Hildesheim - Die Wetterprognose für den Jahreswechsel ist ungemütlich: Bei grauem Himmel schwanken die Temperaturen um den Gefrierpunkt, Niederschläge kommen voraussichtlich zuerst noch als Regen, an den folgenden Tagen als Schneeregen oder Schnee herunter, und dazu ist auch noch böiger Wind angekündigt. Bei diesen Wetteraussichten müssen Autofahrende mit glatten Straßen rechnen. Der Winterdienst der Stadt sei jedoch vorbereitet, wie es in einer Pressemitteilung heißt: Die Fahrzeuge sind mit Räum- und Streueinrichtungen bestückt, die Mitarbeitenden geschult.
„Der Winter kann also kommen“, wird Domenic Wippich, Einsatzleiter Straßenreinigung und Winterdienst bei der Stadt, zitiert. „Vorsorge ist getroffen.“ Rund 700 Tonnen Streusalz und ein gefüllter Tank mit Salzlauge stehen nach Angaben der Stadt für den Einsatz bereit. Nachschub könne außerdem innerhalb von 48 Stunden beschafft werden.
Damit die Straßen wie gewünscht geräumt werden können, müssen die Schneepflüge mit ihrem drei Meter breiten Räumschild aber auch durch die Straßen kommen. Die Stadt fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, beim Parken darauf zu achten, dass ausreichend Platz auf der Fahrbahn bleibt. Manchmal helfe es schon, den Außenspiegel auf der Straßenseite einzuklappen.
Geh- und Radwege müssen geräumt werden
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass für das Räumen von Geh- und Radwegen die Anliegerinnen und Anlieger zuständig sind. Sie müssen die Wege vor ihrem Grundstück auf einer Breite von 1,50 Meter räumen und streuen. Gibt es keinen Geh- oder Radweg vor dem Grundstück, muss ein Streifen von einem Meter Breite auf der Fahrbahn freigehalten werden.
In solchen Straßen, in denen die Stadt den Winterdienst nicht erledigt, müssen die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen außerdem dafür sorgen, dass die Fahrbahn bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis befreit wird. Auch Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sollen frei von Schnee und Eis bleiben. Ob und wie häufig eine Straße von der Stadt geräumt wird, können Bürgerinnen und Bürger dem Straßenverzeichnis entnehmen, das auf stadt-hildesheim.de zu finden ist. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 7 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 22 Uhr.
Privatpersonen dürfen dabei kein Streusalz verwenden, es sei denn, in Ausnahmefällen wie bei Eisregen. Erlaubt sind sonst nur Sand oder andere salzfreie Mittel.
