Coronavirus

Gericht kippt Corona-Beschränkungen beim Friseur: Jeder darf rein

Lüneburg/Kreis Hildesheim - Das Oberverwaltungsgericht bezeichnet den Ausschluss von Ungeimpften bei körpernahen Dienstleistungen als unangemessen – und hebt ihn mit sofortiger Wirkung auf. Was wird nun aus der neuen Corona-Verordnung?

Friseursalons müssen ab sofort nicht mehr die 2G-plus-Regel einhalten, sondern dürfen auch Ungeimpfte hineinlassen und bedienen. Das gilt auch für alle anderen körpernahen Dienstleistungen. Foto: Chris Gossmann

Lüneburg/Kreis Hildesheim - Friseure und andere Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen ab…

  • Region