Kreis Hildesheim - Grundsteuer B zahlt jeder, entweder direkt als Eigentümer eines Grundstücks oder indirekt über die Miete. Teurer dürfte es in Zukunft, spätestens ab 1. Januar 2025, auch im Kreis Hildesheim vor allem für diejenigen werden, von deren Grundstück aus wichtige Einrichtungen der Kommune besser erreichbar sind als aus abgelegenen Ecken desselben Ortes. Schließlich ist die Grundsteuer als pauschaler Beitrag der Einwohner für Infrastruktur gedacht, für die es keine spezielle Gebühr gibt. Und wer näher am Kuchen dran ist, soll auch mehr dafür zahlen.
Zu- und Abschläge sollen moderat sein
Dieses Prinzip steht hinter der Entscheidung der großen Koalition im Niedersächsischen Landtag, künftig neben der Fläche auch die Lage eines Grundstücks zu berechnen. Die Zu- oder Abschläge, die sich daraus ergeben, sollen aber „moderat“ sein, kündigt das Finanzministerium an. Die Landesregierung sieht das Modell als gerechter an als das bisherige: Es spiegele die „Teilhabe an der kommunalen Leistung durch den Grundbesitz in der jeweiligen Lage“ besser wider.
Der Algermissener Bürgermeister Wolfgang Moegerle zeigt sich als Sprecher seiner Amtskollegen im Kreis Hildesheim zunächst einmal erfreut, dass sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf ein Modell geeinigt haben. „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass es jetzt eine Entscheidung gibt.“ Denn sonst, gibt er zu bedenken, hätte die Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgesetzes ab 1. Januar 2025 nicht mehr erhoben werden dürfen. Das wäre für die Kommunen ein harter Schlag gewesen. Denn es geht immerhin um die drittgrößte Einnahmequelle der Städte und Gemeinden nach dem Anteil an der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer.
„Kommunen gefragt, ihre Hebesätze zu überdenken“
Moegerle rechnet damit, dass die Vorarbeiten der Umstellung mindestens zwei Jahre dauern werden: Zunächst müssen die Finanzämter einen neuen Messbetrag errechnen, dabei greifen sie auch auf die sogenannten Bodenrichtwerte zurück. Den jeweiligen neuen Betrag melden sie an die Kommunen.
Da wird er „mit dem geltenden Hebesatz multipliziert und als Grundsteuerbescheid versandt“, erläutert Moegerle. „Die Kommunen sind dann gefragt, ihre Hebesätze zu überdenken und politisch zu beschließen.“ Grundsätzlich soll die Gesamtsummer der Grundsteuer B durch die Umstellung weder steigen noch sinken, so die Vorgabe vom Land. Aber: Verschiebungen wird es geben, eben nach dem oben genannten Lage-Prinzip.
Verschiedene Modelle
Der Bund hat ein Modell entwickelt, das ähnlich wie bei der „alten“ Grundsteuer an den Verkehrswert der jeweiligen Grundstücke anknüpft. Er hat den Bundesländern aber die Möglichkeit eingeräumt, eigene Wege einzuschlagen. Einige Länder haben die Option genutzt, Bayern will zum Beispiel auf ein reines Flächen-Modell setzen, das nur die Größe von Grundstücken und Gebäuden berücksichtigt. Das sei sehr einfach und nachvollziehbar, räumt das Niedersächsische Finanzministerium ein. „Seine Schwäche liegt darin, dass für Grundstücke derselben Größe in derselben Gemeinde dieselbe Grundsteuer erhoben wird – egal, ob sich das Objekt in allerbester oder in mäßiger Lage befindet.“
Kritik am niedersächsischen Modell kommt vom Verband Haus & Grund, der die Interessen von Immobilieneigentümern vertritt. Der Verband fürchtet, dass es „am Ende für alle Bürgerinnen und Bürger teurer wird“. Die Hebesätze der Gemeinden hätten sich in der Vergangenheit schon drastisch nach oben entwickelt. „Das ist gerade in Pandemiezeiten, in denen die Menschen durch Krankheit, Kurzarbeit, Existenznot und nicht selten durch bereits eingetretene Insolvenzen schwer belastet sind, alles andere als gerecht, im Gegenteil. Das ist ungerecht und vor allem unfair.“
