Hildesheim - Wenn im Herbst das Laub auf Straßen und Wegen liegenbleibt, birgt es besonders für den Fußgänger- und Radverkehr Gefahren. Das Herbstlaub bildet – insbesondere wenn es nass ist – eine rutschige Schicht. Daher sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Haus nicht nur im Winter von Schnee und Eis, sondern auch von Verunreinigungen durch Laub und Früchte (zum Beispiel Kastanien, Haselnüsse) zu befreien und diese in den in der Grünen Tonne oder auf dem eigenen Komposthaufen zu entsorgen. Wer das Laub nicht auf dem eigenen Grundstück entsorgen möchte oder kann, weil er keine Möglichkeit dazu hat, kann bei der Stadt Hildesheim an der Infostelle (Markt 2) oder direkt am Müllfahrzeug des ZAH Biosäcke erwerben. Diese werden dann bei der nächsten Biomüllabholung vom ZAH mitgenommen.
gehweg, Gosse und Fahrbahn
Bei Grundstücken, die an einer nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straße liegen, erstreckt sich die Reinigungspflicht neben dem Gehweg auch auf die Gosse sowie die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.
Nicht in die Gosse fegen
Oft wird das Laub einfach vom Fußweg in die Gosse gefegt. Das ist nicht nur verboten, sondern es führt auch zu Verstopfungen in den Gullys, wie die Stadt Hildesheim mitteilt. Diese müssen dann mit hohem Aufwand auf Kosten der Allgemeinheit gereinigt werden, damit das Regenwasser wieder ungehindert abfließen kann. Die Stadt Hildesheim macht daher darauf aufmerksam, dass gerade im Herbst die Häufigkeit der Reinigung den jahreszeitenbedingten Gegebenheiten angepasst werden muss.
Darüber hinaus sei zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Laub von ihren Grundstücken auf die Straße fegen, damit es von dort von der städtischen Straßenreinigung mitgenommen wird. Auch das ist nicht erlaubt und wird entsprechend geahndet.
Stadt reinigt nach und nach
Die Mitarbeitenden der städtischen Straßenreinigung haben derzeit selbst alle Hände voll zu tun, um das Laub zu beseitigen. Mit Laubpustern, Kehrmaschinen und Laubsaugern werden die Blätter auf den Flächen, für die die Stadt zuständig ist, nach und nach beseitigt. Dass das nicht an allen Stellen des Stadtgebiets gleichzeitig möglich sei, verstehe sich von selbst, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Weitere Auskünfte zum Thema sind unter Telefon 05121/301-3132 erhältlich. Die Straßenreinigungssatzung und -verordnung kann auch unter www.stadthildesheim.de eingesehen oder bei der Stadt Hildesheim im Rathaus, Markt 2, Zimmer A 215, abgeholt werden.
