Hildesheim - Was tun, wenn das Auto nicht mehr an dem Platz steht, an dem man es wenige Stunden zuvor geparkt hat? Das erlebte Dorothee L. (Name ist der Redaktion bekannt) in Hildesheim. Sie meldet sich bei der Polizei, weil sie vermutet, dass ihr SUV gestohlen wurde. Doch weit gefehlt: Das Auto ist abgeschleppt worden. Die Umstände sind jedoch etwas dubios. Um ihren Wagen zurückzubekommen, soll die Frau zunächst einen dreistelligen Geldbetrag online überweisen. Sie spricht bei dem Vorgang von bewusster Abzocke.
Anruf bei der Polizei
Es ist der 31. Oktober, der Reformationstag. Dorothee L. ist abends zusammen mit ihrer Freundin zum Doppelkopf in der Steinbergstraße verabredet. Kurz nach 18 Uhr stellen beide Frauen ihre Autos, den SUV und einen Kleinwagen, in unmittelbarer Nähe ab – vor einem ehemaligen Elektro-TV-Geschäft. Das ist seit über einem halben Jahr geschlossen. „Das wird wohl niemanden stören, wenn wir da parken“, so vermuten sie. Doch als die beiden Frauen gegen 22.15 Uhr zurückkehren, sind ihre Autos verschwunden. Als sich die Aufregung etwas gelegt hat, rufen sie bei der Polizei an. Auf der Wache führen die Beamten üblicherweise eine Liste, wann welches Fahrzeug abgeschleppt wurde – und wo es jetzt steht. Auch private Abschleppfirmen können diese Infos bei der Polizei hinterlassen, müssen es aber nicht. Zu den verschwundenen Autos der beiden Frauen gibt es keinen Eintrag, so die Information von der Polizei-Inspektion.
Wer steckt dahinter? Die beiden Frauen entdecken schließlich in der Dunkelheit einen DIN-A4-Zettel in Klarsichtfolie, der am Geschäftsschaufenster klebt. Darauf steht: „Parknotruf – abgeschleppt? Hier finden Sie Ihr Auto“. Dazu werden eine Internetadresse und ein QR-Code angegeben. Dieser Hinweis sei ihnen zuvor nicht aufgefallen, erinnert sich die Betroffene. „Auch stehen nirgends Schilder, dass es verboten ist, hier zu parken.“
Die 70-Jährige zückt an jenem Abend also ihr Smartphone und erfährt nun, wer hinter der Abschleppaktion steckt. Eine private Firma, die im Internet damit wirbt „Ihr persönlicher Parkwächter“ zu sein. Mit dem kann sie allerdings nur online kommunizieren. Man macht ihr unmissverständlich klar: Wenn sie ihr Auto zurückhaben möchte, dann werden noch an diesem Abend 305 Euro fürs Abschleppen fällig. Am nächsten Tag werde das Ablösegeld bereits teurer sein, dann würden 328 Euro berechnet.
Auto steht zwei Straßen weiter
Was tun? Viele Möglichkeiten bleiben nicht. Die Freundin überweist am nächsten Tag schließlich als Erste das geforderte Geld, da sie in ihrem Auto unglücklicherweise auch noch ihren Haustürschlüssel zurückgelassen hatte – an dem Abend nicht mehr zurück in ihre Wohnung konnte. Nach dem Bezahlen erfährt sie nun, dass ihr Kleinwagen nur zwei Straßen weiter abgestellt worden war – nämlich in der Küchenthalstraße. Dort findet auch Dorothee L. ihr Auto wieder.
Die Hildesheimerin vermutet, dass die „miese Sache“ offensichtlich System habe und wundert sich über den Ablauf. Bereits um 18.20 Uhr sei „Parknotruf“ gemeldet worden, dass sie und ihre Freundin falsch parken, gegen 20 Uhr wurden die beiden Autos abgeschleppt. Wer hat die Firma Parknotruf benachrichtigt, welcher Abschleppdienst ist angerückt? Handelt es sich tatsächlich um ein Privatgrundstück an der Steinbergstraße zwischen Bushaltestelle und Kiosk, auf dem früher lediglich Kunden parken durften? Auf Nachfrage bestätigt der ehemalige Geschäftsmann, dass er nur der Mieter des Ladens sei und seit Juni permanent geschlossen habe. Den Eigentümer hat die HAZ bislang nicht erreichen können.
Bekanntes Vorgehen
„Solche Abschlepp-Methoden sind hier bislang nicht bekannt“, antwortet der Hildesheimer Polizeisprecher Jan Makowski auf Nachfrage. Seine Kolleginnen und Kollegen vom Einsatz- und Streifendienst haben solche Vorgehensweisen aber sehr wohl schon aus anderen Städten gehört. Und: Auf einem Privatgrundstück sei es erlaubt, Falschparker abschleppen zu lassen.
„Das haben wir nie gemacht – das gibt nur Ärger mit dem Bezahlen“, sagt Karl-Heinz Aschemann, der mit seinem Unternehmen An der Scharlake mehr als 40 Jahre lang in und um Hildesheim tätig war, mittlerweile aber im Ruhestand ist. „Erst zahlen, dann wird gesagt, wo das Auto steht – diese fiese Masche gibt es in ganz Deutschland“, weiß der 70-Jährige. Er hält das für unseriös, auch weil die Fahrzeuge meist einfach irgendwo abgestellt werden. „Wir haben nur im Auftrag der Stadt oder der Staatsanwaltschaft abgeschleppt und die Autos dann sicher zu uns aufs Gelände gebracht.“ Zum Preis will er sich eigentlich gar nicht weiter äußern – berücksichtigen müsse man jedoch, ob der Abschlepp-Auftrag feiertags oder gar nachts sei. „Das ist natürlich teurer.“ Wenn er früher für die Stadt abgeschleppt habe – beispielsweise an Markttagen oft Falschparker am Königsteich oder am Neustädter Markt – dann seien als vereinbarter Festpreis seinerzeit rund 180 Euro fällig gewesen.
Hildesheimerin möchte warnen
Abschlepp-Profi Aschemann rät der betroffenen Dorothee L., sich auf jeden Fall zu wehren, das bezahlte Geld zivilrechtlich zurückzufordern. „Wichtig ist, ob es überhaupt ersichtlich gewesen ist, dass sie auf einem Privatgrundstück stand – und möglichen Falschparkern auch ein Abschleppen angekündigt wird.“ Die Hildesheimerin überlegt noch, ob sie in der Sache weiter vorgehen möchte. „Mir ist es wichtig, auf diesen dubiosen Fall aufmerksam zu machen, um weiteres Abkassieren zu verhindern.“
Das ist die Rechtslage:
Grundstücksbesitzer bestimmen, wer auf ihrem Boden parken darf und wer nicht – so lautet die Rechtssprechung. Unberechtigt abgestellte Autos dürfen daher abgeschleppt werden, das verdeutlicht auch Stiftung Warentest. Erst wenn die Kosten bezahlt sind, muss gesagt werden, wo sich der Wagen jetzt befindet. Bei der Rechnung müssen sich die Firmen aber an die ortsüblichen Sätze halten, dürfen keine Wucherpreise verlangen. Hinter der „Parknothilfe“ steht eine Dienstleistungsfirma aus Kiel. Sie bietet speziell „Abschleppen auf Knopfdruck“ von Privatgrundstücken und Kundenparkplätzen an – die sei für Grundstücksbesitzer ohne Kostenrisiko, so heißt es.
Wer eine Rechnung für das Abschleppen von einem privaten Grundstück erhalten hat, sollte laut ADAC, den geforderten Betrag zunächst zahlen, aber auf Rückforderungsansprüche prüfen. Ist überhaupt erkennbar, dass das Fahrzeug auf privatem Boden abgestellt worden ist – durch Schilder oder Hinweistafeln? Wird das Abschleppen bei unberechtigtem Parken angekündigt?
Es gibt Firmen, die systematisch Parkplätze nach Falschparkern absuchen. Gibt es einen solchen Auftrag? Man sollte sich einen Nachweis zeigen lassen. Die Abschleppkosten sind oft beträchtlich, von der Firma sollte eine detaillierte Rechnung verlangt werden. Denn: Zusätzliche Dienstleistungen wie Beweissicherung, Fahrkostenpauschale, Überwachung abzurechnen, das ist nicht zulässig. Nur unter Vorbehalt das Geld überweisen.
Der ADAC rät, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Forderung überprüft. Auch wenn bereits bezahlt wurde, kann unter Umständen das Geld – wenn auch nur teilweise – beim Grundstücksberechtigten (nicht beim Parkplatzüberwacher) zurückverlangt werden.
Neues BGH-Urteil gegen Wucher
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell (17. November) entschieden: Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Autos entstehen, dürfen abgerechnet werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Grundstückseigentümer oder die Abschleppfirma müssen den Halter unmittelbar informieren, dass sein Fahrzeug entfernt worden ist. Der Erstattungsanspruch ist zeitlich eingegrenzt. Relevant ist der Zeitpunkt der Rückforderung.
Der Rechtsstreit, der am BGH entschieden wurde, betrifft einen Fall aus Sachsen, bei dem sich die Kosten auf 4935 Euro aufsummiert haben sollen. Die Firma verweigerte die Herausgabe des Fahrzeugs, solange die Abschleppkosten und Standgebühren nicht bezahlt wurden. Der Wagen stand daraufhin 329 Tage auf dem Firmengelände. Der BGH bestätigte, dass dem Unternehmen lediglich 75 Euro zustehen, da der Halter unmissverständlich klargestellt hatte, dass er sein Fahrzeug zurückhaben wolle.


