Sommerserie Lass uns reden

Eine Hildesheimer Staatsanwältin, ein Ex-Häftling, ein Gespräch: Erfüllen Gefängnisse ihren Zweck?

Hildesheim - Ein Mann aus dem Landkreis Hildesheim saß wegen Körperverletzung wiederholt im Gefängnis. Staatsanwältin Christina Wotschke hat schon einige Straftäter dort hingeschickt. Im Interview finden beide überraschende Gemeinsamkeiten.

Der ehemalige Straftäter Gerhard Leinemann sitzt Staatsanwältin Christina Wotschke beim HAZ-Interview gegenüber. Foto: Werner Kaiser

Hildesheim - Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung bringt in ihrer Sommerserien „Lass uns reden“ Menschen zusammen, die sich in ihren Ansichten, Lebensweisen, Zielen, Überzeugungen oder Lebenserfahrungen unterscheiden. Diesmal haben sich Erste Staatsanwältin Christina Wotschke und der ehemalige Straftäter Gerhard Leinemann (Name geändert) zum Gespräch in der Straffälligenhilfe Hildesheim gesprochen.

Frau Wotschke, warum sind Sie Juristin geworden?

Christina Wotschke: Also, wenn ich ganz ehrlich bin, hatte ich nach dem Abitur die Entscheidung: Entweder ich mache jetzt eine Ausbildung, wo ich acht Stunden arbeiten muss, oder ich studiere irgendwas, wo ich noch ein bisschen mehr Freizeit habe. Und da war für mich die Entscheidung relativ klar. Allerdings war mein Abitur nicht so richtig gut. Da blieben dann nur Betriebswirtschaft oder Jura, und bei BWL haben mich die Zahlen abgeschreckt.

Herr Leinemann, wie oft waren Sie schon im Gefängnis?

Gerhard Leinemann: Oh, da muss ich erstmal überlegen. So oft war das nicht. Ich war in Wolfenbüttel, dann im Freigängerhaus Meppen, in Lingen bin ich nur durchmarschiert, da haben sie mich nach Meppen verfrachtet. Und jetzt zuletzt noch in Göttingen Rosdorf in U-Haft und danach in der JVA Sehnde ein Jahr und dann noch ein Jahr Maßregelvollzug.

Wegen welcher Delikte?

Leinemann: Das meiste war Körperverletzung. Das letzte wurde als versuchter Totschlag angeklagt, aber verurteilt wurde ich dann wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wie alt waren Sie bei der ersten Haftstrafe?

Leinemann: Da war ich schon 44, glaube ich. Da hat der Richter zu mir gesagt: Sie beginnen Ihre kriminelle Karriere, wenn andere damit aufhören.

Und vorher ist es zu keinen solchen Delikten gekommen oder sind Sie dabei einfach nicht erwischt worden?

Leinemann:Ich habe viele Chancen gekriegt. Also, ich habe 19 Vorstrafen, drei davon waren Haftstrafen. Das andere alles Geldstrafen mit Bewährung. Ich habe mich ja selber immer gewundert. Manchmal bin ich hingegangen und hatte die Tasche schon gepackt, aber da haben sie mich wieder nach Hause geschickt.

Frau Wotschke, was macht das mit Ihnen, wenn Sie das hören?

Wotschke: Da stellt sich mir die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, da schon mal eher etwas härter durchzugreifen, damit das vielleicht abschreckt und dazu führt, dass es so nicht weitergeht.

Ein härteres Durchgreifen zu fordern, wirkt erstmal taff. Haben Sie denn als Anklägerin manchmal auch Mitleid mit den Menschen auf der Anklagebank?

Wotschke:Ja, klar. Man ist ja Mensch und nicht Maschine. Man bringt da schon auch Gefühle mit rein, nicht nur für die Geschädigten, sondern sicherlich auch oft für die Angeklagten, wenn da ein entsprechendes Schicksal hinter hängt.

Ist so ein Schicksal der Regelfall?

Wotschke: Als Regelfall würde ich das nicht bezeichnen, aber es kommt schon immer mal vor. Und gerade, wenn es um Gewaltdelikte geht, ist das oft schon eine Erfahrung aus der Kindheit, die man mitgebracht hat und dann meint, dass man so irgendwelche Probleme lösen kann.

Haben Sie in der Kindheit Gewalt erfahren, Herr Leinemann?

Leinemann: Ja, also heute wäre es wohl Gewalt, aber zu meiner Zeit war das eigentlich an der Tagesordnung. Wer nicht hören will, muss fühlen. In der Grundschule gab es noch welche mit dem Rohrstock. Wenn dem Lehrer der Kragen geplatzt ist, musste man nach vorne ans Pult, dann runter, und je mehr man geschrien hat, umso mehr gab es.

Wotschke: Aber wenn Sie sagen, Sie seien in der Unterbringung („Maßregelvollzug“ Anm. d. Red.) gewesen, dann spielte ja wahrscheinlich Alkohol bei Ihnen auch eine große Rolle.

Leinemann: Ja, mhm.

Unterbringung?

Wotschke: Ja, da gibt es zwei Möglichkeiten: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer psychischen Erkrankung. Oder, was eben noch viel häufiger ist, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das ist dann entweder wegen Drogen oder Alkohol. Und Sie machen mir jetzt nicht den Eindruck, als ob Sie eine lange Drogenkarriere hinter sich haben.

Leinemann: Ja, Drogen nicht. Nur Alkohol.

Waren Sie denn bei all Ihren Delikten durch Alkohol beeinflusst?

Leinemann: Nein. Die Hehlerei, da habe ich ein Fahrrad günstig gekriegt. War natürlich geklaut. Bei der Bedrohung auch nicht.

Aber bei den Delikten der Körperverletzung ...

Leinemann: Ja, da war das meistens so.

Und als Sie dann auf der Anklagebank saßen, hatten Sie da negative Gefühle gegenüber Ihren Anklägern?

Leinemann: Ne, ich hab doch selber Schuld, dass ich da sitze. Die haben mich ja nicht umsonst herzitiert. Ich verstehe das auch bei der Polizei immer nicht. Da baut irgendwer Scheiße, und dann geht der noch auf die Polizei los. Wenn ich was mache, stehe ich gerade dafür, gebe das zu, und dann sehen wir weiter, was kommt. Schluss, Aus, Sense.

Wotschke: Diese Einstellung hat nicht jeder. Das ist zu begrüßen, absolut.

Leinemann: Damit bin ich trotz allem immer gut gefahren. Jetzt auch beim letzten Mal, da habe ich das Urteil angenommen. Vier Jahre! Es hätte auch schlimmer kommen können. Da hat der Staatsanwalt noch gesagt, wenn Sie sich wegen sowas hier nochmal blicken lassen, denken wir mal über SV nach.

SV?

Wotschke: Sicherungsverwahrung.

Leinemann: Da kommt man nicht gar mehr raus.

Aber Sie kamen ins Gefängnis und in die Entziehungsanstalt. Wofür genau eigentlich?

Leinemann: Ja, also, Ich hatte Winterdienst für die Gemeinde. Es lag Schnee und ich hatte vorher gesoffen. Wegen der Schule müssen die Bushaltestellen morgens geräumt sein. Und dann lag da einer, und ich hab gesagt, du musst jetzt verschwinden. Dann bin ich kurz weg, und wie ich wiederkomme, liegt er da immer noch da und will weiterschlafen. Dann bin ich wieder rein – da waren so Sozialwohnungen von der Gemeinde – und er ist nochmal auf die Toilette und ich auf mein Zimmer, aber dann war der immer noch da und die Tür zu so einem Abstellraum stand offen und da, neben dem Vorderrad von einem Fahrrad, steht eine Axt. Ich gehe dahin, hole die Axt und sage, jetzt machen wir Qualm, hau ab jetzt. Laut Gutachten hatte ich Blutalkohol 4,92 Promille.

Wotschke: Da liegen andere schon im Koma.

Und dann haben Sie zugeschlagen?

Leinemann: Kann ich nicht sagen. Diese Psychologen sagen, das verdrängt man, weil man sich das selber nicht zutraut. Und laut dem Gutachter von der Medizinischen Hochschule hätten diese Verletzungen auch ohne Muskelkraft passieren können. Ich habe da gestanden und die Axt hochgehoben – 70 Zentimeter Stiel, 2,6 Kilo Kopfgewicht – und durch das unkontrollierte runterkippen hätten diese Verletzungen auch passieren können. Da hat der Richter gesagt, das mag ja bei jedem anderen zutreffen, aber nicht bei Herrn Leinemann. Das wäre ja das erste Mal, dass er nicht zugeschlagen hätte. Ja, Buch zu, aus.

Die stumpfe Seite hat Ihr Gegenüber getroffen, nicht die Klinge.

Leinemann: Ja, die stumpfe Seite, vorne auf der Stirn. Der ging einmal zu Boden und ist dann wieder aufgestanden. Ich kenne den auch, hab ihm dann einen Krankenwagen gerufen. Aber sah ja alles schlimmer aus, wie es ist. Das war im Winter, draußen Schnee, da macht ein Tropfen Blut so eine große Pfütze (zeigt es mit den Händen Anm. d. Red.).

Solche Geschichten haben Sie schon öfter gehört, Frau Wotschke?

Wotschke: Ja, sicher. Es gibt ja oft unterschiedliche Versionen, je nachdem von welcher Seite das geschildert wird. Der Geschädigte wird sicher auch was dazu gesagt haben, wie es gewesen ist. Wenn Sie sagen, Sie haben dafür vier Jahre nur gekriegt, würde ich sagen, es hätte deutlich schlimmer kommen können. Es hätte ja auch für den anderen noch deutlich schlimmer kommen können.

Haben Sie das bereut?

Leinemann:Ja, natürlich habe ich das bereut.

Wie schnell setzt da die Reue ein?

Leinemann:Erstmal muss man über alles nachdenken und zur Besinnung kommen. Zuerst habe ich an mich selber gedacht. Und wie ich da an der Schützenwiese gewartet habe auf den Haftrichter, da habe ich an nichts gedacht, außer: Was passiert jetzt mit meinem Hund und meinen zwei Schlangen? Das war wichtiger wie alles andere. Ob ich jetzt drei Jahre kriege oder fünf, und was aus diesem anderen wird ... so schlimm kann es ja nicht gewesen sein, habe ich mir eingeredet.

Am Ende hat man Sie aber nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Frau Wotscke, wie ist es für eine Staatsanwältin, wenn die ursprüngliche Anklage durch das Verfahren herabgestuft wird? Ärgert Sie das?

Wotschke: Nein. Wir vertreten ja das Gesetz und möchten auch, dass es richtig angewendet wird. Wenn eine Tat nicht nachweisbar ist, dann stehen natürlich auch wir auf und beantragen Freispruch.

Aber gab es in Ihrer Karriere auch mal die Situation, dass Sie überzeugt waren, den Täter vor sich zu haben, es aber nicht beweisen konnten?

Wotschke: Ja, das gibt es immer wieder, dass man sich zu 100 Prozent sicher ist, der ist es gewesen, aber mir fehlen einfach die Beweise. So wie es auch immer wieder vorkommt, dass die Sache gar nicht erst zu Gericht geht, sondern ich das Verfahren schon vorher einstellen muss, weil ich die Tat nicht nachweisen kann.

Und was macht das mit Ihnen?

Wotschke: Ich denke immer: Naja, vielleicht kommt er ja nochmal wieder und dann erwische ich ihn.

Glauben Sie an sowas wie Schicksal oder Karma?

Wotschke: Manchmal schon, ja.

Am Ende kriegen alle, was sie verdienen?

Wotschke: Nicht immer, nein, natürlich nicht. Ich denke manchmal auch, jemand hat die Jahre, die er verbüßen muss, nicht verdient. Für die Tat schon, aber vielleicht persönlich nicht.

Zumal Ex-Sträflinge auch nach der Entlassung oft ein gewisses Stigma behalten. Herr Leinemann, hat es lange gedauert, bis Sie nach Ihrer Entlassung einen Job gefunden haben, der Ihrer Qualifikation entspricht?

Leinemann:Tja, so zwei Jahre habe ich mich erst noch durchgemogelt.

Und war es schwierig für Sie, eine Wohnung zu finden?

Leinemann: Das habe ich durch die Straffälligenhilfe in den Griff gekriegt. Das wäre sonst das größte Dilemma geworden.

Bietet unsere Gesellschaft genug, damit Straffällige nach dem Vollzug wieder ins soziale Leben zurückfinden?

Wotschke: Wir bieten zumindest die Bewährungshilfe und die Straffälligenhilfe.

Ist das genug, Herr Leinemann?

Leinemann: Es reicht. Bewährungshilfe halte ich teils sogar für überflüssig, um integriert zu werden. Mein Helfer hat immer gesagt, wenn du jetzt hier weggehst, haste immer noch einen Monat Zeit, Blödsinn zu machen. Minus diese Stunde.

Ihr Arbeitgeber weiß von Ihren Vorstrafen. Ihre Kollegen und Ihr privates Umfeld auch?

Leinemann: Ja, ich denke schon.

Wie ist das bei Ihnen, Frau Wotschke? Beeinflusst Ihre Arbeit Ihr privates Umfeld?

Wotschke: Ja, sicherlich. Mein Sohn, der gerade Abitur gemacht hat, kann sich zum Beispiel nichts Schöneres vorstellen, als Jura zu studieren.

Das macht Sie bestimmt stolz.

Wotschke: Ja schon, aber wenn ich zum Beispiel irgendwohin komme, wo ich Leute überhaupt nicht kenne, dann sage ich mittlerweile gar nicht mehr, dass ich Staatsanwältin bin, sondern ich sage, ich bin Juristin, weil ich ganz oft erlebt habe, dass die Leute neben mir sonst zusammenzucken.

Ist das denn begründet? Angenommen, sie wären vor der Legalisierung von Cannabis auf einer Party gewesen und jemand hätte sich einen Joint angezündet.

Wotschke:Das interessiert mich nicht. Sollen sie machen. Ich bin ja auch nicht dazu verpflichtet, sowas anzuzeigen. Das ist bei Polizisten vielleicht ein bisschen anders, aber auch ich bin mal jung gewesen und habe auch mal an so einem Ding gezogen. Man ist halt nur ein Mensch.

Eine Frage an Sie beide: Erfüllt das deutsche Strafsystem seinen Zweck oder müsste es neu gedacht werden?

Wotschke:Wir haben nur zwei Möglichkeiten: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Und mit damit müssen wir leben.

Aber ist es wirklich eine gute Idee, hunderte Männer für je rund 200 Euro am Tag in einem Gebäude einzusperren, wo sie aufeinander hocken und etwaige Ideen austauschen können?

Wotschke: Wir sind ja nicht der einzige Staat, der das so macht. Manche Straftäter müssen auch einfach weggesperrt werden, weil sie eine Gefahr für die Gesellschaft sind. Für dieses Problem gibt es keine andere sinnvolle Lösung.

Leinemann: Also ich finde sogar, manchmal ist es zu lasch. Wenn einer drei oder vier Mal eine Chance gekriegt hat, dann muss man irgendwann auch mal sagen: Jetzt reicht’s.


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