quadratmeter. Und ein ausgewachsenes Öko-Mastschwein? Das muss sich mit 1,2 Quadratmetern Auslauffläche begnügen. Möchte man das Ganze positiv sehen, haben Mindeststandards natürlich einen Sinn: Drunter wird’s unschön, das gilt es zu vermeiden. Aber das mögliche Drüber mit Blick auf die Vorschriften zu unterbinden? Schwierig. Schließlich freuen sich doch letztlich alle über mehr Platz: Hühner, Schweine – und Kinder.