Hildesheim - Bei sonnigem Frühlingswetter ist der Bereich der Bischofsmühle von vielen Leuten für einen Spaziergang genutzt worden. Dabei muss es mehreren Personen aufgefallen sein, dass es dort gegen 14.25 Uhr zu einem Fall von Tierquälerei gekommen ist, so teilt die Polizei mit.
Polizei: Ungebremst ins Flussbett
Nach bisherigem Kenntnisstand hat dort eine noch unbekannte Person eine Schildkröte vom Ufer mehrere Meter tief in die darunter fließende Innerste geworfen. Aufgrund des dort sehr niedrigen Pegelstandes schlug das Tier nahezu ungebremst auf das Flussbett auf und wurde dadurch schwer verletzt.
Die Berufsfeuerwehr rettete die Schildkröte und brachte sie sofort in eine Tierklinik. „Die Örtlichkeit war zum Tatzeitpunkt stark frequentiert“, so heißt es von der Polizei. Sie benötigt dringend Zeugen, um den Vorfall aufzuklären. Wer etwas beobachtet hat und Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Hildesheim unter der Telefonnummer 05121/939-115 zu melden.
Geld- oder Freiheitsstrafe können Folge sein
Tierquälerei wird in Deutschland nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) als Straftat geahndet, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird. Das grundlose Töten oder Quälen von Wirbeltieren kann zudem zu Tierhaltungsverboten und der Einziehung der Tiere führen.
