Kreis Hildesheim - Überraschung im Fall des Gullydeckel-Wurfs von der A 7: Ein Ermittlungsrichter hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen einen 50-jährigen Harsumer aufgehoben. Die Polizei hatte den Mann noch am Tag der Attacke, bei dem am 20. August zwei Insassen eines VW Golf schwer verletzt worden waren, festgenommen. Am folgenden Tat hatte eine Richterin den Harsumer auf Antrag der Staatsanwaltschaft in die Untersuchungshaft geschickt. Der Grund: dringender Tatverdacht des versuchten Mordes.
Feine juristische Unterschiede mit großen Auswirkungen
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der 50-Jährige nun weiterhin tatverdächtig und die Ermittler haben derzeit offensichtlich auch keine andere Person als mutmaßlichen Täter im Visier – aber ein dringender Tatverdacht liegt nach neuer Einschätzung der Behörde nicht mehr vor. Und eben der wäre für die Beibehaltung des Haftbefehls notwendig.
Anders als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich, differenziert die Justiz auf Basis der Strafprozessordnung sehr genau, wenn es darum geht, Menschen ins Gefängnis zu stecken – schließlich gilt der Freiheitsentzug als am weitesten reichende Maßnahme, zu der der Rechtsstaat greifen kann. Deshalb unterscheiden Juristen zwischen Anfangs-, hinreichendem und dringendem Tatverdacht. Vereinfacht gesagt bedeutet die höchste Stufe – der dringende Tatverdacht –, dass die Ermittler aufgrund der Beweislage so gut wie absolut sicher sind, ausreichend Beweise und Indizien dafür zu haben, dass ein Verdächtiger bei einer entsprechenden Anklage auch verurteilt wird.
Hat Staatsanwaltschaft keine Beweise in der Hand?
Anders herum ist der jetzige Schritt der Staatsanwaltschaft so zu deuten, dass die Strafverfolger gegen den Harsumer sechs Wochen nach seiner Festnahme nicht mehr so viel in der Hand haben, wie sie am Anfang meinten – und selbst eine Verurteilung unwahrscheinlicher erscheint als ursprünglich angenommen. Details aber teilt die Behörde nicht mit. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Christina Wotschke, äußert sich lediglich so: „Aus ermittlungstaktischen Gründen sind derzeit keine weiteren Auskünfte zu den Gründen des Aufhebungsantrags möglich.“
Anwalt des Harsumers: „Eher Entlastendes“ ermittelt
Der Anwalt des 50-Jährigen, Sebastian Ballauf, hält sich ebenfalls weitgehend bedeckt. Im Gespräch mit der HAZ sagt er aber dies: „Nach meinem Dafürhalten haben die Ermittlungen der vergangenen Wochen eher Entlastendes als Belastendes ergeben.“
Der Ermittlungsrichter hatte jedenfalls keinen Spielraum, auch das regelt die Strafprozessordnung: Beantragt die Staatsanwaltschaft, einen Haftbefehl aufzuheben, ist der Richter daran gebunden.
