Neue Entgeltordnung

Einheitliche Kita-Beiträge für sechs Aussteiger-Kommunen im Kreis Hildesheim: Für drei bedeuten sie eine Erhöhung

Kreis Hildesheim - Der Landkreis Hildesheim ist künftig für die Kita-Betreuung in Elze, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde zuständig. Er legt für die sechs Gemeinden einheitliche Elternbeiträge für die Krippenbetreuung und Randzeiten im Kindergartenbereich fest. Das bedeutet für drei Gemeinden höhere, für zwei andere Gemeinden niedrigere Gebühren als bisher.

Für die Betreuung in Kitas fallen Elternbeiträge im Krippenbereich sowie in Randzeiten der Kindergärten für Kinder ab drei Jahren an. Foto: Chris Gossmann

Kreis Hildesheim - Was ändert sich für die Familien in den sechs Kommunen, für die der Landkreis Hildesheim die Kita-Betreuung übernommen hat? Bisher war nur klar, dass für sie die Anlaufstelle wechselt – von der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung hin zum Kreishaus. Nun wird für Elze, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde, die den neuen Kita-Vertrag nicht akzeptiert haben, eine weitere Änderung greifbar: Der Landkreis legt für die sechs Kommunen einheitliche Elternbeiträge fest. Der Höchstbetrag wird demnach für Elze, Harsum und Schellerten über den dort aktuell geltenden Sätzen liegen, für Giesen und Holle darunter, für Söhlde bleibt er in etwa gleich.

Gebühren werden für die Krippenbetreuung von Kleinkindern unter drei Jahren fällig. Ein Kindergartenplatz für Mädchen und Jungen ab drei Jahren bis zur Einschulung ist in Niedersachsen nach wie vor beitragsfrei. Elternbeiträge sind nur für Randzeiten zu zahlen, die über eine achtstündige Ganztagsbetreuung hinausgehen. Gebühren fallen außerdem für eine Hortbetreuung an.

Zwölf Stufen nach Einkommen gestaffelt

Die Kreisverwaltung hat einen Vorschlag zu den künftigen Gebührensätzen ab 1. Januar 2026 in den sechs Aussteiger-Kommunen vorgelegt. Er muss noch vom Kreistag beschlossen werden, das geschieht voraussichtlich am 25. September. Die Beiträge sollen in zwölf Stufen nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Außerdem sind wie üblich Ermäßigungen für Geschwisterkinder vorgesehen.

Der Höchstbetrag wird nach der vorgelegten Tabelle in Elze, Giesen, Harsum, Holle, Schellerten und Söhlde bei 312 Euro monatlich für einen Krippenplatz mit acht Betreuungsstunden liegen. Das gilt für Familien mit einem Nettoeinkommen über 2500 Euro im Monat. Nach den jetzt in den einzelnen Gemeinden geltenden Gebühren liegt diese Obergrenze derzeit in Elze bei 268,50 Euro, in Harsum bei 272 Euro und in Schellerten bei 288 Euro – sie wird also zum 1. Januar zwischen 24 und 43,50 Euro monatlich angehoben. In Söhlde liegt der neue Höchstbetrag 3 Euro unter dem bestehenden, in Giesen bei 360 und in Holle bei 333 Euro, dort sind künftig also in der höchsten Stufe zwischen 21 und 48 Euro weniger pro Monat fällig.

Anderes System bei Hortbetreuung

Die Beiträge für die Hortbetreuung werden nach einem leicht veränderten System ermittelt, hier soll der Höchstbetrag für die sechs Gemeinden einheitlich bei 224 Euro im Monat liegen.

Die Kreisverwaltung nennt in ihrer Beschlussvorlage für den Kreistag auch die entsprechenden Obergrenzen in den zwölf Kommunen, die den neuen Kita-Vertrag akzeptiert haben und für die Kita-Betreuung zuständig bleiben. Sie liegen recht weit auseinander und reichen von 278 Euro in der Gemeinde Sibbesse bis 525 Euro in der Samtgemeinde Leinebergland.

Vorerst sind auch die sechs Aussteiger-Gemeinden im Rahmen einer Übergangsklausel noch für die Organisation der Kita-Betreuung verantwortlich. Die Kreisverwaltung schafft gerade schrittweise die Voraussetzungen, sie zu übernehmen. Ob das überall zum Jahresbeginn 2026 gelingt, ist allerdings noch offen.

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