Energiewende

Gericht kippt Windpark-Vorgaben im Hildesheimer Südkreis – was nun?

Bockenem/Kreis Hildesheim - Die Stadt Bockenem hat aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts nicht ausreichend klargemacht, wo Windräder gebaut werden dürfen und wo nicht. Das Urteil kann sich auch auf andere Kommunen auswirken.

Wo Windräder gebaut werden dürfen, ist im Kreis Hildesheim detailliert geregelt - doch diese Regeln stoßen beim Oberverwaltungsgericht auf Kritik. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Bockenem/Kreis Hildesheim - Die Vorgaben der Stadt Bockenem, wo im Stadtgebiet Windräder errichtet werden dürfen, sind ungültig. Die entsprechenden Bestimmungen im Flächennutzungsplan der Stadt seien unwirksam, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Es gab damit der Klage eines potenziellen Windpark-Betreibers statt. Das Urteil könnte Auswirkungen auch auf andere Kommunen im Landkreis Hildesheim haben.

Das Problem mit dem Plan

Die Stadt Bockenem hatte vor anderthalb Jahren über ihren Flächennutzungsplan zwei sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraft festgelegt. Deren Funktion: Festzulegen, wo Windparks entstehen dürfen – und dies damit zugleich für das restliche Stadtgebiet auszuschließen. Nach diesem Muster gehen fast alle Kommunen im Landkreis vor. Die Stadt orientierte sich dabei an den „Vorrangflächen“ für Windkraft, die der Landkreis in seinem Raumordnungsprogramm definiert hatte. Eine dieser Konzentrationsflächen liegt bei Groß und Klein Ilde, wo auch schon Windräder stehen. Die andere befindet sich im Bereich des Königsturms und war in Teilen der Bevölkerung und der Kommunalpolitik lange massiv umstritten. Inzwischen liegt ein Antrag der Firma SAB aus Itzehoe zum Bau von sieben Windrädern dort beim Landkreis vor.

Ein weiteres Unternehmen, Energiekontor, hat wiederum eine Fläche bei Volkersheim ins Auge gefasst, war damit aber bisher nicht weitergekommen – weil es dort keine Konzentrationsfläche gibt, Windkraft also ausgeschlossen ist. Dagegen klagte die Firma, und das Oberverwaltungsgericht gab ihr jetzt Recht. Die Lüneburger Richter monieren vor allem die Art und Weise, wie die Stadt Bockenem ihre Konzentrationsflächen ausgewiesen hat. Sie hat sie auf Karten dargestellt, ohne allerdings das gesamte Gemeindegebiet zu zeigen – womit zumindest aus juristischer Sicht offenbar nicht eindeutig dargelegt ist, wo Windparks ausgeschlossen sind.

Flächen zu klein?

Doch das ist nicht alles: Das Gericht merkt auch an, dass die von der Stadt ausgewiesenen Konzentrationsflächen insgesamt nur 0,8 Prozent des Stadtgebietes ausmachen und damit eher klein sind. Diesen Punkt findet Bürgermeister Rainer Block besonders bemerkenswert – schließlich sei die Stadt vor dem Beschluss über die Flächen vor allem dafür kritisiert worden, dass die Fläche am Königsturm angeblich zu großzügig bemessen sei.

Ein dritter Aspekt sorgt auf jeden Fall dafür, dass sich auch der Landkreis Hildesheim und die anderen Städte und Gemeinden in der Region genauer mit dem Urteil auseinandersetzen müssen. Denn die Lüneburger Richter formulieren auch Zweifel, ob der Abstand von fünf Kilometern zwischen zwei Windparks, der innerhalb des Kreisgebiets vorgeschrieben ist und allein schon dafür sorgt, dass große Bereiche gar nicht infrage kommen, angesichts der heutigen Rechtsprechung noch bestehen kann. „Inwieweit diese Regelung zu halten ist, bleibt also abzuwarten“, kommentiert Bürgermeister Block.

Was nun im Ambergau?

Der Verwaltungschef und der Stadtrat in Bockenem stehen zunächst einmal vor einer anderen Frage. Sie müssen sich überlegen, ob die Stadt ihren Flächennutzungsplan entsprechend den Hinweisen des Gerichts anpasst, oder ob sie es dabei bewenden lässt. „Darüber werden wir nun diskutieren müssen“, sagt Block. Dass in der Zwischenzeit mangels Regelung der ganze Ambergau bebaut wird, sei aber ausgeschlossen. Bis zu zwei Jahre Zeit habe die Stadt für eine mögliche Neuregelung.

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