Hildesheim - Wer sich mal eben schnell einen Anhänger ausleiht für den Umzug oder die Gartenabfälle, sollte einen Blick auf die Zulassung werfen. Denn die ist bei vielen dieser nützlichen Vehikel abgelaufen. Diese Erfahrung hat jedenfalls die Polizei bei einer Kontrolle am vergangenen Samstag gemacht. Sie kontrollierte in Hildesheim vermehrt Fahrzeuge mit Anhängern. Dabei achteten die Beamten nicht nur auf die Fahrzeuge, sondern auch darauf, ob die Fahrer mit dem richtigen Führerschein unterwegs waren.
Sofern eine Kombination aus PKW und Anhänger über eine zulässige Gesamtmasse kommt, sind die Fahrerlaubnisklassen B96 oder BE erforderlich. Ferner nahmen die Beamten den technischen Zustand und die Ladungssicherung unter die Lupe. Am Samstag konnte der Einsatz- und Streifendienst feststellen, dass bei vielen Anhängern die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen war. So musste nahezu jeder zweite Anhänger beanstandet werden.
Verfahren eingeleitet
Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. Dabei erwähnt die Polizei besonders, dass kleine Anhänger meist nur selten genutzt oder im Bedarfsfall ausgeliehen werden. „Hier gerät der ordnungsgemäße Zustand meist in Vergessenheit“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Einen Verstoß anderer Art ahndeten die Ordnungshüter bei einem 61-jährigen Fahrer aus Dissen. Dieser war mit seinem Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen unterwegs, um seiner Tochter beim Umzug zu helfen. Allerdings sind grüne Kennzeichen in der Regel zweckgebunden und nicht steuerpflichtig. Der 61-Jährige hat den Anhänger in diesem Fall zweckentfremdet. Auf ihn wartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzt in Verbindugn mit der Abgabenordnung.
