Kreis Hildesheim - Der Gasnetzbetreiber Avacon hat nach eigenen Angaben Unternehmen, die nicht als geschützte Betriebe gelten, in seinem Zuständigkeitsbereich identifiziert. Das erklärte das Helmstedter Unternehmen, das auch für den größten Teil des Landkreises Hildesheim das Erdgasnetz betreibt, jetzt auf Anfrage der HAZ. „Im Falle einer akuten Gasmangellage werden wir diese Firmen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Reduzierung auffordern“, erklärte eine Sprecherin. Zuletzt hatte die EVI Energieversorgung Hildesheim berichtet, für das Stadtgebiet ebenfalls an einer solchen Einteilung zu arbeiten, aber beklagt, manche Unternehmen zeigten wenig Bereitschaft zur Kommunikation.
Zugleich erklärte Avacon, man gehe davon aus, dass zumindest „mittelfristig“ keine Kürzungen bei Privathaushalten und anderen geschützten Kunden wie Altenheimen und Krankenhäusern notwendig sein werden. Was „mittelfristig“ in diesem Zusammenhang bedeuten soll, sagte das Unternehmen allerdings nicht.
Keine ortsweise Abschaltung
Avacon kündigte lediglich an, „die Versorgung von geschützten Kunden so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“. Und betonte: „Wir planen keine Segmentierung in den Ortsverteilnetzen, da durch unserer Netzstruktur Kunden verschiedener Klassifizierung betroffen wären, gegebenenfalls auch durch die Bundesregierung definierte systemrelevante Kunden wie Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen“, betonte Avacon jetzt zu diesem Thema. Es sei nur sehr bedingt möglich, zum Beispiel ein Altenheim weiter zu versorgen und umliegende Wohnhäuser vom netz zu nehmen. Auch die EVI in Hildesheim hatte solche Überlegungen von sich gewiesen.
Verweis auf Bundesnetzagentur
In welcher Reihenfolge Unternehmen auf Gas verzichten oder mit reduzierten Mengen klarkommen müssten, sei Sache der Bundesnetzagentur, erläuterte Avacon weiter. Mögliche Betroffene wüssten Bescheid. „Es wurden alle Industriekunden über die Vorgehensweise in einer Gasnotfallsituation informiert und Besonderheiten erörtert.“
