Verfügung

Einsatz von Mährobotern ab sofort im ganzen Kreis Hildesheim eingeschränkt – bei Verstößen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Kreis Hildesheim - Der Einsatz von Mährobotern ist ab sofort zu bestimmten Zeiten im ganzen Landkreis Hildesheim verboten – und das besagt die neue Regelung im Detail.

Mähroboter sind im Kreis Hildesheim in immer mehr Gärten im Einsatz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Kris Hildesheim - Mähroboter dürfen ab sofort im gesamten Landkreis Hildesheim vom frühen Abend bis zum Morgen nicht mehr betrieben werden. Das hat die Kreisverwaltung mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Der Robotereinsatz ist nun zu folgenden Zeiten verboten: vom 1. März bis 31. August jede Nacht von 18 Uhr bis 7 Uhr sowie vom 1. September bis 31. Oktober, wenn es früher dunkel und später hell wird, in der Zeit von 17 bis 8 Uhr. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahnet werden – wenn Tiere durch einen Mähroboter verletzt werden, sogar mit bis zu 50.000 Euro. Nachtaktive Tiere wie Igel oder Amphibien zu schützen, ist das Ziel der kreisweiten Verfügung.

Andere Rechtsgrundlage in der Stadt Hildesheim

Die Anordnung gilt formal nur für die 17 Kommunen außerhalb der Kreisstadt, aber nicht für die Stadt Hildesheim. Der Grund: Dort ist der nächtliche Einsatz von Mährobotern ohnehin schon auf einer anderen rechtlichen Grundlage verboten, nämlich durch die sogenannte Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die regelt die Zeiten für den Einsatz aller motorbetriebenen Geräte im Freien. Darunter fallen auch die Mähroboter. Motorgeräte müssen in Hildesheim werktags von 13 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr aus bleiben.

Wie berichtet hatten Bürgermeister aus der Region den Landkreis um eine einheitliche Regelung gebeten – damit nicht jede Kommune eine eigene Verordnung erlassen muss, wie es neben Hildesheim auch schon die Gemeinde Nordstemmen getan hat. Die kreisweite Verfügung wurde gestern im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim veröffentlicht und ist damit rechtswirksam.

„Gerade in der Nacht eine große Gefahr“

„Mähroboter bedeuten gerade in der Nacht eine große Gefahr für die dann aktiven Igel und auch für diverse Amphibienarten“, erläutert die Pressestelle der Kreisverwaltung den Hintergrund. „Da zum Beispiel Igel bei Kontakt mit dem Roboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, können die autonom fahrenden Geräte gravierende Schnittverletzungen bei den Tieren verursachen, welche meist sehr lange Leidenszeiten zur Folge haben.“ Ein sinnvoller Ansatz, einem weiteren Rückgang der Bestände der besonders geschützten Igel entgegenzuwirken, sei daher, den Einsatz von Mährobotern einzuschränken beziehungsweise zeitlich zu regulieren. Vorreiter seien Köln und Göttingen gewesen.

Der Landkreis setzt nach eigenen Angaben mit der neuen Verfügung vor allem darauf, Besitzer und Besitzerinnen von Mährobotern für den Natur- und Artenschutz zu sensibilisieren. Besonders hartnäckige Verstöße könnten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – das stehe aber nicht im Vordergrund.

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