„Reichsbürger“-Verschwörung

Ex-Polizist aus Alfeld unter Terrorverdacht: Michael Fritsch muss weiter in U-Haft bleiben

Kreis Hildesheim/Karlsruhe - Der gefeuerte Polizist lebte zuletzt im Kreis Hildesheim und soll den gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aktiv mitgeplant haben – sein Anwalt hat nun versucht, den Ermittlungsrichter von einer anderen Theorie zu überzeugen.

Michael Fritsch bei einer Demo gegen Corona-Maßnahmen im Jahr 2021 in Magdeburg. Im Dezember 2022 wurde der Alfelder festgenommen, weil er an Plänen für einen gewaltsamen Sturz der Bundesregierung beteiligt gewesen sein soll. Foto: Heiko Rebsch/dpa

Kreis Hildesheim/Karlsruhe - Der im Dezember 2022 wegen Terrorismusverdachts verhaftete frühere Polizist Michael Fritsch bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das geht aus einem Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom 28. August hervor. Fritschs Hildesheimer Anwalt Martin Heynert hatte versucht, BGH und Bundesanwaltschaft bei einem Haftprüfungstermin davon zu überzeugen, seinen Mandanten auf freien Fuß zu setzen. Man beschäftigte sich in Karlsruhe zwar ausführlich mit dem Ansinnen, erteilte Heynert und damit dem zuletzt in Alfeld lebenden Ex-Kommissar eine klare Abfuhr. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, die die Vorwürfe gegen Fritsch relativieren würden, so das Fazit.

Als Polizist auf der „Querdenker“-Bühne

Fritsch hatte mehrere Jahrzehnte als Polizist gearbeitet, zuletzt in Hannover, ehe er während der Pandemie bei „Querdenker“-Demos auffiel, wo er Reden hielt und sich als „Schutzmann mit Herz und Hirn“ präsentierte, der das Volk und die Freiheit vor einer vermeintlich außer Kontrolle geratenen Regierung bewahren wolle. Die Polizeidirektion Hannover entfernte den Alfelder wegen seiner offenkundigen Radikalisierung aus dem Dienst, Gerichte bestätigten die Entscheidung.

Der Landesverband der Partei dieBasis setzte 2021 auf Michael Fritsch als Zugpferd, der wegen der Konfrontation mit seinem Arbeitgeber in der „Querdenker“-Szene als eine Art Märtyrer wahrgenommen wurde. Ins Visier der Bundesanwaltschaft geriet Fritsch, weil sie ihn zum Führungsstab einer terroristischen Gruppierung aus dem „Reichsbürger“-Spektrum um den ebenfalls in U-Haft sitzenden Heinrich XIII. Prinz Reuß zählt. Die soll spätestens ab November 2021 einen gewaltsamen Sturz der Bundesregierung geplant haben. Die Ermittler hatten im Dezember 25 Verdächtige in Deutschland, Österreich und Italien festnehmen lassen. Drei wurden zwischenzeitlich aus der U-Haft entlassen, 22 sitzen weiter ein. Inzwischen wird gegen mehr als 60 Personen wegen der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

War Fritsch im engen Führungskreis der Verschwörer?

Fritsch, so die Erkenntnisse der Ermittler, gehörte zum „militärischen Arm“ der Gruppe, der im Kreis der Verschwörer „M-Stab“ genannt wurde. Die Ermittler gehen davon aus, dass Fritsch unter anderem Autokennzeichen mit diesem Kürzel besorgt haben soll, Kasernen ausgespäht und versucht hat, aktive Polizisten anzuwerben. Der Ex-Kommissar habe um das Ziel des gewaltsamen Umsturzes der staatlichen Ordnung gewusst – und es auch geteilt. Davon sind die Strafverfolger bei der Bundesanwaltschaft überzeugt. Neben eigenen ermittelten Beweisen stützen sich die Ermittler nach HAZ-Informationen auch auf Aussagen der ebenfalls verhafteten früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann: Sie hat Fritsch offensichtlich belastet und bestätigt, dass er in alle Pläne eingeweiht war.

Das wiederum sieht dessen Anwalt Martin Heynert anders, wie er gegenüber der HAZ erklärt. Sein Mandant habe zwar damit gerechnet, dass es wegen der Unzufriedenheit in der Gesellschaft zu einem Umsturz des politischen Systems kommen werde, aber selbst lediglich bereit gestanden, um nach einem Fall der Regierung zusammen mit anderen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Heynert geht von einer Zwei-Kreis-Theorie aus: Es soll einen inneren Zirkel der Verschwörer gegeben haben, die aktiv einen Umsturz geplant hätten und eben den äußeren Kreis von Personen aus dem Esoteriker-„Querdenker“-Milieu, die nichts von solchen Plänen gewusst hätten. Der BGH wiederum erklärt dazu, diese Theorie finde „in den Ermittlungen keinen Halt.“

BGH hält Russland-Spur für reine Spekulation

Anwalt Heynert hält es zudem für möglich, dass Russland über seinen Geheimdienst aktiv Einfluss auf die Reichsbürger-Gruppe genommen hat. Er verweist auf eine ebenfalls in U-Haft sitzende und aus Russland stammende Frau, die Lebensgefährtin von Prinz Reuß gewesen sein soll und die Kontakte mutmaßlicher Mitverschwörer zum russischen Konsulat in Leipzig. Der MDR hatte ausführlich über Spuren Richtung Russland berichtet. Diese Recherchen wiederum hält der BGH „für sich genommen wenig aussagekräftig“. Die Theorie, Michael Fritsch sei womöglich ohne eigenes Wissen eine Art Werkzeug einer russischen Geheimdienstoperation gewesen, so der BGH, fuße auf Spekulationen und sei „nicht objektivierbar“.

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