Hildesheim - Je knapper und teurer das Erdgas wird, desto sinnvoller ist es, nicht so viel davon zu verbrauchen. Um die Klimaziele zu erreichen, wird das sowieso noch viel stärker nötig sein. Eine wichtige Rolle spielt dabei die energetische Sanierung bestehender Gebäude. „Sie gehört zu den zentralen Stellschrauben der Energiewende“, erklärt Martin Komander, Geschäftsführer der gemeinnützigen Klimaschutzagentur des Landkreises Hildesheim. Die rückt das Thema gerade mit der „Grünen Hausnummer“ in den Fokus. Die wird seit 2016 an Hauseigentümerinnen und -eigentümer verliehen, die besonders energieeffizient gebaut oder saniert haben – und künftig als gute Beispiele mit der Grünen Hausnummer sichtbar werden sollen.
Dreh- und Angelpunkt der Energieeffizienz bei Gebäuden ist eine gute Fassadendämmung. Wenn die bei älteren Häusern fehlt, entweicht bis zu ein Drittel der Wärme aus der Wohnung durch die Wände nach draußen. Auch nachträgliches Dämmen kann viel bewirken: Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz hat ausgerechnet, dass rund eine Milliarde Quadratmeter Außenwände, die zusammengerechnet seit 1980 in Deutschland besser gedämmt wurden, mehr als 90 Milliarden Liter Heizöl eingespart haben – und damit nicht nur den Bewohnerinnen und Bewohnern Kosten ersparen, sondern auch der Atmosphäre viel klimaschädliches Kohlendioxid.
Bisher 36-mal verliehen
Die Grüne Hausnummer geht derzeit nach einem Jahr Corona-Pause in die fünfte Runde. Bis zum 30. November können sich alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern aus dem Landkreis Hildesheim bei der Agentur bewerben. Die Latte liegt allerdings hoch – bisher wurde die Auszeichnung kreisweit erst 36-mal verliehen. Die Voraussetzung für einen Neubau ist, dass dieser den sogenannten KfW-Effizienzhausstandard 40 erfüllt. Das bedeutet zum Beispiel: Er verbraucht nur 40 Prozent der Wärmeenergie eines Hauses mit durchschnittlichem energetischem Standard. Auch nach der Sanierung eines Bestandsgebäudes muss ein festgelegter Effizienzhausstandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt sein, die auch die staatlichen Fördermittel für energetische Modernisierung vergibt. Alternativ muss das jeweilige Gebäude durch drei von der KfW anerkannte Einzelmaßnahmen energetisch aufgewertet worden sein.
Interessierte finden weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und den Download für den Bewerbungsbogen auf der Homepage der Klimaschutzagentur.

